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       # taz.de -- Beleidigung im Vorbeigehen: Persönlich genommen
       
       > Ein Bewohner der Hafenstraßen in Hamburg wird zu einer Geldstrafe
       > verurteilt, weil er „Dreckspack“ zu PolizistInnen sagte
       
   IMG Bild: Diese Abkürzung (8 Cola 8 Bier/8Cookie 8 Banane / All Cops Are Bastards) gilt als beleidigend, wenn sie sich auf eine bestimmte Gruppe bezieht – nicht auf die gesamte Polizei.
       
       Hamburg taz | Ein Bewohner der Hafenstraße ist am Mittwoch wegen
       Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt
       worden. Jonny S. soll im April zwei PolizistInnen im Vorbeigehen als
       „Dreckspack“ bezeichnet haben. Seine Anwältin Daniela Höld bezeichnete die
       Anklage der Staatsanwaltschaft als „weiteres Puzzlestück in der
       Eskalationsspirale um die Hafenstraße und die Balduintreppe“.
       
       Jonny S. gab vor Gericht an, er habe mit der Äußerung nicht genau die
       beiden PolizistInnen gemeint, die ihm an einem Sonntagmittag beim Verlassen
       seiner Wohnung entgegengekommen waren. Vielmehr habe er seinem Unmut über
       das Vorgehen der Hamburger Polizei Luft machen wollen: Seitdem diese die
       Hafenstraße als Schwerpunkteinsatzgebiet behandele, sei er dort mit
       permanenter Polizeipräsenz, rassistischen Kontrollen und Repression
       konfrontiert.
       
       Das südliche St. Pauli rund um die Hafenstraße gilt als Gefahrengebiet –
       obgleich das Gesetz seit Mai 2015 als verfassungswidrig gilt, werden auf
       dessen Grundlage regelmäßig Personen ohne konkreten Anlass kontrolliert.
       Besonders im Fokus stehen dabei afrikanische Geflüchtete, die verdächtigt
       werden, mit geringen Mengen Marihuana zu handeln – aber auch
       alteingesessene AnwohnerInnen, die sich an der massiven Polizeipräsenz
       stören und ein Ende der rassistischen Kontrollen fordern.
       
       „Das Handeln der Polizei täglich mit anzusehen, belastet mich stark“, sagte
       S. vor Gericht. Die Aussage „Dreckspack“ sei daher als allgemeine
       Unmutsbekundung im Rahmen der Meinungsfreiheit gegen die Hamburger Polizei
       zu verstehen, führte er aus.
       
       Eine der beiden betroffenen PolizistInnen sagte vor Gericht als Zeugin aus
       und argumentierte, sie habe sich persönlich beleidigt gefühlt. Der Unmut
       aus der linken Szene gegen den Schwerpunkteinsatz der Polizei am Hafen sei
       ja bekannt, sagte sie. Da nur sie und ihr ebenso betroffener Kollege in dem
       Moment zugegen waren, als S. im Vorbeigehen „Dreckspack“ sagte, müsse sie
       die Beleidigung auf sich beziehen.
       
       Das Urteil kam weder für S., noch für die zahlreichen BesucherInnen im
       Gerichtssaal, die sich mit dem Verurteilten solidarisch zeigten,
       überraschend. S. bezeichnete die Entscheidung der Justiz als „typischen
       Hamburger Weg“: Er verstehe es als „Rückendeckung der rassistischen
       Polizeistrategie durch die Justiz“.
       
       Dass die Staatsanwaltschaft hier Politik mache, sieht auch Hödl so: „Dass
       solche Kleinstdelikte überhaupt verfolgt werden, wenn es um den Bereich
       Hafenstraße geht, zeigt, dass ein politisches Interesse dahintersteht.“
       Dabei sei die Eskalation von der Politik selbst programmiert.
       
       10 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
       ## TAGS
       
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