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       # taz.de -- Keine Kippa für Richter: Der Kopf bleibt frei
       
       > Dürfen religiöse Symbole aus dem Gerichtssaal verbannt werden?
       > Baden-Württemberg plant ein Gesetz – trotz verfassungsrechtlicher
       > Bedenken.
       
   IMG Bild: Als Richter in Baden-Württemberg wäre dieser Papst nicht geeignet
       
       Stuttgart taz | Wie gut, dass der britische Spitzenjurist Rabinder Singh
       seine Richterkarriere nicht in Baden-Württemberg gestartet hat. Der
       gläubige Sikh und Sohn indischer Einwanderer richtet am englischen High
       Court – und trägt zur Robe den traditionellen Turban seiner
       Glaubensrichtung. In Baden-Württemberg könnte Singh so nicht Richter
       werden.
       
       Nach einem Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung dürfen Richter
       und Staatsanwälte künftig keine sichtbaren religiösen Symbole mehr tragen.
       Das Gesetz aus dem Hause von Justizminister Guido Wolf (CDU) sieht vor,
       dass sie weder ein christliches Kreuz, eine jüdische Kippa noch das
       islamische Kopftuch bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen. Für
       Gerichtsmitarbeiter und Verteidiger gilt die Regelung nicht. Auch Schöffen
       sind davon ausgenommen. Baden-Württemberg ist damit Vorreiter.
       
       Auch andere Länder planen entsprechende Regelungen, nachdem eine
       muslimische Rechtsreferendarin in Bayern erfolgreich dagegen geklagt hatte,
       dass sie ihr Kopftuch im Gerichtssaal ablegen sollte.
       
       Wolf argumentiert mit der „Pflicht des Staats zu weltanschaulich-religiöser
       Neutralität“. Die Bürger erwarteten völlig zu Recht, vor einem unabhängigen
       und überparteilichen Richter zu stehen. Es müsse deshalb „jeder Anschein
       vermieden werden, dass Richter und Staatsanwälte religiös nicht neutral
       sind“, erklärt der Landesjustizminister.
       
       In der Stuttgarter Koalition aus Grünen und CDU war das Gesetz lange
       umstritten. Aus Koalitionskreisen ist zu hören, dass der Gesetzesentwurf
       aus dem Justizministerium zunächst ein Verbot für alle Amtsträger bei
       Gericht vorsah.
       
       ## Kein Verbot für Schöffen
       
       Die Grünen bestanden darauf, dass die Regelung nicht für Laienrichter gilt.
       Schöffen repräsentierten die Vielfalt der Gesellschaft, erklärt dazu der
       grüne Fraktionschef Andreas Schwarz. Der Gesetzentwurf, auf den sich CDU
       und Grüne jetzt geeinigt haben, sei eine pragmatische Lösung.
       
       Aus den Reihen der Grünen gab es offenbar keinen grundlegenden Widerspruch.
       Nur Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich bislang skeptisch zum
       Verbot der religiösen Symbole im Gerichtssaal geäußert. Man müsse nun mal
       akzeptieren, dass es Religionen mit Kleidervorschriften gebe, hatte er noch
       vor einigen Wochen geäußert. Jetzt stellt sich auch der Obergrüne hinter
       den Gesetzentwurf.
       
       Eine Regelung war aus Sicht der Justiz notwendig geworden, nachdem eine
       Jurastudentin in Augsburg im Juni geklagt hatte. Während ihrer
       Referendarzeit am Gericht war von ihr verlangt worden, im Gerichtssaal das
       Kopftuch abzulegen. Sie weigerte sich. Das Augsburger Verwaltungsgericht
       gab ihr Recht und monierte in seiner Begründung eine fehlende gesetzliche
       Grundlage für ein Kopftuchverbot bei Gericht.
       
       ## Wenig Betroffene
       
       Diese Frage betrifft bisher nur wenige Fälle. Nach Angaben des Stuttgarter
       Justizministeriums tragen derzeit gerade einmal zwei Rechtsreferendarinnen
       im Land ein Kopftuch, das sie nicht ablegen wollen. Insgesamt seien bisher
       zehn solcher Fälle bekannt geworden. Sie dürfen schon derzeit nicht
       offiziell bei Gericht auftreten, hätten dadurch jedoch keine Nachteile in
       ihrer Ausbildung so heißt es. Das Gesetz würde nun eine klare rechtliche
       Grundlage für dieses Verfahren liefern.
       
       Ob die baden-württembergische Regelung vor dem Verfassungsgericht Bestand
       haben wird, ist allerdings offen. Schließlich bedeutet es, dass gläubige
       Juristen, die nicht bereit sind, sich von Kreuz, Kippa oder Kopftuch zu
       trennen, faktisch vom Richteramt ausgeschlossen werden.
       
       Auch der Justizminister ist sich dessen bewusst. Wolf gibt zu: „Wir sind da
       auf schwierigen Pfaden unterwegs.“
       
       13 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Stieber
       
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