# taz.de -- Kommentar AfD in Baden-Württemberg: Nicht gerade sympathisch, aber okay
> Die gespaltene BaWü-AfD nutzt ihre zwei Fraktionen, um einen U-Ausschuss
> zu beantragen. Schön ist das nicht, aber der Landtag muss es dulden.
IMG Bild: Jörg Meuthen (links) und Emil Sänze, AfD-Abgeordnete in Baden-Württemberg, breit grinsend vereint
Kaum hatte der Landtag in Baden-Württemberg akzeptiert, dass es nach einer
Spaltung zwei AfD-Fraktionen gibt, machen diese beiden Fraktionen auch
schon gemeinsame Sache. Sie beantragen einen Untersuchungsausschuss zum
Thema Linksextremismus – wozu zwei Fraktionen erforderlich sind.
Breit grinsend erklärten die angeblich verfeindeten Fraktionsvertreter
dabei, man mache nur von den parlamentarischen Möglichkeiten Gebrauch.
Jetzt wollen sich die Fraktionen wiedervereinigen – aber erst nachdem der
beantragte Untersuchungsausschuss eingerichtet ist. Muss der Landtag so
etwas dulden?
Ja, das muss er und das sollte er. Denn es liegt kein offensichtlicher
Missbrauch von parlamentarischen Rechten vor. Die Aufspaltung der Fraktion
ist nicht erfolgt, um mehr Einfluss und Geld im Landtag zu bekommen.
Vielmehr gab es einen ernsthaften Konflikt – über den Umgang mit
Antisemiten – und einen damit verbundenen Machtkampf. Die AfD büßte bei der
Spaltung sogar den prestigeträchtigen Status als stärkste
Oppositionsfraktion ein.
Auch die Wiedervereinigung der Fraktionen verzögert sich nicht nur wegen
des Untersuchungsausschusses, sondern vor allem weil man noch hart um
Posten feilscht und an einer für die künftige AfD-Fraktion finanziell
möglichst günstigen Lösung bastelt.
Wäre die AfD an der Macht, wäre von ihr kein fairer Umgang mit ihren
Gegnern zu erwarten. Aber die AfD ist nicht an der Macht. Und ihre Existenz
sollte auch nicht dazu führen, dass sich nun alle auf AfD-Niveau begeben.
Es ist eine Stärke des Rechtsstaats, dass nicht die Mehrheit entscheidet,
wer Rechte wahrnehmen darf, und dass diese Rechte auch für Unsympathische
gelten.
So gesehen gibt es sogar ein Recht, unsympathisch zu sein. Die AfD hat in
dieser Sache ausgiebig davon Gebrauch gemacht – auch jenseits ihrer
Inhalte. Davon würde eine juristische Auseinandersetzung nur ablenken.
20 Sep 2016
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DIR Christian Rath
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