# taz.de -- Was passiert mit Flüchtlingen ohne Asyl?: Ablehnung, Duldung, Abschiebung
> Können Flüchtlinge ohne Papiere nicht zurückgeschickt werden? Der Fall
> von Anis Amri beleuchtet eine schwierige Rechtslage.
IMG Bild: Wer Asyl bekommt, bleibt. Alle anderen nicht? Das Gesetz ist komplexer
Der Tunesier Ansi Amri hielt sich mit einer Duldung in Deutschland auf,
nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde. Was bedeutet das?
Eine Duldung erhält man, wenn der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde – aber
die betreffende Person aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden
kann, etwa bei schwerer Krankheit oder weil sie nicht über die notwendigen
Papiere verfügt, um vom Herkunftsland wieder aufgenommen zu werden. Wer
geduldet wird, hat aber Anspruch auf Asylbewerberleistungen, also
Unterkunft und Geldleistungen in Höhe von etwas weniger als Hartz IV.
Bedeutet das, dass abgelehnte Flüchtlinge ohne Papiere gar nicht
zurückgeschickt werden können, sondern mit ihrer Duldung einfach in
Deutschland bleiben?
So einfach ist es nicht. Die Betroffenen müssen nachweisen, dass sie sich
bemühen, Papiere zu bekommen, in der Regel bei der Botschaft ihres
Herkunftslandes. Wer sich weigert oder widersprüchliche Angaben über seine
Herkunft macht, dem kann die finanzielle Unterstützung auf ein Minimum an
Sachleistungen gekürzt werden. Geduldete, denen man mangelnde Mitwirkung
unterstellt, dürfen außerdem nicht arbeiten und auch nicht an
Integrationskursen teilnehmen. Dabei werden sie natürlich in vielen Fällen
gar kein Interesse daran haben, sich bei ihrer Botschaft, etwa eines
afrikanischen Staates, Identitätspapiere zu besorgen – denn das hätte ja
ihre umgehende Abschiebung zur Folge. Eine paradoxe Situation.
Kann man diese abgelehnten Flüchtlinge nicht trotzdem einfach in ihr
Heimatland abschieben, auch ohne dass sie bei ihren Botschaften Dokumente
beantragen oder bekommen?
Es gibt Ersatzpapiere, mit denen eine solche Abschiebung möglich wäre. Die
werden von der EU und nicht vom Herkunftsstaat ausgestellt. Allerdings muss
der Herkunftsstaat bereit sein, die Leute auch wieder aufzunehmen. Ist der
Heimatstaat das erst mal nicht, gibt es keine Möglichkeit, die Menschen
einfach so wieder per Flugzeug zurückzuschicken. Deswegen verhandelt die
Bundesregierung mit vielen Staaten über sogenannte Rückübernahmeabkommen.
Einige Abkommen gibt es schon. Ein solches Abkommen sollte schon lange mit
Tunesien verabschiedet werden, ist aber zuletzt ins Stocken geraten
Könnte man den Tatbestand der Duldung nicht einfach abschaffen und jede
Sozialleistung für abgelehnte Flüchtlinge streichen?
Das wäre verfassungsrechtlich problematisch. Der Bundesinnenminister plant
aber ein Gesetz, dass die Situation von Geduldeten verschärfen soll. In
Belgien gibt es übrigens die Rechtsform der Duldung gar nicht. Und trotzdem
Terrorismus.
23 Dec 2016
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DIR Barbara Dribbusch
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