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       # taz.de -- Spitzel-Einsatz war rechtswidrig: Die Polizei gesteht
       
       > Hamburgs Polizei hat endlich vor Gericht zugegeben, dass der Einsatz der
       > verdeckten Ermittlern Iris P. in der queer-feministischen Szene
       > rechtswidrig war
       
   IMG Bild: Schaffte es bis an die Wand der Roten Flora, bevor die Polizei sie übermalte: Iris P. alias „Iris Schneider“
       
       HAMBURG taz | Der Staatsschutz des Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) ist
       geständig: Der Einsatz der verdeckten Ermittlerin Iris P. unter dem
       Decknamen „Iris Schneider“ in der queer-feministischen Szene war
       verfassungswidrig. Die Ermittlerin hatte zwecks Ausspähung sexuelle
       Beziehungen mit Frauen aus der linken Szene unterhalten. Das räumt die
       Polizei nun in einem Anerkennungsurteil vor dem Hamburger
       Verwaltungsgericht auf Klage einer Betroffenen ein.
       
       Die Polizei verhindert damit aber auch, dass das Gericht durch weitere
       Akteneinsicht oder womöglich durch eine Zeugenvernehmung der
       Staatsschützerin in die Sachaufklärung der Spionage-Affäre einsteigt. Auf
       Anfrage war am Sonntag von der Polizei keine offizielle Stellungnahme zu
       erhalten. Die Betroffene hat nun zwei Jahre Zeit, um zu überlegen, ob sie
       die Polizei auf Schmerzensgeld verklagt.
       
       Es ist das zweite gerichtliche Schuldeingeständnis im Zusammenhang mit dem
       Spitzeleinsatz der verdeckten Ermittlerin (VE) Iris P. von Oktober 2001 bis
       2006. Gegenstand dieses Verfahrens war die Klage der Aktivistin Ute
       Müller*, die mit der Undercover-Polizistin unter dem vorgetäuschten Namen
       „Iris Schneider“ zwischen 2003 bis 2006 eine intime Beziehung geführt hatte
       und sich deshalb in ihren Persönlichkeitsrechten durch den dauerhaften
       Eingriff in die Kernbereiche ihrer Privat- und Intimsphäre verletzt fühlt.
       
       Noch im Herbst vergangenen Jahres hatte Innensenator Michael Neumann (SPD)
       die Vorstellung, eine Polizeibeamtin könnte in fremden Betten
       Informationsbeschaffung betrieben haben, im Innenausschuss der Hamburger
       Bürgerschaft als anonyme Verleumdung der linken Szene bezeichnet.
       
       Ute Müller war mit „Iris Schneider“ emotional eng verbunden. Drei Mal
       machten sie gemeinsamen Urlaub auf Mallorca und Ibiza, mehrmals pro Woche
       übernachteten sie gemeinsam in ihren jeweiligen Wohnungen. Ende 2005 habe
       sie krankheitsbedingt drei Monate weitgehend in der Tarnwohnung von Iris
       Schneider gewohnt, berichtet Ute Müller.
       
       In der Zeit ihrer Beziehung habe Iris P. sie für ihre verdeckten
       Ermittlungen ausgenutzt, P. habe regelmäßig vorgeschlagen, als Paar – was
       für sie alleine nicht ohne Weiteres möglich gewesen wäre – Demonstrationen,
       Aktionen und Zusammenkünfte der queer-feministischen Szene zu besuchen. Sie
       hätten sich anschließend über persönliche Einschätzungen und Kenntnisse
       über Personen dieser Szene und deren private Verhältnisse ausgetauscht,
       bereut Müller heute.
       
       Besonders perfide sei gewesen, dass sie von Iris P. regelmäßig aufgefordert
       worden sei, queere Demonstrationen und Aktionen zu fotografieren, um sich
       anschließend die Fotos anzusehen. Teilweise habe sie um Abzüge oder
       Übergabe der Speicherkarte gebeten. Zudem habe Iris P., die in ihrer
       Tarnwohnung im Wohnblock an der Bundesstraße keinen eigenen Computer besaß,
       regelmäßig ihren Computer benutzt, zu dem sie in ihrer Abwesenheit
       unkontrolliert Zugang gehabt habe, sagt Müller.
       
       „Die verdeckt ermittelnde Polizeibeamtin Iris P. verschaffte sich durch die
       Beziehung Zugang zu Informationen, die ihr sonst verschlossen geblieben
       wären“, beklagt die innenpolitische Sprecherin der Hamburger Linksfraktion
       in der Bürgerschaft, Christiane Schneider. Sie berät Müller, die wegen der
       traumatischen Ereignisse völlig anonym bleiben möchte.
       
       In einer schriftlichen Stellungnahme der Polizei in dem Verfahren hatte die
       heute 43-jährige Staatsschützerin Iris P. noch bestritten, dass es eine
       „Beziehung zum Zweck der Datenerhebung gegeben“ habe.
       
       Schneider hingegen hält die Version der Polizei, dass die Vorgesetzten der
       Ermittlerin, denen sie fast täglich Bericht erstatten musste, von der
       Liebesbeziehung nichts gewusst hätten, für „unglaubwürdig“. Sogenannte
       „Romeo“-Einsätze sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
       rechtswidrig. Doch das Verwaltungsgericht kann den Fall aufgrund des
       Geständnisses des Staatsschutzes nun nicht weiter aufklären.
       
       Schneider erwartet dennoch Konsequenzen von Polizei und Senat. „Ich fordere
       die vollständige Löschung aller von Iris P. erhobenen Informationen, vor
       allem die noch beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeichert sind“, sagt
       Schneider. Sie halte zudem an der Forderung fest, nicht länger verdeckte
       Ermittlungen in politischen Szenen durchzuführen.
       
       *Name geändert
       
       13 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai von Appen
       
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