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       # taz.de -- Flüchtlingspolitik in Mauretanien: Erfolgreiche Migrationsblockade
       
       > Bislang war Mauretanien eher ein Transitland. Jetzt werden Migranten
       > zunehmend blockiert. Dabei kommt es auch zu Polizeibrutalitäten gegenüber
       > den „Ausländern“.
       
   IMG Bild: Flüchtlinge aus Westsahara in der mauretanischen Hauptstadt Nouakchott
       
       Die Islamische Republik Mauretanien ist ein Land, das schon immer im
       Zentrum bedeutender Migrationsbewegungen stand. Da das Land sowohl an der
       Sahara mit ihren früheren oder noch immer bestehenden Karawanenrouten als
       auch an der Atlantikküste einen großen Anteil hat, ist dies nicht
       verwunderlich.
       
       Acht bis zehn Prozent der mauretanischen Bevölkerung leben derzeit
       außerhalb ihres Herkunftslands, die International Labour Organisation (ILO)
       gibt ihre Gesamtzahl mit 319.000 an. In einem Interview aus dem Jahr 2016
       ergänzt der Wissenschaftler Dr. Ousmane Lague, Leiter eines Masterprogramms
       zum Thema Migration an der Universität von Nouakchott: 59 Prozent der
       mauretanischen Staatsangehörigen im Ausland leben in anderen afrikanischen
       Ländern, 9,6 Prozent in arabischen Golfstaaten und acht Prozent von ihnen
       auf dem Staatsgebiet der früheren Kolonialmacht Frankreich. Allerdings ist
       dieser globale Anteil der Emigration an der Gesamtbevölkerung demnach nur
       rund ein Drittel so hoch wie im Nachbarland Mali, wo der Anteil der im
       Ausland lebenden Staatsangehörigen gegenüber der inländischen
       Wohnbevölkerung im Jahr 2016 bei rund 29 Prozent liegt.
       
       Das 2010 im Auftrag der ILO erstellte Dokument erwähnt als EU-Länder, in
       denen sich mauretanische Staatsangehörige dauerhaft aufhalten, nur
       Frankreich und Spanien. In Frankreich lebten demnach 2005 insgesamt 20.000
       mauretanische Staatsangehörige, 2009 hingegen nur 15.000. Dies dürfte sich
       aus der Rückkehr älterer mauretanischer Arbeitsmigranten, die ihr
       Erwerbsleben beendet haben, erklären. In Spanien dagegen wuchs im selben
       Zeitraum die Zahl von mauretanischen Staatsangehörigen von 2.000 auf
       10.000. Diese Steigerung dürfte aus den Überfahrten von der mauretanischen
       Westküste auf die Kanarischen Inseln – die inzwischen weitgehend gestoppt
       sind –, aber auch aus der Arbeitsmigration in die spanische Landwirtschaft
       resultieren. In beiden Fällen erfasst diese Statistik, für die das
       marokkanische Außenministerium Zahlenangaben lieferte, nur „legal“ im
       jeweiligen Aufnahmeland lebenden mauretanische Staatsangehörige;
       „undokumentierte“ Menschen fallen dabei unter den Tisch.
       
       Die Statistiken der europäischen Behörde Eurostat weisen für 2015 weniger
       als 1.600 Asylbewerber mit mauretanischer Staatsangehörigkeit auf. Dies
       hängt zweifellos mit der niedrigen Bevölkerungszahl Mauretaniens insgesamt
       zusammen, die für eine zahlenmäßige Unterrepräsentation in den Statistiken
       sorgt. Innerhalb Europas ist die mauretanische Immigration vor allem in
       Frankreich eher eine ältere Migration, bestehend aus Menschen, die ab den
       1960er und 70er Jahren für Arbeitszwecke angeworben wurden.
       
       ## Arbeitskraft aus den Nachbarländern
       
       Mauretanien ist jedoch auch ein Einwanderungsland, und dies seit langem.
       Anfänglich erklärte sich dies – nach der Unabhängigkeit von Frankreich im
       Jahr 1960 – aus der dünnen Besiedlung des Landes und damit zusammenhängend
       einem hohen Arbeitskräftebedarf. Später wurde Mauretanien jedoch zunächst
       zum Durchgangsland für Migranten aus dem übrigen subsaharischen Afrika, die
       in Richtung Europa weiterzureisen versuchten und aufgrund zunehmender
       Kontrollen und Reisehindernisse zum Teil „hängen blieben“. Im Laufe der
       Jahre wandelte sich Mauretaniens Status für diese Gruppen sukzessive vom
       Durchreise- zum Einwanderungsland.
       
       Laut Zahlen der Volkzählung von 2013 beträgt der „Ausländeranteil“ an der
       Wohnbevölkerung offiziell 2,2 Prozent, wobei die Betreffenden mehrheitlich
       aus den Nachbarländern Senegal und Mali stammen. Andere Quellen schätzen
       den Anteil von Nichtstaatsangehörigen unter der mauretanischen
       Wohnbevölkerung eher auf rund sieben Prozent. Unter ihnen befinden sich
       Flüchtlinge, insbesondere seit dem 2012 ausgebrochenen Bürgerkrieg in
       (Nord-)Mali – rund 47.000 malische Flüchtlinge sind in Mberra registriert
       -, aber auch zahlreiche Arbeitsmigranten. In manchen Wirtschaftssektoren
       wie Fischfang, Bauindustrie und Bergbau sind diese längst unentbehrlich
       geworden.
       
       Mauretanien trat am 26. Dezember 2000 – ein Jahr nach einer entsprechenden
       Ankündigung seiner Regierung – aus der Westafrikanischen
       Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) aus. Hauptgrund für diese Entscheidung war
       der Wunsch, sich auf seine Mitgliedschaft und seine Rolle in der „Union des
       arabischen Maghreb“ (UMA) zu konzentrieren, also auf den Staatenverbund im
       Norden mit Marokko, Algerien und Tunesien. Dies hatte der offiziellen
       Begründung zufolge „kulturelle Gründe“, aber war auch mit dem Wunsch
       verbunden, die eigenen Interessen „besser zu vertreten“. Die das Land
       beherrschende Mehrheit ist arabisch-berberisch („maurisch“), während eine
       v.a. im Süden lebende dunkelhäutige Bevölkerungsminderheit nach wie vor
       Diskriminierungen ausgesetzt ist und zum Teil noch heute in
       sklavereiartigen Verhältnissen lebt.
       
       Der Austritt aus der ECOWAS hinderte Mauretanien zwar nicht daran, bis
       heute enge Verbindungen mit dieser Staatengruppe zu unterhalten, und
       periodisch wird über seinen Wiedereintritt diskutiert (etwa rund um die
       Mali-Krise im Jahr 2012/13). Dennoch hat die derzeitige Nichtmitgliedschaft
       Mauretaniens in der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft zur
       Auswirkung, dass Staatsangehörige der ECOWAS-Mitgliedsstaaten
       Aufenthaltserlaubnisse in Mauretanien beantragen müssen, die ihnen
       behördlich häufig verweigert werden.
       
       ## Besondere Frankreichbindung
       
       Mit EU-Staaten hat Mauretanien mehrere bilaterale Abkommen zu Fragen der
       Migrationspolitik abgeschlossen. Im bilateralen Verhältnis mit der früheren
       Kolonialmacht gilt die Vereinbarung zwischen der Französischen Republik und
       der Islamischen Republik Mauretanien zu Personenfreizügigkeit und
       Aufenthalt, welche am 1. Oktober 1992 in Nouakchott unterzeichnet wurde.
       Seit der Veröffentlichung eines Regierungsdekrets vom 23. November 1995
       wurde diese Vereinbarung in geltendes französisches Recht übernommen.
       Gegenüber dem „allgemeinen“ Ausländerrecht bietet sie allerdings derzeit
       kaum reale Vorteile, da sie auf den meisten Ebenen auf die
       allgemeingültigen Regeln verweist. Etwa bei Punkten wie denen, die die
       Erfordernis eines gültigen Visums oder eines bereits erteilten
       Aufenthaltstitels für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu anderen Rechten
       betreffen.
       
       Lediglich an einem Punkt fällt die bilaterale Vereinbarung für die
       Betreffenden vorteilhafter aus: Mauretanische Staatsangehörige können nach
       mindestens dreijährigem „legalem“ Aufenthalt in Frankreich eine carte de
       dix ansoder „Zehn-Jahres-Karte“, also eine de facto unbefristete, da fast
       automatisch verlängerbare Aufenthaltserlaubnis beantragen. Anderen Gruppen
       ausländischer Staatsangehörigen, sofern sie nicht ihrerseits von
       bilateralen Vereinbarungen betroffen sind, steht diese Möglichkeit erst
       nach mindestens fünfjährigem legalem Aufenthalt offen.
       
       Das bilaterale Abkommen zwischen der Islamischen Republik Mauretanien und
       dem Königreich Spanien, das am 2. Juli 2003 in Madrid unterzeichnet wurde,
       ist in praktischer Hinsicht vor allem ein Rücknahme-Abkommen. Es sieht vor,
       dass sich „legal“ in Spanien aufhaltende mauretanische Staatsangehörige
       einen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten; dass hingegen „illegal“ sich
       aufhaltende mauretanische Staatsangehörige durch ihr Herkunftsland
       wiederaufgenommen werden müssen. Zugleich verpflichtet Mauretanien sich
       jedoch, über sein Territorium gereiste und sich „illegal“ in Spanien
       aufhaltende Staatsangehörige von Drittländern auf seinem Boden aufzunehmen,
       sofern Spanien sie dorthin zurückschickt. Dies betrifft insbesondere
       Migrantinnen und Migranten aus dem subsaharischen Afrika.
       
       ## Kooperation mit Frontex
       
       Nahezu zeitgleich wurde Mauretanien in der Entwicklungszusammenarbeit der
       EU zum „prioritären“ Land erklärt. Mauretanien wurde ferner, mit aktiver
       Unterstützung und Rückendeckung durch die spanische Regierung sowie die
       EU-Kommission, in einen Förderplan für die Kanarischen Inseln als
       „ultraperiphere Region“ der EU und ihren Nachbarschaftsraum einbezogen.
       Darin konnte man, wie es die französische Zeitschrift Hommes et Migrations
       offensichtlich tat, eine Art Belohnung für politisches Wohlverhalten
       erblicken.
       
       Ab Juli 2006 schüttete die EU zudem zwei Millionen Euro an Mauretanien als
       Unterstützung für die „Bekämpfung von Immigration“ aus. Ab dem 17. Juli
       2006 wurde parallel dazu die Frontex-Operation HERA u.a. vor den
       mauretanischen sowie senegalesischen Küsten in Gang gesetzt. Grundlage
       dafür waren bilaterale Vereinbarungen, je in Form eines memorandums of
       understanding, zwischen dem EU- und Frontex-Mitgliedsland Spanien
       einerseits sowie Mauretanien und Senegal andererseits. Unterdessen ging die
       Zahl der auf den Kanarischen Inseln eintreffenden Migrantinnen und
       Migranten ab 2006 drastisch zurück, von 31.678 registrierten Personen
       (2006) auf nur noch 2.264 im Jahr 2009. Im Laufe der
       Frontex-Operationsphasen HERA I und HERA II wurden zugleich insgesamt 5.000
       „illegale“ reisende Migranten und Migrantinnen unterwegs gestoppt. Die
       Frontex-Berichte weisen nicht aus, wohin diese Menschen gebracht wurden.
       
       Im März 2006 wurde in der marokkanischen Hafenstadt Nouadhibou, rund 400
       Kilometer nördlich der Hauptstadt Nouakchott und am äußersten
       nordwestlichen Küstenzipfel des Landes gelegen, in einer ehemaligen Schule
       ein Haftzentrum für „illegal“ durchreisende Menschen eröffnet. Unter
       Migrantinnen und Migranten wurde es oftmals als Guantanamito (vom
       Spanischen für „Klein-Guantanamo“) bezeichnet. Amnesty International
       prangerte im Juli 2008 an, Migranten würden dort mitunter ihres Habs und
       Guts beraubt. Sie würden wegen eines „Vergehens“, das nach örtlichem Gesetz
       nicht strafbar sei – dem Versuch zum Verlassen des Staatsgebiets –
       festgehalten. Die Verweildauer in dem Zentrum betrug damals
       durchschnittlich eine Woche, ohne Rechtsbehelf und Rechtsmittel, bevor eine
       Abschiebung ins jeweilige Herkunftsland erfolgte. Die
       Menschenrechtsorganisation Amnesty International prangerte damals eine
       „Politik der Massenfestnahmen und –Abschiebungen“ infolge des „intensiven
       Drucks, den die Europäische Union und insbesondere Spanien ausübten“, an.
       Es folgten in den darauffolgenden Jahren eine Reihe kritischer Berichte
       auch in vielen europäischen Medien.
       
       Um das Auffang- oder Abschiebelager von Nouadhibou ist es mittlerweile
       insofern still geworden, da seit 2013 so gut wie keine Berichte – sei es
       über europäische oder afrikanische Medien oder über
       Nichtregierungsorganisationen – darüber veröffentlicht werden. Das Lager
       ist jedoch nicht geschlossen worden.
       
       ## Einzelne Überfahrtsversuche
       
       Der Hauptgrund dafür, dass es derzeit an Bedeutung verloren hat, liegt
       darin, dass die Reiseroute über die marokkanische Küste und zu Spanien
       gehörenden Inseln – die der afrikanischen Westküste vorgelagert sind – nur
       noch in geringem Maße benutzt wird. Und aufgrund der drastisch gestiegenen
       Kontrolldichte. In einem am 26. Juli 2016 publizierten Interview spricht El
       Hadj Amabdou M’Bow, Generalsekretär der Mauretanischen Vereinigung für
       Menschenrechte (AMDH), von einer Verlagerung der Migrationsrouten in
       Richtung Mittelmeer, Libyen und Ägypten, was jedoch auch die Zahl der Toten
       bei Überfahrten drastisch erhöht habe.
       
       Werden heute „illegal“ reisende Migranten in der Region aufgegriffen, dann
       werden sie in der Regel auf eine „klassische“ Polizeiwache innerhalb von
       Noaudhibou, oder gleich in die Hauptstadt Nouakchott gebracht. Doch das
       Lager könnte den Behörden erneut als Haftzentrum für Durch- oder
       Ausreisewillige dienen, wenn deren Zahl wieder steigen sollte.
       
       Denn die Abnahme der Reisebewegungen bedeutet nicht, dass gar keine
       Migrantinnen und Migranten an der Stelle mehr durchkämen. So wurden in der
       Nacht vom 24. zum 25. Februar 2015 insgesamt achtzehn malische
       Staatsangehörige auf dem Meer auf Höhe von Nouadhibou festgenommen, während
       sie die Überfahrt auf die Kanarischen Inseln versuchten. Sie wurden in
       Polizeihaft auf eine Wache in Nouadhibou gebracht, um sie danach in ihr
       Herkunftsland abzuschieben. In der Nacht zum 05. November 2016 wurden,
       mauretanischen Presseberichten zufolge, „Schlepper“ – an deren Spitze sich
       ein senegalesischer und ein malischer Staatsbürger befunden hätten – in
       Nouadhibou festgenommen. Sie seien dabei gewesen, letzte Vorbereitungen zu
       treffen, um 35 Personen in Richtung Kanarische Inseln zu befördern. Über
       ihren weiteren Verbleib ist derzeit nichts bekannt.
       
       Wiederholt kommt es zu brutalen Übergriffen auf Migranten in Mauretanien,
       ob sie sich auf der Durchreise befinden oder für längere Zeit im Land
       leben. Am 9. Mai 2016 starb, anlässlich einer brutal durchgeführten
       Polizeikontrolle auf einer Baustelle in der Hauptstadt Nouakchott, der
       malische Staatsbürger Mody Boubou Coulibaly kurz nach seiner Einlieferung
       in ein Krankenhaus. Die Kontrolle diente der Feststellung von Personalien
       und der Überprüfung von Aufenthaltserlaubnissen. Coulibaly stürzte bei dem
       Versuch, sich dem Zugriff der Einsatzkräfte zu entziehen, aus dem dritten
       Stockwerk der Baustelle; als er daraufhin schwerverletzt am Boden lag, soll
       ihn Augenzeugenberichten zufolge danach noch eine Kugel getroffen haben.
       
       Aus Anlass dieses Todesfalls protestierte die Mauretanische Vereinigung für
       Menschenrechte (AMDH), während in Mali zwar mehrere Medien – La Sentinelle,
       Mali Actu – berichteten, jedoch zugleich die Passivität ihrer eigenen
       Regierung monierten.
       
       Die Zusammenarbeit zwischen Spanien und Mauretanien wurde in jüngerer Zeit
       erneut intensiviert. Am 19. und 20. Januar 2015 absolvierte der spanische
       Innenminister Jorge Fernandez Diaz einen zweitägigen Staatsbesuch in
       Nouakchott. Aus diesem Anlass sprach er vor der Presse seinen „Dank an die
       mauretanischen Behörden für ihren Beitrag im Kampf gegen illegale
       Einwanderung“ aus. Im Gespräch mit seinem mauretanischen Amtskollegen –
       Mohamed Ould Ahmed Salem Ould Mohamed Raré – begrüßte Diaz die Erfolge des
       Landes beim „Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität,
       gegen den Drogenhandel und die illegale Einwanderung“. Eine bemerkenswerte
       Aufzählung und Verquickung höchst unterschiedlicher gesellschaftlicher
       Erscheinungen. Zum Abschluss des zweitägigen Besuches wurde eine
       Vereinbarung unterzeichnet, die den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den
       Innenministerien beider Staaten zum Gegenstand hat.
       
       12 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernard Schmid
       
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