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       # taz.de -- Kommentar Fehlerhafte Brustimplantate: Brüste auf dem Prüfstand
       
       > Hersteller und TÜV weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Doch auch
       > Zertifizierer müssen haften, wenn sie Schäden an Produkten übersehen
       > haben.
       
   IMG Bild: Wer haftet für kaputte Silikonkissen?
       
       Achtung, das ist kein Kommentar über Brustformen, Schönheitsideale und
       Körperpolitik. Hier geht es um Wirtschaftsrecht und den Versuch, in einer
       hoch arbeitsteiligen Industriegesellschaft Sicherheit zu organisieren.
       
       Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss darüber entscheiden, ob der TÜV für
       fehlerhafte Brustimplantate haftet, die ein französisches Unternehmen
       hergestellt hat. Natürlich muss zuerst das Unternehmen haften, aber das ist
       pleite. Also versuchen betroffene Frauen, sich an den TÜV zu halten. Denn
       der hat als Dienstleister das Unternehmen kontrolliert und ihm das
       gewünschte Zertifikat ausgestellt, dass die Silikonbeutel den Anforderungen
       entsprechen.
       
       Der Rechtsstreit hat grundsätzliche Bedeutung. Denn Hersteller lehnen oft
       auch eine Haftung ab (zum Beispiel für den Zustand von Fabriken in
       Pakistan) und verweisen auf Zertifikate, die doch belegten, dass alles
       sicher sei. Die Zertifizierer lehnen ihrerseits wiederum die Haftung ab und
       verweisen auf den Hersteller. Tatsächlich haben die betroffenen Frauen,
       wenn man beim Beispiel mit den Implantaten bleibt, ja keinen Vertrag mit
       dem Zertifizierer. Bisher wirkte das alles wie organisierte
       Unverantwortung.
       
       Jetzt deutet sich endlich eine Wende an: Die EuGH-Generalanwältin Eleanor
       Sharpston hält in ihrem Schlussantrag eine Haftung der Zertifizierer für
       möglich und „angemessen“. Zwar ist sie vorsichtig. Prüfer wie der TÜV
       müssten nur bei eigenem Verschulden haften und hätten keine Pflicht zu
       verdachtlosen unangemeldeten Kontrollen. Aber wenn es einen Verdacht gebe
       oder sogar offensichtliche Missstände, dann müssten sie dafür geradestehen,
       dass die Produkte niemanden schädigen.
       
       Es ist sehr zu hoffen, dass sich die Sichtweise Sharpstons am EuGH
       durchsetzt. Denn dann haben VerbraucherInnen (und ArbeiterInnen) künftig
       mehr Sicherheit. Es wäre ein weiterer Schritt zur Zähmung des Kapitalismus.
       
       15 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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