# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Burundis Parlament ist für Rückzug
> Der IStGH hatte zu Gewalttaten in dem ostafrikanischen Krisenstaat
> ermittelt. Burundi zieht sich nun zurück. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon
> mahnt zur Einsicht.
IMG Bild: Stimmte für einen Rückzug: das Parlament in Bujumbura (Archivbild 2015)
Bujumbura afp | Das Parlament in Burundi hat am Mittwoch mit großer
Mehrheit für den Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
gestimmt, nachdem das Tribunal Vorermittlungen zu Gewalttaten in dem
ostafrikanischen Krisenstaat eingeleitet hatte. Zuvor hatte Burundi bereits
die Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte
ausgesetzt. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon rief Burundi auf, diese
Entscheidung noch einmal zu überdenken.
„Der IStGH ist ein Werkzeug, das benutzt wird, um einen Machtwechsel zu
erreichen“, sagte der Abgeordnete Aloys Ntakirutimana von der
Regierungspartei CNDD-FDD bei der Parlamentsdebatte am Mittwoch. Das Land
befindet sich seit April 2015 in einer politischen Krise. Damals hatte
Präsident Pierre Nkurunziza mit der Ankündigung, erneut zur Präsidentenwahl
anzutreten, eine Welle von Protesten ausgelöst.
Letztlich setzte sich Nkurunziza aber durch und gewann bei der
Präsidentenwahl erneut die Mehrheit. Bei den Ausschreitungen und der
Verfolgung der Opposition wurden mehr als 1000 Menschen getötet. Die
IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda leitete im April Vorermittlungen zu
Berichten über Morde, Folter und Vergewaltigung ein. Diese können zu
offiziellen Ermittlungen sowie zur Anklage der Verantwortlichen führen.
Im Unterhaus stimmten 94 Abgeordnete für den Rückzug aus dem
Strafgerichtshof, zwei dagegen und 14 enthielten sich. Im Oberhaus, in dem
die Regierungspartei ebenfalls eine Mehrheit hat, stimmten von den 39
anwesenden Senatoren alle dafür. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss es
noch von Präsident Nkurunziza unterzeichnet werden. Ein Jahr, nachdem das
Land den UN-Generalsekretär über den Rückzug informiert hat, wird dieser
gemäß den Statuten des IStGH wirksam.
## Vorwurf schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen
Die Regierung hatte am Dienstag nach einem kritischen UN-Bericht die
Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte ausgesetzt.
Ein im September veröffentlichter Bericht hatte Burundis Regierung
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bei der Verfolgung ihrer Gegner
vorgeworfen und eine unabhängige Untersuchung über mögliche Verbrechen
gegen die Menschlichkeit gefordert.
Daraufhin erklärte Bujumbura die drei UN-Autoren am Montag zu unerwünschten
Personen. Der Sprecher von UN-Generalsekretär Ban sagte am Mittwoch, sie
seien „sehr enttäuscht“ über die Entscheidung Burundis. Das örtliche Büro
des Hochkommissars werde weiter offen bleiben, sagte Stephane Dujarric. Der
Generalsekretär rufe das Land auf, die Zusammenarbeit mit dem Hochkommissar
weiter fortzusetzen.
Dujarric sagte, sollte Burundi am Rückzug aus dem IStGH festhalten, wäre
dies „bedauerlich“. Er verwies aber darauf, dass gemäß den Statuten des
IStGH ein Land auch nach dem Rückzug aus dem Tribunal verpflichtet sei, bei
Ermittlungen zu kooperieren, die vor dem Austritt eingeleitet wurden. Der
UN-Sicherheitsrat will sich am Donnerstag in einer nicht-öffentlichen
Sitzung mit Burundi befassen.
13 Oct 2016
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