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       # taz.de -- VG Wort-Mitgliederversammlung: Mehr als nur Kleingeld
       
       > Wie soll das zu Unrecht ausgezahlte Geld von Verlagen zurückgefordert
       > werden? Am Samstag wird bei der VG Wort abgestimmt.
       
   IMG Bild: Unter welchen Bedingungen werden Verlage in Zukunft an den Einnahmen der VG Wort beteiligt?
       
       Berlin taz | Es ist bereits die zweite außerordentliche
       Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort in diesem Jahr.
       Kein Wunder – wenn das oberste Gericht der Republik sagt, dass man
       jahrelang rechtswidrig gehandelt hat, muss man sich eben öfter
       zusammensetzen.
       
       In der Versammlung am Samstag in München soll nun endlich geklärt werden,
       wie das Geld, das laut BGH-Urteil fälschlicherweise an die Verlage
       ausgezahlt wurde, zurückkommt und wie es an die AutorInnen verteilt wird.
       Ob ein Verteilungsplan durchgeht, hängt an einer Detailfrage.
       
       Am 21. April dieses Jahres entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der
       bisherige Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft rechtswidrig ist. Die
       VG Wort sammelt als Treuhänderin Einnahmen aus Tantiemen für
       Zweitverwertungen und Vervielfältigungen von Texten – und schüttete die
       bisher zu festen Anteilen an AutorInnen und Verlage aus. Bei Belletristik
       und zum Teil im Journalismus erhielten Verlage 30, bei wissenschaftlichen
       Werken sogar 50 Prozent.
       
       Gegen diese Praxis klagte 2011 der Münchner Wissenschaftsautor Martin Vogel
       mit der Begründung, die Tantiemen stünden allein den AutorInnen zu. Im
       April gab der BGH Vogel recht und erklärte die pauschale Beteiligung von
       Verlagen mit Verweis auf das Urheberrechtsgesetz für rechtswidrig.
       
       Was nicht heißt, dass Verlage in Zukunft überhaupt nicht mehr an den
       Zweitverwertungsrechten beteiligt werden. Wie genau die Verteilung in
       Zukunft geregelt wird, hängt von gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundes-
       beziehungsweise EU-Ebene ab, die dort derzeit noch diskutiert werden.
       
       ## Unter Vorbehalt ausgezahlt
       
       Was aber schon feststeht, ist, dass die Verlage sämtliche VG Wort-Einnahmen
       seit 2012 zurückzahlen müssen. Diese hatte die Verwertungsgesellschaft
       wegen des Verfahrens nur unter Vorbehalt ausgezahlt. Dabei geht es um mehr
       als Kleingeld: Allein 2014 sammelte die VG Wort 144 Millionen Euro ein, ein
       Viertel davon ging an Verlage.
       
       Im Juni schlug der Vorstand der VG Wort daraufhin ein Rückzahlungsmodell
       vor – und wies im selben Zug auf die Möglichkeit hin, dass AutorInnen auf
       ihre Ansprüche gegenüber den Verlagen verzichten könnten. Dies stieß auf
       heftige Kritik bei Journalistenverbänden.
       
       Der Autorenverband Freischreiber verwies auf die Gefahr, dass Verlage
       AutorInnen zum Verzicht drängen könnten. Auch der Deutsche
       Journalistenverband riet AutorInnen dringlichst von einem derartigen
       Verzicht ab. In einer anderen Berufsgruppe, den Buchverlagen, diskutierte
       man nämlich bereits genau das: Der Börsenverein des Buchhandels ließ seine
       Mitgliederverlage wissen, dass ein Verzicht der Autoren der „einzig
       realistische Ausweg“ sei, die Rückzahlungen zu verhindern.
       
       Um zu beschließen, wie die Rückerstattung ablaufen soll, wurden zwei
       außerordentliche Mitgliederversammlungen für den 10. September und den 26.
       November anberaumt. Bei der ersten, am 10. September, kam es jedoch zu
       keinem Beschluss – obwohl der VG-Wort-Vorstand kurzfristig die
       Verzichtsregelung in eine anonyme umgeändert hatte.
       
       Der vorgelegte Verteilungsplan hätte durch alle drei Berufsgruppen je mit
       Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müssen – in der Berufsgruppe 2
       (JournalistInnen, SachbuchautorInnen und -übersetzerInnen) scheiterte diese
       an drei Stimmen. [1][Der Verband Freischreiber, der die Position der
       Gegenstimmen vertritt, begründete dies damit, dass die Änderung zu
       kurzfristig in den Antrag eingearbeitet worden sei.]
       
       ## „Coup d'Etat“
       
       Einige andere Mitglieder hatten sich in Bezug auf die Gegenstimmen
       verständnislos gezeigt. Auch in der FAZ war im Nachhinein von einem „Coup
       d’Etat“ die Rede. Die Zeitung warf Vogel und dem Verband Freischreiber vor,
       zum Schaden aller durch die VG Wort Vertretenen zu agieren und einen Keil
       zwischen AutorInnen und Verlage zu treiben.
       
       Zur Versammlung am Samstag steht der Verteilungsplan nun in veränderter
       Fassung zur Abstimmung. Bei Freischreiber heißt es, die Vorlage gehe
       „grundsätzlich in die richtige Richtung“, man hält dort aber auch eine
       anonymisierte Verzichtsregelung von AutorInnen weiterhin für problematisch
       – in kleinen Verlagen könne man trotz Anonymisierung nachvollziehen, wer
       verzichtet habe und wer nicht. Indes betont man, dass keine
       Abstimmungsempfehlung ausgesprochen werde. „Wir geben unsere Position
       bekannt“, so Heidi Schmidt, Leiterin der Freischreiber-Geschäftsstelle, „es
       gibt aber weder Abstimmungsempfehlung noch -zwang.“
       
       Sofern die Gegenstimmen im September tatsächlich nur mit der kurzfristigen
       Änderung der Vorlage zu tun hatten, dürfte der Verteilungsplan am Samstag
       durchgehen. Unter welchen Bedingungen Verlage in Zukunft an den Einnahmen
       der VG Wort beteiligt werden, steht dann aber noch immer nicht fest. Mit
       dieser Frage beschäftigt sich demnächst der Gesetzgeber.
       
       25 Nov 2016
       
       ## LINKS
       
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   DIR Peter Weissenburger
       
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