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       # taz.de -- Strafzahlung an Brüssel droht: Öko-Gesetz ruht und ruht und ruht …
       
       > Eine EU-Norm regelt, dass Verbände gegen Bauvorhaben mit Umweltbezug
       > klagen können. Die Bundesregierung bekommt sie nicht umgesetzt.
       
   IMG Bild: Ein von Fluglärm Betroffener in Frankfurt/M. Das Gesetz könnte ihm helfen
       
       Berlin taz | Deutschlands Umweltverbände haben weiterhin weniger
       Klagerechte, als ihnen internationales Recht zugesteht. Am Mittwoch
       verschob der Umweltausschuss des Bundestags auf Antrag der Unionsfraktion
       wieder einmal die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG).
       
       Diese Novelle soll europäisches Recht umsetzen, das den Ökoverbänden
       deutlich mehr Rechte bei Einsprüchen und Klagen gegen Bauvorhaben einräumt.
       Weil die Bundesrepublik diese Umsetzung schon seit Jahren verschleppt,
       droht nun eine millionenschwere Strafzahlung an Brüssel.
       
       Die Neufassung des UmwRG soll Defizite bei der Umsetzung der
       „Aarhus-Konvention“ beseitigen, die seit 2007 allen Bürgern Rechte in
       Umweltverfahren gibt. Nach dem UmwRG könnten die Verbände gegen jedes
       Bauvorhaben mit Umweltbezug klagen – und nicht nur wie bisher gegen große
       Anlagen. Im Gerichtsverfahren würde die „Präklusion“ abgeschafft.
       
       Umweltschützer könnten dann auch nach dem Genehmigungsverfahren noch
       Erkenntnisse in den Prozess einbringen: Wer also den bedrohten Feldhamster
       erst nach Prozessbeginn auf der umstrittenen Wiese findet, kann das jetzt
       als Argument anbringen.
       
       Für die Umweltschützer ganz wichtig: Angreifbar sind bereits Vorplanungen
       großer Infrastrukturprojekte: Pläne zur Luftreinhaltung in Städten oder
       Lärmaktionspläne an Flughäfen. Und Umweltschützer können Behörden zu
       „nachträglichen Anordnungen verpflichten lassen“ – etwa, wenn sich
       herausstellt, dass ein Kraftwerk trotz gültiger Betriebserlaubnis zu viel
       Quecksilber ausstößt.
       
       ## In zwei Wochen wieder auf der Tagesordnung
       
       Umweltschützer hoffen darauf, dass das neue Gesetz ihnen schärfere Waffen
       etwa gegen Ställe der Massentierhaltung, den Abbau der Braunkohle oder
       Flughafenplanungen in die Hand gibt. Es werde „gerechter zugehen“, sagt
       Dirk Tessmer, Anwalt des Umweltverbands BUND. „Wir könnten uns um die
       schlimmsten Verstöße kümmern.“
       
       Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen begrüßt die „deutliche
       Ausweitung unserer Rechte“. Die Umweltschützer hoffen durch das UmwRG auch
       auf ein Signal an die Behörden, in Zukunft schon von vornherein
       sorgfältiger zu arbeiten.
       
       Bisher hängt die Gesetzesänderung allerdings im Parlament fest. Der
       Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) hatte im September klar
       gemacht, dass er die Änderungen „kritisch bewertet“: Es greife „stark in
       das bisher bewährte deutsche Rechtssystem ein und wird zu einer
       Verlängerung des Verfahrens und größerer Rechtsunsicherheit führen“. Dieser
       Meinung schloss sich die Union an, die noch Abstimmungsbedarf sieht, obwohl
       das Gesetz bereits die Pläne für bestimmte Rohstoff- und Windkraftprojekte
       von der Klagemöglichkeit ausnimmt.
       
       Opposition und Umweltverbände argumentieren andersherum: „Je früher die
       Menschen am Verfahren beteiligt werden, desto eher werden Probleme
       ausgeräumt“, sagt die Grünen-Umweltpolitikerin Bärbel Höhn. „Die Verfahren
       gehen schneller.“
       
       Der parlamentarische Prozess jedenfalls ist gebremst. In zwei Wochen soll
       das Thema wieder auf der Tagesordnung stehen. Dann ist es nur im
       Eilverfahren zu schaffen, das UmwRG bis 2017 umzusetzen. Der Text kann
       durch Ausnahmen und Fristenregeln verwässert werden – aber eine Alternative
       gibt es nicht. EU und der Koalitionsvertrag bestehen auf einer
       „1:1-Umsetzung“ von Europarecht in deutsche Gesetze.
       
       1 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernhard Pötter
       
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