# taz.de -- Geplante Verfassungsänderung in Ungarn: Rechte gönnen Rechtem kein Recht
> Der Premier wollte das Grundgesetz ändern, damit Ungarn sich nicht an
> EU-Quoten für Asylsuchende halten muss. Ausgerechnet die Jobbik-Partei
> ließ ihn abblitzen.
IMG Bild: Orban (vorderste Reihe, Zw. v. l.) und seine Partei drücken synchron auf den „Ja“-Knopf. Genützt hat es nichts
Budapest dpa/rtr | Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban ist mit
einer von ihm angestrebten Verfassungsänderung gegen EU-Quoten für
Asylsuchende gescheitert. Bei einer Abstimmung im Budapester Parlament
stimmten am Dienstag die 131 Abgeordneten der rechts-konservativen
Regierungspartei Fidesz für Orbans Vorlage.
Die Zustimmungsquote lag aber nur bei 65,8 Prozent. Damit wurde die für
Grundgesetzänderungen vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen
verfehlt. Die Opposition hatte die Abstimmung boykottiert.
Die Verfassungsnovelle hätte vorgeschrieben, dass die Ansiedlung von
Nicht-EU-Ausländern nur nach ungarischen Gesetzen erfolgen darf. Die
EU-Quoten hätte dies aber nach Ansicht von Experten nicht betroffen, weil
diese nicht von „Ansiedlungen“ sprechen, sondern Asylsuchende über die
Mitgliedstaaten verteilen. Die Asylverfahren führt jedes Land gemäß seinen
eigenen Gesetzen durch.
Der Regierungschef hatte erklärt, mit der Novelle solle das Ergebnis der
Volksbefragung vom 2. Oktober gewürdigt werden. Damals hatten zwar mehr als
98 Prozent der Teilnehmer des Referendums die von der EU geplanten Quoten
abgelehnt. Die Abstimmung war allerdings ungültig, weil sich nur 40 Prozent
der Wahlberechtigten daran beteiligten.
Die von Orban ins Spiel gebrachte Verfassungsänderung hätte mit den Stimmen
der rechtsextremen Jobbik-Partei gebilligt werden können. Jobbik-Chef Gabor
Vona machte jedoch die Zustimmung seiner Fraktion davon abhängig, dass die
Orban-Regierung jene Regelung abschafft, die es reichen Nicht-EU-Ausländern
ermöglicht, sich das Niederlassungsrecht in Ungarn zu erkaufen. Orban
wollte sich aber darauf nicht einlassen.
8 Nov 2016
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