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       # taz.de -- Weniger Gefahrengebiete: Regierung pfeift die Polizei zurück
       
       > Schleswig-Holstein entschärft auf Piraten-Druck das Polizeigesetz.
       > Dauerhafte Gefahrengebiete an den Küsten und der dänischen Grenze darf es
       > nicht mehr geben.
       
   IMG Bild: Kontrolle in der Nähe der dänischen Grenze: Nach einem Terroranschlag in Kopenhagen kontrolliert die Polizei verstärkt Autos
       
       KIEL taz | Es war wohl eher dem Zufall und den heftigen Kontroversen um die
       Gefahrengebiete in Hamburg geschuldet, dass die Abgeordneten des
       Schleswig-Holsteinischen Landtags im Mai 2014 von ihrer Existenz erfuhren:
       In Schleswig-Holstein machte die Polizei seit Jahren unbemerkt vom
       Instrument der Gefahrengebiete Gebrauch – so war fast das gesamte Nordland
       ein einziges Gefahrengebiet.
       
       Besonders die Piratenpartei kritisiert diese Praxis der Polizei: „Die
       Ausweisung von Gefahrengebieten diffamiert Millionen von Menschen und
       stellt ganze Städte und Regionen als potenziell gefährlich dar“, sagte
       schon 2014 der Abgeordnete der Piraten Patrick Breyer. Nach einer
       Gesetzesinitiative seiner Partei zur Abschaffung der Gefahrengebiete hat
       nun die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW reagiert und vorige
       Woche durch den Innen – und Rechtsausschuss des Landtags eine
       Gesetzesnovelle mit weitreichenden Einschränkungen der Gefahrengebiete auf
       den Weg gebracht.
       
       Den Persilschein für die Polizei hatte 2007 der damalige Innenminister Ralf
       Stegner (SPD) in der Großen Koalition durch die Verschärfung des Paragrafen
       180 des Landesverwaltungsgesetzes ausgestellt. Demnach durfte die
       Landespolizei – angeblich zur Bekämpfung von Schleusung und Schmuggel – in
       einem 30 Kilometer breiten Korridor südlich der dänischen Grenze und
       entlang der Nord- und Ostseeküste „zur vorbeugenden Bekämpfung von
       Straftaten von erheblicher Bedeutung, Personen kurzzeitig anhalten und
       mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in
       Augenschein nehmen“.
       
       Die zuständigen Polizeidirektionen dürfen die Sicherheitszonen drei Mal für
       28 Tage anordnen, sofern „Tatsachen, insbesondere dokumentierte
       polizeiliche Lageerkenntnisse, dies rechtfertigen“, heißt es nebulös. Erst
       nach 84 Tagen muss die Polizei das Gefahrengebiet vom örtlichen Amtsgericht
       überprüfen lassen.
       
       Tatsächlich machten auch andere Polizeidirektionen von dem Instrumentarium
       Gebrauch und erklärten Bad Segeberg, Ratzeburg, Reinbek, Geesthacht und
       Neumünster zeitweilig zu Gefahrengebieten. Dazu kommt, dass auch
       Stadtviertel von Kiel, Lübeck sowie Teile des Herzogtums Lauenburg und des
       Kreises Stormarn zeitweise als Gefahrengebiete ausgewiesen worden sind –
       Neumünster sogar fünf Jahre lang wegen der Rockerkriminalität. In Lübeck
       nutzte die Polizei die Möglichkeit unmittelbar vor einer
       Neonazi-Demonstration, ein anderes Mal bei einem Fußballspiel.
       
       Angeblich hatten die Kieler Parlamentarier von dem Ausmaß nichts gewusst.
       FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki und selbst der
       Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert waren überrascht, dass die
       Polizei den gesamten Hamburger Rand in den Wintermonaten November 2013 bis
       März 2014 zur Bekämpfung von Einbrüchen zum Gefahrengebiet erklärt hat.
       
       In der von der Piratenpartei initiierten Anhörung zur Gesetzesnovelle der
       Gefahrengebiete ließen die Gutachter aus Polizei und Justiz – außer den
       Polizeigewerkschaften – dann auch kein gutes Haar an dem Instrumentarium.
       Diskriminierend, stigmatisierend, ungeeignet, unnütz, kontraproduktiv und
       verfassungswidrig sei dies.
       
       Die Anhörung hat die Regierungskoalition zum Umdenken gebracht: Künftig
       sollen Gefahrengebiete nur noch an Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet
       und öffentlich angekündigt werden, die permanente Sonderzone in Grenz- und
       Küstennähe entfällt. „Dass diese Praxis jetzt eingedämmt und transparenter
       gemacht wird, ist ein Erfolg und ein Fortschritt für Bürger und Polizei“,
       freut sich der Abgeordnete Breyer.
       
       Gleichwohl dürfte das neue Gesetz zu Gefahrengebieten weiterhin
       verfassungswidrig sein, sagt der Pirat. „Verdachtslose Kontrollen bleiben
       ein Einfallstor für Diskriminierung und Stigmatisierung.“ Es fehle jede
       Eingrenzung der zu kontrollierenden Zielgruppe. „Verdachtslose Kontrollen
       ins Blaue sind ein grundrechtswidriges und völlig ineffizientes Mittel zur
       Strafverfolgung.“
       
       27 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai von Appen
       
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