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       # taz.de -- Förderung des Carsharings: Autoteilen soll leichter werden
       
       > Die Bundesregierung will per Gesetz das Carsharing fördern. Nun sind
       > Bundesländer und Kommunen am Zug. Der Branchenverband stimmt zu.
       
   IMG Bild: Ein neues Gesetz der Bundesregierung soll das Carsharing ausdrücklich fördern
       
       Berlin taz | „Jetzt ein Auto“ – so wirbt ein Carsharing-Anbieter, und er
       scheint mit seinem Angebot, wie andere Anbieter auch, genau im Trend zu
       liegen. 1,26 Millionen Nutzer – darunter allerdings viele Mehrfachnutzer –
       hatten die Carsharing-Anbieter im vergangenen Jahr, ein Viertel mehr als im
       Jahr davor. Diesem Trend trägt nun die Bundesregierung Rechnung und legt
       ein Carsharing-Gesetz vor. Das Ziel des Gesetzentwurfs, der der taz
       vorliegt, geht schon aus der Überschrift hervor: „Entwurf eines Gesetzes
       zur Bevorrechtigung des Carsharings“, lautet sie. Der Text wurde in der
       vergangenen Woche an die Bundesländer verschickt; er ist die Grundlage für
       die Länderanhörung. Bis Ende September sollen Länder und Verbände Stellung
       beziehen; Mitte des nächsten Jahres könnte das Gesetz in Kraft treten.
       
       Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Carsharing ausdrücklich
       fördern. „Die Regelungen sollen dazu beitragen, Geschäftsmodelle für das
       Carsharing bundesweit zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen.“ Bisher
       gebe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlage dafür, eine
       Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für das Carsharing im
       öffentlichen Verkehrsraum aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen vornehmen
       zu können. Länder und Kommunen hätten aber ein großes Interesse an der
       Einräumung solcher Privilegien.
       
       Das soll das Gesetz leisten. Es regelt zum einen die Kennzeichnung
       privilegierter Fahrzeuge und eröffnet zum anderen Ländern und Kommunen die
       Möglichkeit, Bevorrechtigungen für Carsharing-Fahrzeuge und -anbieter
       einzuführen. Ob die Kommunen aber tatsächlich bevorzugte Parkflächen für
       Carsharing-Fahrzeuge ausweisen, entscheiden sie selbst.
       
       Die steigende verkehrs- und umweltpolitische sowie stadtplanerische
       Bedeutung des Carsharings sei unumstritten, begründet die Bundesregierung
       ihr Gesetz. „Da mehrere Nutzerinnen und Nutzer sich ein Carsharingfahrzeug
       teilen, kann es gerade in innerstädtischen Quartieren langfristig zu einer
       Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken kommen.“ Zudem könne der
       Parksuchverkehr reduziert werden, ebenso sinke der Anreiz, sich einen
       privaten Pkw anzuschaffen.
       
       ## Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben
       
       Der Gesetzentwurf definiert die förderwürdigen Kraftfahrzeuge der
       jeweiligen Unternehmen; ausdrücklich gefördert werden Unternehmen des
       stationsbasierten Carsharings, bei dem die Fahrzeuge an einem festen
       Standort stehen, und des stationsunabhängigen Carsharings, bei dem die
       Autos innerhalb eines festgelegten Gebiets an beliebiger Stelle entliehen
       und abgestellt werden können.
       
       Nicht bevorzugt werden klassische Autovermieter, da bei ihnen der
       Umweltschutzaspekt nach Ansicht der Bundesregierung fehlt. Ebenso wenig
       wird privates Carsharing bevorzugt – wegen einer „mutmaßlich hohen
       Missbrauchsanfälligkeit“. Gemeint ist, dass sich Privatleute nur pro Forma
       ein Auto teilen könnten, um Sonderparkplätze nutzen zu können.
       
       Der Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben. „Rein fachlich
       ist das richtig gut“, sagte Verbandssprecher Gunnar Nehrkel der taz.
       Sinnvoll sei die klare Unterscheidung zwischen stationsbasierten und
       stationsunabhängigen Anbietern. Schließlich ergebe es wenig Sinn, wenn
       Stellplätze stationsbasierter Anbieter von Fahrzeugen stationsunabhängier
       Anbieter belegt würden. Dass Carsharing zu Lasten des ÖPNV gehe, weil viele
       oft lieber Auto statt Bus oder Bahn fahren, verneint Nehrkel. „In der Summe
       ergänzen sich Carsharing und ÖPNV.“
       
       Dies gelte auch für das stationsunabhängige Carsharing, wie eine Studie der
       Stadt München gezeigt habe. Nicht glücklich sei sein Verband aber mit der
       Zweistufigkeit des Verfahrens. Der Bund ermächtige die Länder ja nur, das
       Carsharing zu fördern: „Wann die neuen Regeln in den Städten wirklich
       gelten, wissen wir nicht.“
       
       28 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Richard Rother
       
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