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       # taz.de -- Niedersachsen schränkt Geheimdienst ein: Verfassungsschutz wird überwacht
       
       > Niedersachsen kontrolliert künftig, wer warum bespitzelt wird. V-Leute
       > sollen früher abgeschaltet, Wohnräume nur noch von der Polizei
       > ausgeforscht werden.
       
   IMG Bild: Ein echter Datenknoten: Telekommunikation darf der Geheimdienst weiter orten
       
       Nach diversen Affären um die Bespitzelung von Journalisten, politisch
       engagierten Bürgern und dem Totalversagen im Skandal um die rechtsextreme
       NSU-Terrorzelle macht Niedersachsen bei der Reform des Verfassungsschutzes
       Ernst. Mit den Stimmen von SPD und Grünen wird der Landtag in Hannover am
       Mittwoch ein neues Verfassungsschutzgesetz beschließen, das den
       landeseigenen Geheimdienst einer stärkeren Kontrolle unterwirft: Jede
       Überwachung muss künftig vom Innenministerium genehmigt werden.
       
       Außerdem wird nach spätestens vier Jahren überprüft, ob sich die Vermutung,
       dass der Bespitzelte die freiheitlich-demokratische Grundordnung der
       Bundesrepublik tatsächlich bekämpfen will, erhärten ließ. War dieser
       Verdacht unbegründet, muss dem „Beobachtungsobjekt“ mitgeteilt werden, dass
       es im Visier des Inlandsgeheimdiensts war, heißt es in der zur Abstimmung
       vorliegenden Beschlussvorlage des „Landtagsausschusses für Angelegenheiten
       des Verfassungsschutzes“. Zusätzlich sind die bei der unbegründeten
       Bespitzelung erhobenen Daten „zu löschen“.
       
       Auch der Einsatz verdeckter Ermittler wird künftig strenger geregelt. Die
       sogenannten V-Leute dürfen ab heute keine schweren Straftaten mehr begangen
       haben und finanziell nicht dauerhaft abhängig von den Zahlungen des
       Verfassungsschutzes sein. V-Leute, die aus einem verfassungsfeindlichen
       Umfeld wie etwa der NPD aussteigen wollen, sind sofort abzuschalten. Die
       Überwachung von Wohnräumen ist nur noch der Polizei, nicht mehr aber dem
       Inlandsgeheimdienst erlaubt.
       
       Dabei ist das neue Verfassungsschutzgesetz lediglich ein Kompromiss
       zwischen Niedersachsens SPD-Innenminister Boris Pistorius und den Grünen.
       Im Wahlkampf 2012 hatten die Grünen die völlige Abschaffung des
       Verfassungsschutzes gefordert: Der sei „ein Scheißhaufen“, hatte die grüne
       Landtagsfraktionschefin Anja Piel bei einem Parteitag in Stade gepoltert.
       
       ## „Bundesweite Vorreiterrolle“
       
       Zuvor hatten Sozialdemokraten und Grüne dem damals noch amtierenden
       CDU-Innenminister Uwe Schünemann vorgeworfen, die Schlapphüte politisch zu
       instrumentalisieren: Bespitzelt wurden mindestens sieben
       regierungskritische Journalisten, darunter auch die taz-Autorin Andrea
       Röpke, die immer wieder über die Neonazi-Szene berichtet. Unberechtigt
       überwacht wurden auch tausende Bürger – etwa ein Landwirt, der nach
       Anti-Atom-Protesten als „linksextrem“ registriert wurde.
       
       „Mit unserer Forderung nach vollständiger Auflösung des Verfassungsschutzes
       konnten wir uns nicht durchsetzen“, räumt Grünen-Chefin Piel ein. Trotzdem
       lobt der Parlamentarische Geschäftsführer ihrer Fraktion, Helge Limburg,
       das neue Gesetz in höchsten Tönen: Eine „bundesweite Vorreiterrolle“
       übernehme Niedersachsen beim Verfassungsschutz jetzt.
       
       Der rot-grüne Entwurf stehe für einen „ausgewogenen Weg zwischen
       Datenschutz, Bürgerrechten und Sicherheitsinteressen“, sagt Limburg –
       schließlich werde der Geheimdienst auch durch das Parlament stärker
       kontrolliert: Künftig muss der Verfassungsschutzausschuss vom
       Innenministerium über jede Überwachungsmaßnahme informiert werden. „Das
       Gesetz folgt der Devise: So viel Vertraulichkeit wie nötig, so viel
       Transparenz wie möglich“, wirbt der Grüne.
       
       Dabei hat Limburg bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs durchaus
       Niederlagen einstecken müssen. Bis zuletzt umstritten war etwa, ob der
       Verfassungsschutz Minderjährige schon ab dem Alter von 14 oder von 16
       überwachen darf. Auf Druck der Opposition setzte Innenminister Pistorius
       die härtere Variante durch.
       
       CDU und FDP wollen im Landtag mit einem Untersuchungsausschuss Pannen der
       Sicherheitsbehörden aufdecken, etwa bei der Messerattacke der 16-Jährigen
       Safia S. auf einen Polizisten in Hannovers Hauptbahnhof aber auch bei der
       Absage des Fußball-Länderspiels gegen die Niederlande im November. Beide
       Parteien haben angekündigt, gegen das Gesetz stimmen zu wollen.
       
       13 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Wyputta
       
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