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       # taz.de -- Diskussion um sichere Herkunftsländer: Gefahr im Maghreb
       
       > Die Bundesregierung bezeichnet Tunesien, Algerien und Marokko als
       > „sicher“. Experten des Bundesamtes für Migration sehen das anders.
       
   IMG Bild: Lebensentscheidend: Anhörung von Asylbewerbern im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       
       Berlin taz | Die Kölner Silvesternacht lässt den Innenminister nicht los.
       Erst musste Thomas de Maizière (CDU) am Montag dem Untersuchungsausschuss
       des NRW-Landtags Rede und Antwort zur Rolle der Bundespolizei in jener
       Nacht stehen. Und nun scheinen Akten des ihm unterstellten Bundesamts für
       Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu belegen, dass sich die Bundesregierung
       die Menschenrechtslage in Nordafrika zurechtdichtet, um Asylbewerber aus
       der Region schneller abschieben zu können – was nach der Kölner
       Silvesternacht ihr erklärtes Ziel ist.
       
       Als sich herausstellte, dass vor allem Männer aus Nordafrika für die
       sexuellen Übergriffe rund um den Hauptbahnhof verantwortlich waren, hat die
       Bundesregierung beschlossen, Marokko, Tunesien und Algerien als „sichere
       Herkunftsstaaten“ einzustufen. Das entsprechende Gesetz verabschiedete der
       Bundestag im Mai.
       
       Nun kam heraus, dass Bamf-Experten bei den drei Maghrebstaaten zu einer
       ganz anderen Einschätzung kommen. Marokko, Tunesien und Algerien sind für
       politisch Verfolgte, Frauen und Homosexuelle bei Weitem nicht so sicher wie
       von der Bundesregierung vorgegeben. Das [1][berichtete am Sonntag Zeit
       Online] mit Verweis auf die sogenannten Herkunftsländerleitlinien, die
       Aufschluss über die politische Lage vor Ort geben und den
       Bamf-MitarbeiterInnen bei Asylentscheidungen helfen sollen.
       
       Wie weit Regierung und Bamf in ihren Einschätzungen auseinanderliegen,
       zeigt sich, wenn man die Leitlinien dem Gesetzestext gegenüberstellt. Dort
       heißt es beispielsweise: „Staatliche Repressionen, die allein wegen Rasse,
       Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
       Gruppe erfolgen, sind in Algerien nicht feststellbar.“ Deshalb stünde einer
       „Einstufung Algeriens als sicherer Herkunftsstaat nichts entgegen.“ Das
       Bamf hingegen stellt fest: „In Algerien ist die Verfolgung von Seiten des
       Staats […] sowie anderer Akteure nicht auszuschließen“.
       
       Legt man diese Einschätzung zugrunde, kann das Land nicht als „sicher“
       eingestuft werden, sagt Maximilian Pichl von Pro Asyl und fordert die
       Bundesregierung auf, den Gesetzgebungsprozess „zu beerdigen“. Der Bundesrat
       muss dem Gesetz noch zustimmen. Wenn die Bundesregierung wie im Falle
       Tunesiens selbst einräumt, über Fälle staatlicher Folter Bescheid zu
       wissen, und das Land dennoch als „sicher“ einstuft, geschehe dies eindeutig
       aus einer innenpolitischen Motivation heraus.
       
       ## Widersprüche wurden nicht angesprochen
       
       Dass die Bamf-Leitlinien so sehr vom Gesetzestext abweichen, ist
       erstaunlich. Schließlich basiert die Bamf-Einschätzung weitgehend auf
       Informationen aus dem Auswärtigen Amt. Dieselben Informationen haben auch
       der Bundesregierung zur Verfügung gestanden, bestätigt eine Sprecherin des
       Innenministeriums. Zur Diskrepanz zwischen Gesetzestext und der politischen
       Lage vor Ort will sie sich nicht äußern.
       
       Unklar ist auch, warum das Bamf den Widerspruch nicht angesprochen hat. Bei
       der Anhörung im Innenausschusses im April war auch eine Bamf-Mitarbeiterin
       geladen. Sie äußerte jedoch keine Bedenken am Gesetzesentwurf – sondern
       begrüßte ihn. Von dem Gesetz werde ein Signal ausgehen, das zu weniger
       „unberechtigten Asylantragstellungen“ führen werde.
       
       31 Oct 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.zeit.de/politik/2016-10/maghreb-staaten-bamf-sichere-herkunftsstaaten-gesetz-thomas-de-maiziere
       
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   DIR Ralf Pauli
       
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