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       # taz.de -- Nach Grenzübertritten in Ungarn: 10 Jahre Haft für Syrer
       
       > Ahmed H. hätte die Grenze zu Ungarn legal passieren können, wollte aber
       > zwischen Polizei und Flüchtlingen vermitteln. Jetzt wird er hart
       > bestraft.
       
   IMG Bild: Per Zaun manifestiert: die Grenze zwischen Serbien und Ungarn
       
       Szeged taz | „Es tut mir sehr leid, wenn ich das Gesetz gebrochen habe.
       Aber ich fühle mich nicht schuldig. Ich bin kein Terrorist.“ Das waren die
       letzten Worte des Syrers Ahmed H. bevor ihn ein Gericht im südungarischen
       Szeged am Mittwochnachmittag zu einer Haftstrafe von 10 Jahren verurteilte.
       
       Es war das letzte und mit Abstand härteste Urteil im Fall der „Röszke 11“.
       Diese waren aus etwa 5.000 Menschen herausgegriffen worden, die am 16.
       September 2015 über die serbisch-ungarische Grenze am Übergang Röszke
       liefen.
       
       Unmittelbar zuvor hatte die ungarische Regierung die „Balkanroute“ an
       dieser Stelle unterbrochen und den Grenzübergang mit Stacheldraht
       geschlossen. Am Vortag war ein Gesetz in Kraft getreten, dass für die
       „illegale Einreise“ nach Ungarn bis zu drei Jahren Haft vorsah.
       
       Die teils seit Monaten fliehenden Menschen konnten in Röszke nicht vor und
       nicht zurück, die Lage war extrem angespannt. Einige Menschen warfen
       Steine, Stöcke oder Flaschen auf Beamte. Diese setzten Tränengas und
       Wasserwerfer ein, um die Menschen zurück auf die serbische Seite zu
       drängen. 15 Polizisten und mehr als hundert Flüchtlinge wurden verletzt.
       Einer Gruppe, darunter Ahmed H., gelang es, ein Tor der Sperranlage
       einzudrücken. Die Staatsanwaltschaft warf H. vor, „Anführer“ der
       Flüchtlinge gewesen zu sein, weil er ein Megafon benutzt hatte.
       
       ## Ahmed H. hätte die Grenze legal überqueren können
       
       Der seitdem inhaftierte Syrer hatte stets bestritten, zu Gewalt aufgerufen
       oder Polizisten angegriffen zu haben. Sein Anwalt sagte am Mittwoch, H.
       müsse als „Sündenbock“ herhalten und werde als „Terrorist“ präsentiert.
       
       H. selbst ist kein Flüchtling. Er zog 2006 nach Zypern, heiratete eine
       Zypriotin und lebte seither in Limassol als Maler. Das Paar hat zwei
       Töchter, die 5 und 7 Jahre alt sind. Im Sommer 2015 musste H.s Familie aus
       Idlib nahe Aleppo fliehen. H.s Eltern, ein Bruder, dessen Frau, ihre drei
       Kinder sowie ein Neffe, verließen die Stadt. In Istanbul stieß H. zu ihnen
       um sie auf dem Weg nach Europa zu begleiten.
       
       Die Gruppe setzte mit dem Boot über nach Lesbos, mit der Fähre ging es
       weiter nach Thessaloniki, über Mazedonien und Serbien kamen sie am 16.
       September in Röszke an. H.s Aufenthaltstitel für Zypern war für die gesamte
       EU gültig. Anders als seine Familie hätte er die Grenze legal überqueren
       können. Doch er wollte seinen Vater und seiner teilweise blinden Mutter
       dabei zu helfen, nach Westeuropa zu gelangen. Seine Frau und seine beiden
       Töchter haben ihn seither nicht mehr gesehen.
       
       H. sagte am Mittwoch, er sei der einzige in dem Gemenge gewesen, der
       Arabisch und Englisch sprach. Also habe er zwischen der Polizei und den
       Flüchtlingen zu vermitteln versucht. Deshalb habe er ein Megafon benutzt.
       Das Gericht jedoch folgte der Anklage. Die Zusammenstöße mit den
       ungarischen Grenzpolizisten seien ein „Terrorakt“. Es verurteilte ihn wegen
       Rädelsführerschaft.
       
       ## Menschenrechtler fordern Berufung
       
       Der Richterspruch wurde von Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen heftig
       kritisiert. Der Vizedirektor von Amnesty International Europa, Gauri van
       Gulik, sprach von einem „eklatanten Missbrauch von
       Terrorismusbestimmungen“. Die vorgetragenen Beweise seien „unglaublich
       vage“. Das Gericht folge „einer der schlimmsten derzeit in Europa
       festzustellenden Tendenzen“: einer übermäßig weit gefassten Definition von
       „Terrorismus“ und ihres „absurden Gebrauchs“ zur Flüchtlingsabwehr.
       
       H. habe seinen Eltern helfen wollen, an einen sicheren Ort zu gelangen.
       Steine zu werfen und unregelmäßig in ein Land einzutreten, „stellt keinen
       Terrorismus dar und kann dieses drakonische Urteil nicht rechtfertigen“, so
       van Gulik. Das Urteil müsse im Berufungsverfahren aufgehoben werden.
       
       ## Offenbar soll ein Exempel statuiert werden
       
       Elf offenbar willkürlich heraus gegriffene Personen – die „Röszke 11“ –
       wurden wegen „illegalen Grenzübertritts“ und „Teilnahme an Massenunruhen“
       an jenem Tag angeklagt, unter ihnen Faisal F., ein irakischer Mann im
       Rollstuhl und die Eltern von H.
       
       Im Juli wurden zehn von ihnen wegen „illegaler Einreise“ zu Haft von ein
       bis drei Jahren, teils auf Bewährung, verurteilt. H.s Urteil war immer
       wieder verschoben worden. Nun hatte sich die Orbán-Regierung offenbar
       entschieden, ein Exempel zu statuieren. Flüchtlings- und
       Menschenrechtsgruppen haben für Samstag zu einer Demonstration in Budapest
       aufgerufen.
       
       1 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Jakob
       
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