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       # taz.de -- Flüchtlingspolitik in Ägypten: Rassismus, Gewalt, Willkür
       
       > Die EU will die Grenzabschottung nach Ägypten auslagern, Kairo bietet
       > sich als Erfüllungsgehilfe an. Die Bedingungen für Flüchtlinge im Land
       > sind katastrophal.
       
   IMG Bild: Im ägyptischen Rosetta warten Menschen auf Nachricht von Angehörigen, die mit einem Flüchtlingsboot gesunken sind
       
       Ägypten sei gemäß § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes nicht als sicherer
       Herkunftsstaat einzustufen, stellt das Auswärtige Amt im November 2016 in
       der Antwort auf eine Anfrage der Grünen fest. Die Bundesregierung sei über
       die menschenrechtliche Lage in Ägypten „besorgt“. Es gäbe „glaubhafte
       Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam.“ Die
       Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten seien insgesamt besorgniserregend,
       „was inhaftierte Migrantinnen und Migranten in gleicher Weise wie andere
       Inhaftierte betreffen dürfte“.
       
       In der Tat ist die Situation von Flüchtlingen und Migranten am Nil
       katastrophal – und das nicht nur in Haft. Ägypten verstößt konsequent gegen
       die Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention, die das Land
       ratifiziert hat. Trotz des in der Verfassung verbrieften Asylrechts führt
       es keine Asylanerkennungsverfahren durch. Die wichtigsten Anlaufstellen für
       Flüchtlinge im Land sind daher nicht etwa ägyptische Behörden, sondern
       Hilfsorganisationen.
       
       Aber diese haben nur begrenzte Kapazitäten und der Bedarf ist weitaus
       höher, sagt Raghda Sleit, Psychologin bei der Kairoer
       Menschenrechtsorganisation Al-Nadeem. Rassistische Beleidigungen und
       körperliche Übergriffe in der Öffentlichkeit gehören für Flüchtlinge zur
       Normalität in Ägypten, sagt sie. Auch Vergewaltigungen seien an der
       Tagesordnung.
       
       Flüchtlinge leben meist in prekären Verhältnissen. Der ägyptische Staat
       überlässt sie konsequent sich selbst. Arbeitsgenehmigungen werden nicht
       ausgestellt, selbst dann, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
       Unterstützung bekommen sie nur bei Organisationen wie Al-Nadeem oder dem
       UNHCR.
       
       Hier waren im September 2016 insgesamt 190.486 Flüchtlinge offiziell
       registriert. 117.350 davon stammen aus Syrien. Insgesamt sollen sich rund
       250.000 Geflüchtete aus Syrien in Ägypten aufhalten. Schätzungen zur
       Gesamtanzahl der im Land lebenden Flüchtlinge und Migranten bewegen sich
       zwischen 500.000 und zwei Millionen Menschen.
       
       ## Willkürliche Abschiebungen
       
       Die Unterstützung durch Organisationen in Form von Gesundheits- oder
       Bildungsleistungen ist an die UNHCR-Registrierung bei der UN gekoppelt.
       Doch das UNHCR ist chronisch unterbesetzt. Die Wartezeit für eine
       Registrierung kann über ein Jahr dauern. Im März 2016 versammelten sich
       hunderte äthiopische Flüchtlinge der Volksgruppe der Oromo vor dem
       UNHCR-Büro in Kairo und protestierten gegen die langen Wartezeiten und die
       gefallene Anerkennungsquote für äthiopische Antragstellerinnen. Die Revolte
       gipfelte in der Selbstanzündung zweier Frauen, die im Juli 2016 ihren
       Verletzungen erlagen.
       
       Doch auch eine erfolgreiche Registrierung beim UNHCR ist nicht
       gleichbedeutend mit einem sicheren Leben. Zwar fungiert die Yellow Card –
       so der Name des Dokumentes, das Menschen als bei der UN registrierte
       Flüchtlinge ausweist – als verbriefter Abschiebeschutz, doch die Praxis
       lehrt wie willkürlich ägyptische Behörden verfahren.
       
       Wie das Auswärtige Amt in der Antwort auf die Anfrage der Grünen mitteilt,
       seien vom 1. Januar bis zum 31. August 2016 insgesamt 1.100 nicht beim
       UNHCR registrierte Menschen aus Ägypten abgeschoben worden, meist in den
       Sudan. Abschiebungen nach Eritrea und Äthiopien finden ebenso statt wie
       Rückführungen syrischer Flüchtlinge in den Libanon oder Sudan, berichten
       NGOs. Syrische Flüchtlinge seien trotz einer Yellow Card abgeschoben
       worden, sagt der Anwalt Ashraf Milad, der seit 15 Jahren in der
       Flüchtlingsbetreuung arbeitet. Wie viele Abschiebungen Ägypten tatsächlich
       durchführt, ist indes nicht bekannt, die Regierung macht dazu keine
       Angaben.
       
       ## Ausreise auf eigene Kosten
       
       Eine strafrechtliche Verfolgung von Flüchtlingen und Migranten, die bei
       illegalen Ausreiseversuchen verhaftet wurden, finde nicht statt. „Nach zwei
       Wochen Haft werden sie in der Regel dem Staatsanwalt vorgeführt, doch es
       gibt keine Anklage. Nach einer Sicherheitsüberprüfung werden sie entlassen
       oder abgeschoben“, sagt Mohamed Al-Kashef von der ägyptischen
       Menschenrechtsorganisation EIPR.
       
       „Wir hatten Fälle, in denen Menschen vier Monate eingesperrt waren“, sagt
       hingegen die Psychologin Raghda Sleit. Abschiebungen werden dabei oft als
       „freiwillige Rückkehr“ bezeichnet. Der Staatssicherheitsdienst, Ägyptens
       berüchtigter Inlandsgeheimdienst, teile inhaftierten Flüchtlingen mit, dass
       sie sich keine Hoffnung auf Haftentlassung machen sollten, es ihnen aber
       vorbehalten sei freiwillig das Land zu verlassen, erzählt Milad. Ihr
       Flugticket müssen sie allerdings in jedem Fall selber zahlen. Wer das Geld
       nicht aufbringen kann, bleibt auf unbestimmte Zeit inhaftiert.
       
       Nach Angaben des UNHCR sitzen derzeit 4.106 Flüchtlinge und Migranten in
       Haft, eine Steigerung von 84 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allein in
       Ägyptens Küstenprovinzen werden heute 32 Haftanstalten für die
       Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten genutzt, so Al-Kashef. 2013
       seien es noch acht gewesen. Meist handele es dabei jedoch nicht um
       Gefängnisse, sondern um Polizeiwachen, die nur begrenzte
       Aufnahmekapazitäten hätten. Während die Zellentrakte in drei
       Polizeistationen in der Küstenprovinz Kafr Al-Sheikh vor Kurzem ausgebaut
       wurden, ließ Ägyptens Regierung seit 2011 ganze 19 neue Gefängnisse – 13
       davon allein seit 2013 – errichten, doch angesichts der Verhaftungswut der
       Behörden gegen politische Dissidenten sind die Kerker im Land nach wie vor
       massiv überbelegt.
       
       Die Haftbedingungen bleiben entsprechend angespannt. Ein Mitarbeiter einer
       Hilfsorganisation, der seinen Namen nicht nennen will, berichtet von
       überfüllten Zellen, in denen sich bis zu 60 Menschen auf 25 qm drängen.
       Aufgrund der schlechten Belüftung seien Atemwegserkrankungen und Krätze die
       Regel. Auch von Selbstmordversuchen berichtet er.
       
       ## Rückgang offener Gewalt
       
       Medizinische Versorgung und Verpflegung gibt es indes nicht. Inhaftierte
       Flüchtlinge sind auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen und des
       UNHCR angewiesen, denen zwar Zugang zu Hafteinrichtungen gewährt wird, doch
       auch hier agieren die Behörden nach Gutdünken und verweigern ihnen immer
       wieder den Zutritt.
       
       Offene Gewalt ägyptischer Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete scheint
       derweil zurückgegangen zu sein. Zwischen 2007 und 2011 wurden nach Angaben
       von Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch 107 Menschen bei dem
       Versuch die ägyptisch-israelische Grenze auf dem Sinai zu überqueren von
       ägyptischen Grenzsoldaten erschossen. Seit dem Bau des israelischen
       Sperrwalls an der Grenze zu Ägypten ist die Route nach Israel jedoch
       versperrt und wird heute kaum noch genutzt. Auch im Mittelmeer gab es
       Vorfälle, bei denen die Küstenwache das Feuer auf Flüchtlingsboote eröffnet
       haben soll. Heute jedoch setzen ägyptische Beamte auf einen weniger
       gewaltsamen Umgang mit Flüchtenden, denn die Regierung von Präsident Abdel
       Fattah Al-Sisi will sich der EU als verlässlicher Partner in der
       Migrationspolitik präsentieren – und instrumentalisiert die im Land
       lebenden Flüchtlinge dabei für politische Zwecke.
       
       Bereits seit 2014 malt Al-Sisi immer wieder das Bild eines von Flüchtlingen
       überfüllten Landes. Seine Regierung setzt darauf, dass die Kritik aus
       Europa an der Menschenrechtslage in Ägypten, die in Kairo als Einmischung
       in innere Angelegenheiten aufgefasst wird, verstummt, wenn dem Land ein
       geeignetes Druckmittel zur Verfügung steht. Umso bereitwilliger will das
       Land nun die migrationspolitische Kooperation mit der EU intensivieren.
       Dabei kooperieren Ägypten und EU bereits seit 2004 in diesem Bereich.
       Damals einigten sich Ägypten und die EU im Rahmen des Mittelmeerabkommens
       auf eine Kooperation bei der Verhinderung und Kontrolle von illegaler
       Migration. Vereinbart wurde unter anderem die gegenseitige Rücknahme
       ausgewiesener Staatsbürger. Die EU-Mitgliedsstaaten und Ägypten erklärten
       sich bereit, ihren Bürgern die dafür notwendigen Ausweispapiere
       bereitzustellen.
       
       Ägypten stellt zwar weiterhin keine biometrischen Pässe aus, hat aber 2012
       biometrische Visa für nichttouristische Besucher aus dem Schengenraum, den
       USA und Großbritannien eingeführt. Russland hatte erst im November 2016
       biometrische Ausrüstung für mindestens zwei Flughäfen im Land geliefert,
       doch sollen die Geräte nur für die Überprüfung von Flughafenpersonal
       benutzt werden und nicht für den täglichen Reiseverkehr.
       
       ## Italienische Partner bei Abschiebungen
       
       Abschiebungen ägyptischer Staatsangehöriger aus der EU liefen derweil
       offenbar für die meisten EU-Staaten zufriedenstellend. Während Belgien und
       Deutschland 2010 auf eine Anfrage des Europäischen Migrationsnetzwerkes
       (EMN) der EU Probleme bei der Abschiebung von Personen ohne gültige
       Ausweispapiere meldeten, berichteten die meisten übrigen EU-Staaten damals
       von weitgehend reibungslosen Rückführungen in das nordafrikanische Land.
       
       Insbesondere Italien äußerte sich zufrieden. Die Zusammenarbeit mit den
       ägyptischen Behörden schreite planmäßig voran und werde durch stetige
       Abschiebungen bestätigt, heißt es in dem EMN-Report. Italien hatte sich als
       einziges EU-Mitglied bereits 2007 mit Ägypten auf ein Abkommen zur
       bilateralen Wiederaufnahme ausgewiesener Personen geeinigt und macht davon
       seit Inkrafttreten des Vertrages 2008 regelmäßig Gebrauch. 2011 sagte der
       damalige italienische Innenminister Roberto Maroni in Rom: „Das bilaterale
       Abkommen mit Ägypten funktioniert perfekt. Ägyptische Bürger kommen an,
       werden umgehend von den Konsularbehörden anerkannt und am nächsten Tag
       zurückgeführt.“ Die britische NGO Statewatch weist jedoch darauf hin, dass
       der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien schuldig gesprochen
       habe, damit gegen das in der EU-Menschrechtscharta festgehaltene Verbot
       kollektiver Rückführungen verstoßen zu haben.
       
       2006 gründeten die EU und Ägypten im Rahmen des Mittelmeerabkommens einen
       Assoziierungsrat im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik. Dessen
       Fahrplan zu „Migration und Mobilität“ sah vor, dass EU-Behörden die
       ägyptischen Institutionen für die Grenzkontrolle verbessern –
       Trainingsmaßnahmen explizit eingeschlossen. Auch die Einbeziehung der
       EU-Grenzschutzagentur FRONTEX wurde empfohlen.
       
       ## Ausrüstung und Ausbildung
       
       Großbritannien und Frankreich kooperieren mit Ägypten vor allem auf
       militärischer, Deutschland und Italien auf polizeilicher Ebene. Frankreich
       liefert seit 2014 verstärkt Material, darunter einen Hubschrauberträger vom
       Typ Mistral, die ersten drei von 24 bestellten Rafale-Kampfflugzeuge und
       führte im März 2016 im Mittelmeer ein Militärmanöver mit Ägyptens Marine
       durch. Großbritannien führte 2015 und 2016 Trainingsmaßnahmen für 80
       ägyptische Soldaten durch.
       
       Italien setzt auf eine polizeiliche Zusammenarbeit und unterzeichnete schon
       2000 ein Polizeiabkommen, das 2002 in Kraft trat und 2004
       Trainingsprogramme für ägyptische Sicherheitskräfte nach sich zog. Die
       italienische Firma Iveco belieferte die ägyptische Polizei mit
       Mannschaftstransportern, auch Munition und Schusswaffen werden nach Ägypten
       geschickt. 2007 übergab die italienische Regierung zudem zwei
       Patrouillenboote an die ägyptische Küstenwache.
       
       Auch Deutschland reiht sich nun in die Liste der EU-Staaten ein, die eine
       engere sicherheitspolitische Verflechtung mit ägyptischen Behörden
       anstreben. Im April 2016 sprach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel
       (SPD) bei einem Besuch in Kairo nicht nur über den geplanten Verkauf zweier
       U-Boote, sondern bot auch Hilfe für die Abschottung der libysch-ägyptischen
       Grenze und für Kontrollmaßnahmen auf dem Sinai an. Vor allem aber ist die
       Bundesregierung in der polizeilichen Ausbildung am Nil aktiv.
       
       ## Heikler Terrorismusbegriff
       
       Im Juni 2016 signierten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein
       ägyptischer Amtskollege Magdy Abdel Ghaffar nach rund zweijährigen
       Verhandlungen ein Sicherheitsabkommen. Es geht um den Kampf gegen
       Organisierten Kriminalität, Terrorismus sowie Katastrophenschutz. Schon
       2015 begannen Ausbildungsmaßnahmen für die ägyptische Grenzpolizei durch
       die Bundespolizei sowie der Geheimdienste GIS und NSS durch das
       Bundeskriminalamt.
       
       2016 führte die Bundespolizei insgesamt fünf Schulungs- und
       Evaluierungsmaßnahmen in den Bereichen Grenzschutz, Dokumenten- und
       Urkundensicherheit sowie Luft- und Flughafensicherheit an drei ägyptischen
       und einem deutschen Flughafen durch. Kontext war die Bekämpfung der
       Schleuserkriminalität. Das BKA schickte einen Verbindungsbeamten nach Kairo
       und bildete im Stipendiatenprogramm des BKA einen Mitarbeiter des
       ägyptischen Inlandsnachrichtendienstes NSS aus, 2015 waren es zwei gewesen.
       Für Dezember 2016 war ein Workshop zur Auswertung von Internetseiten mit
       extremistischem Gedankengut für Angehörige des ägyptischen
       Innenministeriums geplant – eine heikle Angelegenheit.
       
       Denn Ägyptens Anti-Terror-Gesetz versteht unter einer Terrororganisation
       alles, was „in irgendeiner Weise die öffentliche Sicherheit und Ordnung
       stört oder die Interessen der Bevölkerung bedroht.“ Dieser vage
       Terrorbegriff erlaubt auch Aktionen gegen oppositionelle Organisationen
       oder Fußballfans. Der Bundesregierung ist das durchaus bewusst, denn sie
       erklärte schon 2015, der „umfassende Terrorismusbegriff des Gesetzes“ sei
       aus ihrer Sicht „unverhältnismäßig“. Stoppen will die Bundesregierung ihre
       Unterstützung ägyptischer Sicherheitskräfte jedoch erst, wenn „Beweise für
       den Missbrauch des vermittelten Wissens“ vorliegen. Das hatte sie Ende 2015
       auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geantwortet. Als
       „Beihilfe zur Repression“ bezeichnet das der Linken-MdB Andrej Hunko.
       Schließlich werde dem Staatssicherheitsdienst systematische Folter
       vorgeworfen.
       
       Mit Blick auf die aktuelle Migrationslage jedoch werde die Bundespolizei
       ihre Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Bereich Grenzschutz mit Ägypten
       intensivieren, antwortete sie im Mai auf eine Anfrage der Grünen.
       
       ## Zusammenarbeit mit Diktaturen
       
       Unterdessen fallen die Bemühungen der EU, ihre migrationspolitische
       Zusammenarbeit mit Ägypten zu intensivieren, auf fruchtbaren Boden.
       Präsident Al-Sisi will das Land als zuverlässigen Partner der EU
       präsentieren. Seit 2014 haben ägyptische Küstenwache, Armee und Polizei die
       Kontrollen in Häfen und an der Küste verschärft. Sie gehen verstärkt gegen
       Schleuser vor. Im Oktober erhöhte das ägyptische Parlament die Strafen für
       Schlepper erheblich.
       
       Entworfen wurde das neue Gesetz von der 2014 gegründeten und beim
       Außenministerium angesiedelten Behörde NCCPIM. Diese klärt mit PR-Kampagnen
       Ägyptens zunehmend migrationswillige Jugend über die Gefahren der illegalen
       Ausreise auf, sammelt Daten und bildet ägyptische Beamte in Sachen
       Flüchtlingsrecht und Dokumentenüberprüfung fort. Herausstechend war bislang
       vor allem ein Workshop für Regierungsmitarbeiter acht afrikanischer Staaten
       zum Thema illegale Migration und Menschenhandel, an dem nach Angaben des
       NCCPIM auch Beamte aus der Militärdiktatur Eritrea sowie Äthiopien und
       Südsudan teilnahmen.
       
       Für die EU ist das NCCPIM der zentrale Partner in Ägypten – und wird
       entsprechend aus Brüssel gefördert. Das Geld kommt aus dem mit 11,5
       Millionen Euro ausgestatteten ERMCE-Topf (Enhancing the Response to
       Migration Challenges in Egypt). 1,5 Millionen Euro daraus fließen an
       mehrere Regierungseinrichtungen, unter anderem das NCCPIM. Der Rest wird
       für Entwicklungshilfeprojekte ausgegeben, die die Lage von Migranten,
       Rückkehrern, Asylbewerber und Flüchtlingen in Ägypten verbessern sollen.
       Federführend dabei sind die bundeseigene Gesellschaft für internationale
       Zusammenarbeit (GIZ) und die Italienische Agentur für
       Entwicklungskooperation.
       
       Angesichts dieser Entwicklungen seit 2004 ist es derweil irreführend von
       einem neue Flüchtlingsabkommen zu sprechen. Denn es wird bereits munter
       kooperiert, die Zusammenarbeit wird lediglich intensiviert und ist
       mittlerweile zur treibenden Kraft in den europäisch-ägyptischen Beziehungen
       mutiert.
       
       12 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Philipp Sofian Naceur
       
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