URI:
       # taz.de -- Prozess gegen IS-Rückkehrer in Frankfurt: Gräuelvideos auf dem Smartphone
       
       > Als mutmaßlicher IS-Kämpfer steht in Frankfurt derzeit ein 30-Jähriger
       > vor Gericht. Auf seinem Handy sind zehn Videos sichergestellt worden.
       
   IMG Bild: Der Angeklagte Abdelkarim E. im Oberlandesgericht in Frankfurt
       
       Frankfurt am Main taz | Gleich zweimal warnt der berichterstattende Richter
       Christoph Koller die Zuschauer im Saal II des Frankfurter
       Oberlandesgerichts vor den schrecklichen Bildern, die an diesem dritten
       Verhandlungstag in das Verfahren gegen den mutmaßlichen IS-Kämpfer El B.
       eingeführt werden. Erst dann präsentiert er die zehn Videos, die Fahnder
       auf einem Smartphone des Angeklagten sichergestellt hatten.
       
       Da sieht man ihn mit Sturmhaube und Maschinengewehr. Schüsse von Gewehren
       und Granatwerfern sind zu hören. Dem Wortwechsel auf Deutsch und Arabisch
       ist zu entnehmen, dass die Szenen aus dem syrischen Bürgerkrieg nahe Aleppo
       stammen. Bei den vier letzten Videos wird es ganz still im Saal. Da liegt
       die Leiche eines gefallenen Gegners. Unter höhnischem Gelächter misshandeln
       El B. und seine Kampfgefährten den Toten, sie schneiden ihm Ohren und Nase
       ab. „Ab die Nase, ab die Nase!“, hört man den Angeklagten skandieren, seine
       Kumpanen zerschießen dem Toten den Schädel. Am Ende drei Einstellungen, auf
       denen man nur wenig sieht.
       
       Der Dolmetscher, der als Zeuge geladen ist, versteht kaum einzelne Worte
       und trotzdem ist klar: Hier wird ein Gefangener, der in Todesangst um Gnade
       fleht, geschlagen und unter Druck gesetzt, vielleicht sogar gefoltert.
       
       Bei der Vorführung seiner grausamen Videos richtet der Angeklagte seinen
       Blick nach unten, bedeckt die Augen mit der Hand und reibt sich die Stirn,
       sackt auf seinem Stuhl zusammen. Nach der Vorführung bittet er um eine
       Pause – er sei kurzfristig nicht verhandlungsfähig, trägt die Verteidigung
       vor. Auch ihm sei bei den Bildern schlecht geworden, kontert der
       Vorsitzende Richter, allerdings habe er El B. bislang nicht gerade als
       feinfühlig erlebt.
       
       Bis dahin hatte sich der Angeklagte nämlich locker gegeben, als ginge ihn
       das Verfahren kaum etwas an. Mehrmals musste das Gericht ihn daran hindern,
       mit seinen Gesinnungsgenossen im Zuhörerraum Gesten und Grüße
       auszutauschen. In einem Beschwerdebrief an die Bundesregierung aus
       türkischer Haft hatte er versichert, er sei lediglich in humanitärer
       Mission nach Syrien gereist. Er verachte den islamistischen Terror, weil
       der seine Religion, den Islam, beschmutze.
       
       Die Verteidigung, die mit zahlreichen Anträgen und Einwendungen die
       Vorführung der Videos zu verhindern versuchte, muss nun eine neue Strategie
       finden. Die wenigen Minuten aus seinem Smartphone zeigen ihren Mandanten
       mit Kriegswaffen an vorderster Front; er ist maßgeblich an der Schändung
       einer Leiche und an der Misshandlung eines Gefangenen beteiligt. Das könnte
       ihm vor Gericht zum Verhängnis werden.
       
       30 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christoph Schmidt-Lunau
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR „Islamischer Staat“ (IS)
   DIR Schwerpunkt Syrien
   DIR Lesestück Recherche und Reportage
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Haftstrafe für IS-Leichenschänder: Mit geballter Faust
       
       Zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt ein Frankfurter Gericht
       Abdelkarim E., der im syrischen Krieg für den IS kämpfte.
       
   DIR IS-Rückkehrer Harry S.: Der Kronzeuge des Terrors
       
       Vor Gericht wirkt Harry S. wie ein netter Junge. Doch er ist nach Syrien
       gereist, um für den IS zu kämpfen. Wie kam es dazu?