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       # taz.de -- Reform der Erbschaftsteuer: Da lacht der Juniorchef
       
       > Ins neue Gesetz kommen ein paar Verschärfungen. Wer ein Unternehmen erbt,
       > wird aber auch künftig ganz oder weitgehend von der Steuer befreit.
       
   IMG Bild: Königlich erben bleibt möglich
       
       Berlintaz | Söhne und Töchter, die das Unternehmen ihrer Eltern erben,
       können mit dieser Entscheidung überwiegend zufrieden sein: Der
       Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag beschloss in der
       Nacht zum Donnerstag eine Neuregelung der Erbschaftsteuer.
       SPD-grün-regierte Länder konnten dabei einige leichte Verschärfungen
       durchsetzen. Unter dem Strich aber werden auch künftig viele große Vermögen
       ganz oder weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit.
       
       Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßte
       den Beschluss. Vonseiten der Bundesländer stimmten nur die Regierungen von
       Thüringen (Linke, SPD, Grüne) und Brandenburg (SPD, Linke) dagegen. „Das
       hat mit Steuergerechtigkeit nichts zu tun“, sagte Brandenburgs
       Finanzminister Christian Görke (Linke). Im Bundestag ist damit zu rechnen,
       dass die Fraktionen von Linken und Grünen nicht zustimmen. Trotzdem gäbe es
       dann in beiden Kammern eine Mehrheit, sodass das Gesetz bald in Kraft
       treten könnte.
       
       Der Vermittlungsausschuss änderte beispielsweise eine Regelung zu den
       Unternehmenswerten. Diese müssen definiert werden, um eine Basis für die
       Besteuerung zu liefern. Stand im bisherigen Gesetzentwurf, dass der
       Firmenwert das 12,5-Fache des Jahresgewinns beträgt, so soll es nun das
       13,75-Fache sein. Die Folge: Die Steuerbelastung wird in manchen Fällen
       etwas steigen.
       
       Eine weitere Änderung betrifft Oldtimer, Luxusyachten und private
       Sammlungen von Kunstwerken, die den Firmenbesitzern persönlich gehören.
       Künftig soll es verboten sein, sie dem Unternehmensvermögen zuzurechnen und
       damit Steuern zu sparen. Grundsätzlich geht es in dem Konflikt um diese
       Frage: Wie hoch darf die Steuer im Erbfall sein, ohne Arbeitsplätze zu
       gefährden? Da sind etwa solche Fälle vorstellbar: Die Kinder erben Papas
       Werkzeugfabrik, auf ihren Privatkonten haben sie aber keine allzu großen
       Summen, weil das ganze Kapital im Unternehmen steckt. Müssten sie dann eine
       hohe Erbschaftsteuer zahlen, könnten sie gezwungen sein, Teile der Firma zu
       verkaufen, was die Jobs gefährdet. So argumentieren die Firmenverbände und
       die Union.
       
       Im Sinn haben die Lobbyisten jedoch auch, die Steuerlast möglichst niedrig
       zu halten, damit privates Vermögen ebenfalls von Abgaben befreit bleibt.
       Dies steht im Gegensatz zur normalen Erbschaftsteuer für Privatleute, die
       keine Firma besitzen. Wird ein Wohnhaus vererbt, sind maximal 500.000 Euro
       steuerfrei. Wer teureres Gebäude erhält, muss zahlen – ohne Wenn und Aber.
       
       Die Neuregelung für Firmenerben war nötig, weil das
       Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren das gegenwärtig gültige Gesetz
       kippte. Die Richter und Richterinnen betrachteten die augenblickliche
       „Privilegierung betrieblichen Vermögens“ in mancher Hinsicht als
       „unverhältnismäßig“. Denn Firmenerben müssen bisher kaum oder keine Steuer
       entrichten, wenn sie die Arbeitsplätze im Unternehmen bis zu sieben Jahren
       erhalten. Besonders die Steuerfreiheit für sehr große Firmenvermögen
       verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, so die Richter.
       
       ## Streit bis zuletzt
       
       Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Große Koalition
       reagierten darauf, indem sie planten, bestimmte Grenzbeträge ins Gesetz
       aufzunehmen. Weitgehende Steuerfreiheit soll nur noch bis zu einem
       Firmenwert von 26 Millionen Euro gelten. Über dieser Grenze verringert sich
       der Teil des Unternehmensvermögens, der im Erbfall nicht besteuert wird.
       Bis Donnerstag gab es allerdings immer wieder Streit über Details der
       Novelle. Deswegen hat die Koalition den Auftrag des Verfassungsgerichts,
       ein neues Gesetz in Kraft zu setzen, noch nicht umgesetzt.
       
       Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung
       in Berlin, beurteilte das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer so: „Nennenswerte
       Steuermehreinnahmen und eine gerechtere Besteuerung von Riesenvermögen sind
       von dieser Reform nicht zu erwarten.“ Die Einnahmen bleiben vermutlich
       weiterhin in der Größenordnung von gut 6 Milliarden Euro.
       
       „Das Ergebnis ist enttäuschend“, sagte Stefan Körzell vom Bundesvorstand
       des Deutschen Gewerkschaftsbundes, „mit diesem Kompromiss werden weiterhin
       pauschale und unverhältnismäßige Steuerprivilegien gewährt.“ Clemens Fuest,
       Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, sprach von einem
       „Beschäftigungsprogramm für Steuerberater“, weil das Gesetz so kompliziert
       sei. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag reagierte positiv:
       Familienunternehmen hätten nun Rechtssicherheit bei Investitionen, sagte
       Präsident Eric Schweitzer.
       
       22 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hannes Koch
       
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