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       # taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Burundis Parlament ist für Rückzug
       
       > Der IStGH hatte zu Gewalttaten in dem ostafrikanischen Krisenstaat
       > ermittelt. Burundi zieht sich nun zurück. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon
       > mahnt zur Einsicht.
       
   IMG Bild: Stimmte für einen Rückzug: das Parlament in Bujumbura (Archivbild 2015)
       
       Bujumbura afp | Das Parlament in Burundi hat am Mittwoch mit großer
       Mehrheit für den Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
       gestimmt, nachdem das Tribunal Vorermittlungen zu Gewalttaten in dem
       ostafrikanischen Krisenstaat eingeleitet hatte. Zuvor hatte Burundi bereits
       die Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte
       ausgesetzt. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon rief Burundi auf, diese
       Entscheidung noch einmal zu überdenken.
       
       „Der IStGH ist ein Werkzeug, das benutzt wird, um einen Machtwechsel zu
       erreichen“, sagte der Abgeordnete Aloys Ntakirutimana von der
       Regierungspartei CNDD-FDD bei der Parlamentsdebatte am Mittwoch. Das Land
       befindet sich seit April 2015 in einer politischen Krise. Damals hatte
       Präsident Pierre Nkurunziza mit der Ankündigung, erneut zur Präsidentenwahl
       anzutreten, eine Welle von Protesten ausgelöst.
       
       Letztlich setzte sich Nkurunziza aber durch und gewann bei der
       Präsidentenwahl erneut die Mehrheit. Bei den Ausschreitungen und der
       Verfolgung der Opposition wurden mehr als 1000 Menschen getötet. Die
       IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda leitete im April Vorermittlungen zu
       Berichten über Morde, Folter und Vergewaltigung ein. Diese können zu
       offiziellen Ermittlungen sowie zur Anklage der Verantwortlichen führen.
       
       Im Unterhaus stimmten 94 Abgeordnete für den Rückzug aus dem
       Strafgerichtshof, zwei dagegen und 14 enthielten sich. Im Oberhaus, in dem
       die Regierungspartei ebenfalls eine Mehrheit hat, stimmten von den 39
       anwesenden Senatoren alle dafür. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss es
       noch von Präsident Nkurunziza unterzeichnet werden. Ein Jahr, nachdem das
       Land den UN-Generalsekretär über den Rückzug informiert hat, wird dieser
       gemäß den Statuten des IStGH wirksam.
       
       ## Vorwurf schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen
       
       Die Regierung hatte am Dienstag nach einem kritischen UN-Bericht die
       Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte ausgesetzt.
       Ein im September veröffentlichter Bericht hatte Burundis Regierung
       schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bei der Verfolgung ihrer Gegner
       vorgeworfen und eine unabhängige Untersuchung über mögliche Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit gefordert.
       
       Daraufhin erklärte Bujumbura die drei UN-Autoren am Montag zu unerwünschten
       Personen. Der Sprecher von UN-Generalsekretär Ban sagte am Mittwoch, sie
       seien „sehr enttäuscht“ über die Entscheidung Burundis. Das örtliche Büro
       des Hochkommissars werde weiter offen bleiben, sagte Stephane Dujarric. Der
       Generalsekretär rufe das Land auf, die Zusammenarbeit mit dem Hochkommissar
       weiter fortzusetzen.
       
       Dujarric sagte, sollte Burundi am Rückzug aus dem IStGH festhalten, wäre
       dies „bedauerlich“. Er verwies aber darauf, dass gemäß den Statuten des
       IStGH ein Land auch nach dem Rückzug aus dem Tribunal verpflichtet sei, bei
       Ermittlungen zu kooperieren, die vor dem Austritt eingeleitet wurden. Der
       UN-Sicherheitsrat will sich am Donnerstag in einer nicht-öffentlichen
       Sitzung mit Burundi befassen.
       
       13 Oct 2016
       
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