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       # taz.de -- Betrugsverdacht bei Asylbewerbern: Mehrfach kassiert
       
       > In Niedersachsen sollen 300 Geflüchtete mehrfach Sozialleistungen bezogen
       > haben. Eine Soko ermittelt, der Flüchtlingsrat befürchtet
       > Verallgemeinerungen
       
   IMG Bild: Vor der Registrierung: Geflüchtete warten vor der Braunschweiger Landesaufnahmebehörde
       
       Hamburg taz | In Braunschweig bearbeitet eine Sonderkommission (Soko) der
       Polizei insgesamt rund 300 Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug.
       Asylbewerber sollen sich bei der Landesaufnahmebehörde Braunschweig
       mehrfach unter verschiedenen Identitäten registriert haben. Nach einer
       Verteilung auf verschiedene Kommunen in Niedersachsen sollen sie jeden
       Monat mehrfach Sozialleistungen bezogen haben, erklärte der Leiter der
       Sonderkommission, Jörn Memenga. Im Schnitt hätten sich die Flüchtlinge pro
       Person mehrere tausend Euro erschlichen. Memenga schätzte den Gesamtschaden
       der aufgedeckten Fälle auf mehrere Millionen Euro.
       
       Laut Asylbewerberleistungsgesetz steht jedem Flüchtling monatlich ein
       Taschengeld von 135 Euro zu. Wer außerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung
       mit Massenverpflegung lebt, bekommt weitere Zuwendungen in Höhe von 216
       Euro.
       
       Ausgezahlt worden sei das Geld den Verdächtigen je nach Kommune entweder
       persönlich, oder auf ein spezielles Bankkonto, sagte Memenga. Für die
       Mehrfachregistrierung hätten die Verdächtigen sich teilweise einen Bart
       wachsen lassen oder eine Brille aufgesetzt. Die Sacharbeiter hätten während
       des enormen Andrangs im Sommer 2015 keine Chance gehabt, den Schwindel zu
       durchschauen.
       
       Matthias Eichler, Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, sagte,
       es sei eigentlich Standard, dass gleich bei der Erstaufnahme von
       Flüchtlingen die Fingerabdrücke genommen werden. „Doch während der Hochzeit
       des Flüchtlingszuzugs, als täglich 2.000 Menschen kamen, war das
       tagesaktuell nicht möglich.“ Aus dieser Zeit rührten die Betrugsfälle.
       
       Laut dem NDR war das Ganze durch Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde
       aufgeflogen, denen Ähnlichkeiten auf den Fotos aufgefallen waren. Zwei
       Mitarbeiter hätten daraufhin die Gesichter auf Fotos aller registrierten
       Flüchtlinge verglichen, erklärte Memenga der taz. Die meisten der
       Verdächtigen sollen aus dem Sudan kommen.
       
       Ob eine Struktur dahinter stehe, könne er noch nicht sagen, so der
       Soko-Chef. Er gehe aber davon aus, dass es ähnliche Fälle außerhalb
       Niedersachsen gebe: „Es wird ein bundesweites Problem sein“, sagte Memenga.
       
       Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat sagte der taz, dass es „an
       den Fällen nichts zu verharmlosen“ gebe. Er warnte allerdings vor einer
       Verallgemeinerung: „Das Gros der Flüchtlinge hat sich rechtskonform
       verhalten.“
       
       Zu trennen seien die Braunschweiger Fälle von anderen Fällen, in denen sich
       Asylbewerber mehrfach registrierten – allerdings schlicht, um zu ihren
       Angehörigen zu kommen. Jede Woche würden Menschen beim Flüchtlingsrat
       anrufen, die gern bei ihrer Familie in deren Wohnung leben würden, aber in
       Niedersachsen irgendwo anders hin in eine entfernte Kommune verteilt worden
       seien. In diesen Fällen käme es manchmal eben auch zu Doppel-Identitäten.
       „Das kann und will ich verteidigen“, sagte Weber. „Hier kommt es zu einem
       Staatsversagen, weil die Selbsthilfe-Möglichkeit der Menschen missachtet
       wird.“
       
       Gundula Oerter von der Flüchtlingsinitiative Bremen erklärte, die
       beschriebene Methode sei überhaupt nur möglich, weil es zu lange
       Wartezeiten bis zur offiziellen Asylantragsstellung gebe, mit der die
       Abgabe des Fingerabdrucks verbunden sei. Dies sei keineswegs nur auf die
       gestiegene Anzahl von Flüchtlingen zurückzuführen: „Man hat die
       Asylverfahren mit den Asylpaketen I und II für viele Menschen noch bewusst
       verlangsamt“, sagte Oerter.
       
       Laut Oerter sei es nötig, die aktuellen Fälle einzuordnen: Wenn sich die
       Ermittlungen bestätigen sollten, sei gegen ein Gesetz verstoßen worden,
       welches sie selbst von vornherein für nicht verfassungskonform halte.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in Bezug auf die verminderte Höhe
       von Sozialleistungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz entschieden,
       dass die „Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren“ sei. Die
       Leistungen dürften sich nicht grundlos von der Grundsicherung für Deutsche
       unterscheiden.
       
       „Das ist bis heute nicht der Fall“, sagte Oerter und verwies unter anderem
       auf eine eingeschränkte Krankenbehandlung für Asylbewerber. „Das
       Asylbewerberleistungsgesetz ist unwürdig und gehört abgeschafft.“
       
       2 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jean-Philipp Baeck
       
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