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       # taz.de -- Thomas Mörsberger über Heimskandal: „Nur Gewalt ist verboten“
       
       > Die Heimaufsicht habe beim Friesenhof korrekt gehandelt, schreibt Anwalt
       > Thomas Mörsberger in seinem Gutachten. Nötig sei nur mehr Transparenz.
       
   IMG Bild: Strafe oder nicht? Sport im Mädchenheim.
       
       taz: Herr Mörsberger, Ihr [1][Gutachten zum Friesenhof] erweckt den
       Eindruck, dass Sie das Vorgehen der Heimaufsicht als juristisch korrekt
       bewerten und sogar Vorwürfe gegen die Einrichtung in Zweifel ziehen. Stimmt
       das? 
       
       Thomas Mörsberger: Nein. Aber bei Rechtsgutachten können solche
       Missverständnisse leicht entstehen. Es war nicht unser Auftrag, das
       konkrete Geschehen in den Einrichtungen des Friesenhofs zu ermitteln.
       Reinhard Wiesner und ich wurden nach den rechtlichen Rahmenbedingungen
       gefragt und inwieweit sie für das Vorgehen der Behörde relevant waren.
       Allerdings kommen wir in unserem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass es
       Klärungsbedarf gibt – sowohl hinsichtlich der Handlungsmaßstäbe für die
       Erzieher selbst wie für die Aufsichtsbehörden.
       
       Ist es nicht unstrittig, dass Maßnahmen wie Strafsport oder das Wegnehmen
       von Schuhen nicht erlaubt sind? 
       
       Unzulässig ist, wenn diese Fragen nicht differenziert und differenzierend
       beantwortet werden. Das betrifft erneut sowohl das Geschehen im Heim wie
       die Frage, was die Aufsichtsbehörde tun darf oder muss.
       
       Also gibt es Fälle, in denen Kinder zum Sport gezwungen werden dürfen? 
       
       Sagen wir es so: Die Aufsicht sollte das Spektrum der pädagogischen
       Methoden nicht einengen. Auch Eltern kann man das Bestrafen nicht
       verbieten. Nur Gewalt ist verboten.
       
       Hat die Behörde nicht schlicht zu spät reagiert? 
       
       Im Nachhinein spricht viel dafür, dass ein früheres Intervenieren besser
       gewesen wäre. Aber eine rechtliche Überprüfung muss sich an Grundregeln der
       Fairness halten.
       
       Wie gehen Sie da vor? 
       
       Ich betrachte als juristischer Sachverständiger die Erwägungen, die zum
       jeweiligen Zeitpunkt getroffen wurden und prüfe, ob diese sich in dem
       Rahmen hielten, den das Gesetz zulässt. Und für die Aufsichtsbehörde gilt
       das sogenannte Opportunitätsprinzip. Das heißt, es ist zu prüfen, welches
       Vorgehen jetzt und in der Wirkung auf später am zweckmäßigsten erscheint.
       Es sind viele Dinge zu berücksichtigen: Wie erfahre ich, was geschehen ist?
       Wie sehen die Perspektiven aus? Habe ich die Beweise, um nicht bei einer
       gerichtlichen Überprüfung vorgeführt zu werden?
       
       Also werden aus Angst vor Klagen die Augen zugemacht? 
       
       Hoffentlich nicht! Im Gegenteil. Gerade, wenn es schwierig wird, sollten
       die Augen weit geöffnet sein. Aber was nützt es, wenn ich martialisch
       auftrete und das Verwaltungsgericht gibt dem Einrichtungsträger recht, weil
       ich Vorwürfe nicht belegen konnte.
       
       Beim Friesenhof waren die Hinweise deutlich. Abgeordnete berichten: Laut
       der Akten fanden Mitarbeiter 2008 und 2009 bei unangemeldeten Besuchen
       verschlossene Fenster vor. Eine Familienrichterin wies darauf hin, dass es
       in Dithmarschen unzulässigerweise geschlossene Heime gebe. 
       
       Nach meiner Kenntnis ging die Aufsichtsbehörde diesem Verdacht nach, der
       sich nicht bestätigt hat. Es gibt einen Unterschied zwischen
       Freiheitsentziehung, für die es eine richterliche Genehmigung braucht, und
       Freiheitsbeschränkung. Etwa wenn Eltern sagen, du gehst heute nicht raus.
       
       Ein Graubereich, der in Heimen missbraucht werden kann. 
       
       Rechtlich ist der Unterschied zwar kompliziert, aber er gilt als geklärt.
       Wer sich darauf beruft, es handle sich in seiner Konzeption nur um
       Freiheitsbeschränkungen, der muss das exakt beschreiben und legitimieren
       können. Deshalb ist auch klar: Sie dürfen nicht dauerhaft einsperren,
       dürfen nicht schikanös agieren, sondern müssen ihr erzieherisches Verhalten
       begründen können. Allerdings ist es nicht einfach, von außen zu beurteilen,
       ob da die Grenzen adäquat eingehalten werden. Deshalb muss mehr Transparenz
       her. Wir brauchen eher „Heim-Einsicht“ statt Heimaufsicht.
       
       Jugendliche müssen aber doch jederzeit telefonieren können, in den
       Friesenhof-Heimen durften sie das nicht. 
       
       Hört sich plausibel an. Aber wenn man mit einem Jugendlichen daran
       arbeitet, dass er endlich lernt, nicht jedem Konflikt durch Weglaufen oder
       den Ruf nach dem großen Bruder auszuweichen, dann ist ein jederzeitiges
       Nutzen des Handys alles andere als kindeswohlgemäß. Aber natürlich muss es
       in Abständen möglich sein, Kontakt nach außen aufzunehmen, um sich zu
       beschweren. Das durchzusetzen, sollte weniger Sache der Aufsichtsbehörden
       sein, denn da ist die Gefahr groß, dass relativ formal damit umgegangen
       wird. Es muss ein Standard bei den Einrichtungen werden. Und da sollten
       Eltern und Jugendämter hinterher sein.
       
       Reichen denn die aktuellen gesetzlichen Vorgaben aus? 
       
       Nein. Aber ich plädiere weniger für schärfere Bestimmungen, die den
       Behörden mehr Eingriffskompetenzen geben. Vielmehr sollte man sich
       anschauen, auf was es ankommt, um Kinder und Jugendliche in Einrichtungen
       adäquat zu schützen. Da passiert wenig. Früher gab es bundeszentrale
       Weiterbildung für die Fachkräfte der Heimaufsicht. Alles abgeschafft! Den
       Ruf nach schärferen Gesetzen kenne ich aus den Reaktionen in Politik und
       Medien, wenn wieder was Schlimmeres passiert ist. Wir sollten genauer
       hinschauen, wo es wirklich hakt.
       
       4 Nov 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/parlament/ausschuesse/pua_1/data/Gutachten-Prof_Wiesner-Moersberger-mit-Vorbemerkung.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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