# taz.de -- Reform der Behindertenhilfe: Nachbesserungen am Teilhabegesetz
> Kurz vor der Verabschiedung hat die große Koalition nochmal nachgebesert.
> Unter anderem wird der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe nicht
> eingeschränkt.
IMG Bild: Gegen das Gesetz wurde vor dem Brandenburger Tor protestiert – ein wenig hat es gebracht
Berlin epd | Nach anhaltender Kritik am Bundesteilhabegesetz hat sich die
große Koalition kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform der
Behindertenhilfe auf Änderungen verständigt. Wie Bundestagsabgeordnete von
Union und SPD am Montag in Berlin mitteilten, werde im Gesetz nochmals
klargestellt, dass der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe nicht
eingeschränkt wird. Verbände hatten befürchtet, dass wegen einer neuen
Kriterienregelung beispielsweise Blinde, Hörgeschädigte und psychisch
kranke Menschen aus dem System herausfallen könnten.
Die zunächst geplante Regelung soll nun erst wissenschaftlich evaluiert und
in den Bundesländern erprobt werden. Auf Grundlage dieser Daten werde dann
eine neue Regelung geschaffen, hieß es. Die könnte allerdings erst 2023
inkraft treten. Auf weitere Verbesserungen verständigten sich die
Fachpolitiker den Angaben zufolge unter anderem im Bereich Pflege und
Bildung. Zudem wurde der individuelle Wunsch der Betroffenen beim Wohnen
und bei der Assistenz nochmals gestärkt, hieß es.
Kritik kam von der Opposition. Es sei nur „an den schlimmsten Stellen
notdürftig geflickt“ worden, erklärte die Grünen-Abgeordnete Corinna
Rüffer. Der angekündigte Ausstieg aus dem bestehenden Fürsorgesystem sei
der Koalition nicht gelungen.
Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt (SPD), lobt
die Modifikationen des geplanten Bundesteilhabegesetzes, auf die sich Union
und SPD verständigt haben. „Jetzt gibt es Änderungen, die ein
entscheidender Schritt nach vorne sind“, sagte die Vizepräsidentin des
Bundestages den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
„Viele unserer Forderungen sind eingeflossen.“
Schmidt verwies darauf, dass zum Beispiel Menschen mit Behinderung, die in
einer Werkstatt arbeiten, in Zukunft mehr Geld bekommen sollen.
„Hunderttausende Menschen haben für ein besseres Bundesteilhabegesetz
gekämpft, haben Unterschriften gesammelt, sind auf die Straße gegangen“,
sagte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin. „Die Basis hat etwas
bewegt.“
Ziel des Bundesteilhabegesetzes aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles (SPD) ist es, die Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen zu stärken. Die Reform sieht unter anderem vor, dass
Behinderte mehr Geld sparen und mehr von ihrem Einkommen behalten können.
Zudem soll der Wechsel von Behindertenwerkstätten in den normalen
Arbeitsmarkt erleichtert werden, indem Arbeitgeber Zuschüsse beantragen
können.
Derzeit beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe, wofür Länder
und Kommunen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro ausgeben. Die Reform führt
nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums zu zusätzlichen jährlichen
Ausgaben von rund 700 Millionen Euro im Jahr. Das Gesetz soll am Donnerstag
abschließend im Bundestag beraten werden.
29 Nov 2016
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