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       # taz.de -- Wegen Atomausstieg: Vattenfall will noch mehr Geld
       
       > Der schwedische Energiekonzern hält seine Klage vor einem Schiedsgericht
       > auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufrecht.
       
   IMG Bild: Soll nach seiner Stilllegung nochmal richtig Geld bringen: Vattenfalls Pannenreaktor Krümmel
       
       Freiburg taz | Vattenfall hofft weiter auf 4,7 Milliarden Euro
       Entschädigung für die deutsche Atomwende im Jahr 2011. Der schwedische
       Energiekonzern hält seine Klage beim Washingtoner Zentrum zur Beilegung von
       Investitionsstreitigkeiten (ICSID) aufrecht – auch nach dem aktuellen
       Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass das
       Eigentumsrecht von Vattenfall als 50-Prozent-Eigentümer des Atomkraftwerks
       Krümmel verletzt wurde. Denn Krümmel konnte als einziges deutsches AKW
       nicht die im Atomkonsens von 2002 zugestandenen 32 Jahre Laufzeit
       ausschöpfen.
       
       Stattdessen verlor Krümmel im August 2011 schon nach rund 27,5 Jahren die
       Betriebserlaubnis. Vattenfall hat nun Anspruch auf Ausgleich für
       viereinhalb Betriebsjahre. In welcher Form und in welcher Höhe Vattenfall
       diesen Ausgleich erhält, muss der Bundestag bis Juni 2018 im Atomgesetz
       regeln.
       
       Die Klage in Washington beruft sich auf die Energiecharta von 1994, einen
       völkerrechtlichen Vertrag, der ausländische Investoren im Energiebereich
       schützt. Er verspricht den Investoren eine „faire und gerechte Behandlung“
       und den Schutz vor „unangemessenen und diskriminierenden Maßnahmen“.
       
       Die Bundesregierung betonte am Mittwoch, dass es sich dort um ein
       eigenständiges Verfahren handele. „Dennoch wünschen wir uns, dass
       Vattenfall seine Klage zurückzieht“, hieß es seitens des
       Wirtschaftsministeriums. Eine Sprecherin von Vattenfall erklärte jedoch:
       „Wir betreiben das Verfahren in Washington weiter.“
       
       Vattenfall hat die Klage beim ICSID also nicht nur für den Fall eingelegt,
       dass das Bundesverfassungsgericht die dortige Klage gar nicht zulässt. Dies
       war aus Sicht des Unternehmens durchaus zu befürchten, da Vattenfall dem
       schwedischen Staat gehört und sich deshalb eigentlich gar nicht auf
       deutsche Grundrechte berufen kann. Doch Karlsruhe war großzügig und hat die
       Vattenfall-Klage dennoch zugelassen.
       
       ## Höhere Entschädigung möglich
       
       Vattenfall hofft also darauf, in Washington eine höhere Entschädigung zu
       erhalten als auf Grundlage des Karlsruher Urteils. Und hier gibt es vier
       Ansatzpunkte. Erstens gewährte Karlsruhe nur einen „angemessenen“
       Ausgleich, der hinter dem vollen Wertersatz zurückbleiben kann. Die
       Energiecharta verlangt bei Enteignungen dagegen eine Entschädigung nach dem
       „Marktwert“.
       
       Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht für die Rücknahme der 2010
       gewährten Laufzeitverlängerung um durchschnittlich 12 Jahre keinerlei
       Entschädigung gewährt. Das könnte das Schiedsgericht anders sehen.
       
       Drittens hat Karlsruhe nur den Ersatz für Investitionen zugelassen, die
       zwischen Dezember 2010 und März 2011 im Vertrauen auf die
       Laufzeitverlängerung erfolgten. Vattenfall hat bei Krümmel aber schon von
       2007 bis 2011 rund 700 Millionen Euro investiert.
       
       Viertens moniert Vattenfall in Washington die Brennelementesteuer, die seit
       2011 erhoben wird. Diese spielte im Karlsruher Verfahren gar keine Rolle.
       
       Das ICSID-Schiedsgericht hat im Oktober zwei Wochen lang über die
       Vattenfall-Klage verhandelt. Ein Urteil wird üblicherweise nach sechs bis
       acht Monaten verkündet.
       
       7 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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