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       # taz.de -- Volksentscheid Fahrrad: Sabotage am Volk
       
       > Der Senat missachte die Verfassung, sagt der „Volksentscheid Fahrrad“: Er
       > lasse den Antrag auf ein Volksbegehren politisch motiviert verhungern
       
   IMG Bild: Für Rad-AktivistInnen geht es politisch gerade nicht voran
       
       Die InitiatorInnen des „Volksentscheids Fahrrad“ sind wütend, und sie
       machen keinen Hehl daraus: „Hinterlassen Sie Ihr Haus anständig!“, rufen
       sie in einem offenen Brief dem scheidenden Stadtentwicklungssenator Andreas
       Geisel (SPD) zu, „schließen Sie die Zulässigkeitsprüfung des Rad-Gesetzes
       ab!“ Von „mutwilliger“ Verschleppung ist in dem Schreiben – auf das Geisel
       bislang nicht reagiert hat – die Rede. Bei anderen Gelegenheiten sprechen
       die AktivistInnen auch von „Sabotage“.
       
       Zur Erinnerung: Die Initiative fordert den massiven Ausbau von Berlins
       Radverkehrsinfrastruktur, hat das in einen Gesetzentwurf verpackt und will
       diesen von den BürgerInnen per Volksbegehren legitimieren lassen. Der
       Antrag auf das Volksbegehren fand in kürzester Zeit fast 100.000
       UnterstützerInnen: Rekord. Seit Anfang Juli, also seit bald einem halben
       Jahr liegt der Antrag nun schon zur Zulässigkeitsprüfung bei der
       Senats-Innenverwaltung. An eine Frist ist die laut Berliner
       Abstimmungsgesetz (AbstG) nicht gebunden.
       
       Für die InitiatorInnen heißt das: Ihren Zeitplan, nach dem ein eventueller
       Volksentscheid am Tag der kommenden Bundestagswahl hätte stattfinden
       können, können sie in die Tonne treten. Bei einer zeitgleichen Abstimmung
       hätten sie die große Hürde einer ausreichenden Teilnehmerzahl – das Quorum
       – locker genommen. Denkbar ist, dass die neue Radpolitik von Rot-Rot-Grün
       das Volksbegehren überflüssig macht, aber das können und müssen die
       AnmelderInnen selbst entscheiden.
       
       ## So lange wie noch nie
       
       Sicher ist: Eine derart langwierige Prüfungsphase wie diese hat es in
       Berlin noch nie gegeben. Aber Vertreter des „Volksentscheids Fahrrad“
       beteuern ohnehin zu wissen, dass die Prüfung – bei der es unter anderem
       darum geht, ob der Gesetzestext mit Bundesrecht kollidiert – längst
       abgeschlossen ist, trotz Hinzuziehung eines externen Gutachtens. Warum auch
       nicht? „Uns haben spezialisierte Kanzleien gesagt: So eine Prüfung machen
       wir sauber in zwei Wochen“, berichtet Initiator Peter Feldkamp.
       
       Fragt man bei der Innenverwaltung nach, verweist diese auf das bekannte
       Fehlen einer Frist und auf „komplexe Fragen zu Bestehen und Reichweite der
       Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin“, deren Beantwortung Zeit
       benötige, so ein Sprecher. Er gibt aber auch einen Hinweis darauf, wo es
       wirklich hakt: Die Dauer der Prüfung hänge „maßgeblich von Zuarbeiten der
       Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständiger
       Fachverwaltung ab“. Dass auch die sich in aller Ruhe des Themas annehmen
       kann, ist im Abstimmungsgesetz nicht fixiert, aber eingeübte Praxis.
       
       Ein Anruf bei der Stadtentwicklungsverwaltung bringt wenig Aufklärung. Die
       politische Spitze – Senator Geisel und sein Verkehrsstaatssekretär
       Christian Gaebler – äußert sich nicht. Geisels Sprecherin bestreitet, dass
       ihr Haus für den stockenden Prozess verantwortlich sei, und verweist
       stattdessen auf die langwierigen Koalitionsverhandlungen und den
       bevorstehenden Personalwechsel: Es sei doch niemandem damit gedient, wenn
       jetzt ein Beschluss getroffen werde, den die designierte Senatorin Regine
       Günther dann womöglich wieder außer Kraft setze.
       
       ## Nicht die Finger verbrennen
       
       Solche Erwägungen dürften im Rahmen der Volksgesetzgebung überhaupt keine
       Rolle spielen: Geprüft wird laut Gesetz nur die juristische Zulässigkeit,
       nicht die politische Opportunität. Deshalb findet auch Oliver Wiedmann,
       Landessprecher des Vereins Mehr Demokratie, dass „das natürlich nicht
       geht“. Dass der alte Senat sich womöglich bei diesem heiklen Thema nicht
       mehr die Finger verbrennen wollte, sei irrelevant. Wiedmann begrüßt, dass
       die rot-rot-grüne Koalition vereinbart hat, das gesamte
       Volksgesetzgebungsverfahren mit verbindlichen Fristen auszustatten.
       
       Genau dies ist eine Forderung der Initiative „Volksentscheid retten“. Deren
       Antrag auf ein Volksbegehren, das diese und weitere Erleichterungen für
       direkte Demokratie fordert, leistet derzeit jenem der Fahrradfreunde
       Gesellschaft – im Prüfungs-Nirwana. Aus dem wird sie wohl irgendwann der
       künftige Innensenator befreien: Andreas Geisel.
       
       29 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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