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       # taz.de -- Agrarminister Meyer übers Wegwerfen: „Wir brauchen vielleicht Bußgelder“
       
       > Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer will das Wegwerfen
       > von Lebensmitteln per Gesetz verbieten. Fast die Hälfte wird nicht
       > verbraucht.
       
   IMG Bild: Nur nichts umkommen lassen: Christian Meyer testet Honig.
       
       taz: Herr Meyer, Sie fordern konkrete Schritte gegen
       Lebensmittelverschwendung. Wie groß ist das Problem? 
       
       Christian Meyer: Fast die Hälfte aller hergestellten Lebensmittel wird
       nicht verbraucht. Das ist angesichts des Flächenverbrauchs der
       Landwirtschaft und des Welthungers ein Riesenproblem. Ein Teil der Produkte
       bleibt gleich auf dem Acker liegen, weil sie nicht der Norm entsprechen:
       Die Gurke ist zu krumm, der Apfel zu groß oder klein. Dann wird im
       Einzelhandel viel weggeworfen und die Privathaushalte kaufen zu viel. Im
       Schnitt wirft jeder Deutsche 82 Kilo Lebensmittel in die Tonne.
       
       Wie konkret können Sie die von Ihnen geforderten Schritte schon
       formulieren? 
       
       Das französische Parlament hat vergangenes Jahr ein Gesetz gegen
       Lebensmittelverschwendung beschlossen. Supermärkte dürfen danach keine noch
       genießbaren Lebensmittel, die sie nicht verkauft haben, mehr vernichten.
       Sie müssen sie an Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen abgeben.
       
       Kann das französische Gesetz Vorbild für Deutschland sein? 
       
       Die Weitergabe nicht verkaufter Lebensmittel an Tafeln, auch durch die
       Gastronomie, ist ein zentraler Punkt. Viele Unternehmen machen das ja schon
       freiwillig, aber es sollten alle sein.
       
       Dazu braucht es ein Gesetz? 
       
       Ein Gesetz allein ist zu wenig. Wir müssen die Verbraucher informieren, die
       Gastronomie sensibilisieren, auf den Handel einwirken. Wie oft werden etwa
       total überdimensionierte Büfetts angeboten. Es geht auch um die Aufklärung
       von Mensen und Kantinen. Wir alle essen ja immer mehr außer Haus.
       
       In Frankreich gab es Widerstand des Einzelhandels und der
       Lebensmittelindustrie gegen das Gesetz. Wäre das auch in Deutschland zu
       erwarten? 
       
       Das kann ich nicht ausschließen. Aber große Teile des Lebensmittelhandels
       spenden ja heute schon freiwillig ihre nicht verkauften Produkte an Tafeln.
       Was also spricht dagegen, wenn das alle machen müssen?
       
       Ein großes Thema ist auch die Verschwendung in den privaten Haushalten. Ist
       hier das Mindesthaltbarkeitsdatum etwas, das in die Irre führt? 
       
       Haltbarkeitsdaten benennen ja nicht den Termin, an dem ein Produkt
       ungenießbar wird, sondern den Tag, bis zu dem der Produzent für die Güte
       des Produkts garantiert. Wenn das Haltbarkeitsdatum der Milch einen Tag
       abgelaufen ist, kann man sie meist trotzdem noch bedenkenlos genießen. Und
       bei langlebigen Produkten wie Kaffee und Zucker stellt sich sowieso die
       Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Daten. Im amerikanischen Sprachraum
       heißt es statt Mindesthaltbarkeit lockerer: „best before“, also nach
       Möglichkeit vorher essen. Was eben überhaupt nicht ausschließt, es auch
       danach noch zu tun. Nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit sollte man sich ein
       Produkt einfach genau anschauen, statt es gleich wegzuwerfen.
       
       Können wir von Ihnen mehr erwarten als einen flammenden Appell – etwa eine
       Bundesratsinitiative? 
       
       Wir haben als Land Niedersachsen bereits einen runden Tisch zu dem Thema
       eingerichtet, an dem die großen Supermärkte, Landwirte und andere Erzeuger
       und auch die Verbraucherzentrale sitzen. Hier sollen Maßnahmenvorschläge
       entwickelt werden. In Nordrhein-Westfalen etwa kann man im Restaurant
       gleich auf der Speisekarte ankreuzen, ob man die nicht verzehrten Reste
       eingepackt bekommen will – das ist dann nicht so peinlich, als das vom
       Kellner einzufordern. Zudem brauchen wir Kampagnen, die verdeutlichen, dass
       der Apfel, der eine kleine Druckstelle hat, oder der krumme Spargel auch
       genießbar sind. Der Einzelhandel bietet heute keinen krummen Spargel an,
       weil er davon ausgeht, ihn nicht so gut loszuwerden. Hier sind der Handel
       und die Verbraucher gleichermaßen gefragt, denn Natur ist vielfältig und
       eben nicht genormt.
       
       Regionale Aktivitäten können aber keine Bundesgesetzgebung erwirken, die
       Sie fordern. 
       
       Wir haben in der Verbraucherministerkonferenz vom Bund einen Bericht zur
       Verschwendung von Lebensmitteln eingefordert und ein konkretes Konzept, wie
       dagegen vorgegangen werden kann. Niedersachsen hat 2017 den Vorsitz bei der
       Konferenz und steht damit im Fokus. Gleich bei der ersten Konferenz muss
       der Bund Anfang des Jahres seinen Vorschlag für eine gemeinsame
       Bund-Länder-Strategie gegen Lebensmittelverschwendung vorlegen. Wir
       erwarten da ein Gesamtkonzept, das über den Handel hinausgeht und etwa auch
       Haltbarkeitsdaten neu definiert. Wir brauchen vielleicht Bußgelder, wenn zu
       viel in die Tonne wandert, aber auch Anreize zum Handel mit und Konsum von
       Produkten, die aus der Norm fallen.
       
       Ziehen die Länderkollegen da an einem Strang? 
       
       Die Aufforderung an den Bund, ein Gesamtkonzept zu erstellen, war
       einstimmig.
       
       4 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marco Carini
       
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