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       # taz.de -- Russland und der IStGH: Do swidanija, Den Haag
       
       > Das Land verlässt den Internationalen Strafgerichtshof. Als Grund nennt
       > es die Ermittlungen zum Georgien-Krieg. Zuvor traten Südafrika, Burundi
       > und Gambia aus.
       
   IMG Bild: Immer weniger Mitglieder
       
       Moskau/Berlin afp/taz | Russland wendet sich vom Internationalen
       Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ab. Die Regierung in Moskau kündigte
       am Mittwoch an, die Unterschrift unter dem Gründungsstatut des Gerichtshofs
       zurückzuziehen. Dies geschehe auf Anordnung von Präsident Wladimir Putin,
       erklärte das Außenministerium.
       
       Zur Begründung hieß es, der Gerichtshof werde den „Hoffnungen der
       internationalen Gemeinschaft nicht gerecht“. Das Strafgericht habe sich
       zudem nie zu einer „wirklich unabhängigen“ Institution entwickelt, sondern
       arbeite „einseitig und ineffizient“. „In 14 Jahren Arbeit hat der IStGH nur
       vier Urteile gesprochen, bei alldem aber mehr als eine Milliarde Dollar
       ausgegeben“, so das Außenministerium.
       
       Als Beispiel nannte Moskau den Umgang des Gerichts mit dem Krieg zwischen
       Russland und Georgien im August 2008. Der fünftägige bewaffnete Konflikt um
       die von Georgien abtrünnige Region Südossetien kostete rund 1.000 Menschen
       das Leben, Tausende Georgier wurden vertrieben. Die Region ist
       international nicht anerkannt. De jure gehört sie weiter zu Georgien, von
       dem sie jedoch durch eine Grenze getrennt ist.
       
       Im vergangenen Januar eröffnete der IStGH unter seiner Vorsitzenden, der
       Gambierin Fatou Bensouda, ein Ermittlungsverfahren zu Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen in Zusammenhang mit dem
       Südossetien-Konflikt, die beide Seiten begangen haben sollen. Die
       Ermittlungen, die ersten zu einem Konflikt außerhalb Afrikas, beziehen sich
       auf den Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 10. Oktober 2008.
       
       ## Symbolische Geste der Zurückweisung
       
       Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur russischen Annexion der
       Halbinsel Krim sowie dem Konflikt in der Ostukraine mit bislang rund 10.000
       Toten wird vom Gericht gerade geprüft. Beide Ereignisse deuteten auf einen
       bewaffneten internationalen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hin,
       sagte IStGH-Chefanklägerin Bensouda am Montag. Nach wie vor dementiert
       Moskau, militärisch in der Ostukraine eingegriffen zu haben.
       
       Russland hatte das Römische Statut zur Gründung des Gerichtshofes im Jahr
       2000 unterschrieben, den Vertrag bislang aber nicht ratifiziert – ebenso
       wie China und die USA. Washington hatte unter George W. Bush seine
       Unterschrift wieder zurückgezogen.
       
       Die jetzige Entscheidung Russlands sei eine symbolische Geste der
       Zurückweisung und sage eine Menge über Moskau Verhalten gegenüber der
       internationalen Justiz aus, sagte Tanja Lokschina von der
       US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. In der Praxis werde das
       keine allzu großen Auswirkungen haben.
       
       Der IStGH ist derzeit alles andere als in guter Verfassung. Im vergangenen
       Oktober erklärten Südafrika, Burundi und Gambia ihren Austritt. Die
       derzeitige Krise dürfte auch eines der Hauptthemen auf der Konferenz der
       124 IStGh-Vertragsstaaten sein, die an diesem Mittwoch in Den Haag beginnt.
       
       16 Nov 2016
       
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