# taz.de -- Förderung des Carsharings: Autoteilen soll leichter werden
> Die Bundesregierung will per Gesetz das Carsharing fördern. Nun sind
> Bundesländer und Kommunen am Zug. Der Branchenverband stimmt zu.
IMG Bild: Ein neues Gesetz der Bundesregierung soll das Carsharing ausdrücklich fördern
Berlin taz | „Jetzt ein Auto“ – so wirbt ein Carsharing-Anbieter, und er
scheint mit seinem Angebot, wie andere Anbieter auch, genau im Trend zu
liegen. 1,26 Millionen Nutzer – darunter allerdings viele Mehrfachnutzer –
hatten die Carsharing-Anbieter im vergangenen Jahr, ein Viertel mehr als im
Jahr davor. Diesem Trend trägt nun die Bundesregierung Rechnung und legt
ein Carsharing-Gesetz vor. Das Ziel des Gesetzentwurfs, der der taz
vorliegt, geht schon aus der Überschrift hervor: „Entwurf eines Gesetzes
zur Bevorrechtigung des Carsharings“, lautet sie. Der Text wurde in der
vergangenen Woche an die Bundesländer verschickt; er ist die Grundlage für
die Länderanhörung. Bis Ende September sollen Länder und Verbände Stellung
beziehen; Mitte des nächsten Jahres könnte das Gesetz in Kraft treten.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Carsharing ausdrücklich
fördern. „Die Regelungen sollen dazu beitragen, Geschäftsmodelle für das
Carsharing bundesweit zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen.“ Bisher
gebe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlage dafür, eine
Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für das Carsharing im
öffentlichen Verkehrsraum aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen vornehmen
zu können. Länder und Kommunen hätten aber ein großes Interesse an der
Einräumung solcher Privilegien.
Das soll das Gesetz leisten. Es regelt zum einen die Kennzeichnung
privilegierter Fahrzeuge und eröffnet zum anderen Ländern und Kommunen die
Möglichkeit, Bevorrechtigungen für Carsharing-Fahrzeuge und -anbieter
einzuführen. Ob die Kommunen aber tatsächlich bevorzugte Parkflächen für
Carsharing-Fahrzeuge ausweisen, entscheiden sie selbst.
Die steigende verkehrs- und umweltpolitische sowie stadtplanerische
Bedeutung des Carsharings sei unumstritten, begründet die Bundesregierung
ihr Gesetz. „Da mehrere Nutzerinnen und Nutzer sich ein Carsharingfahrzeug
teilen, kann es gerade in innerstädtischen Quartieren langfristig zu einer
Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken kommen.“ Zudem könne der
Parksuchverkehr reduziert werden, ebenso sinke der Anreiz, sich einen
privaten Pkw anzuschaffen.
## Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben
Der Gesetzentwurf definiert die förderwürdigen Kraftfahrzeuge der
jeweiligen Unternehmen; ausdrücklich gefördert werden Unternehmen des
stationsbasierten Carsharings, bei dem die Fahrzeuge an einem festen
Standort stehen, und des stationsunabhängigen Carsharings, bei dem die
Autos innerhalb eines festgelegten Gebiets an beliebiger Stelle entliehen
und abgestellt werden können.
Nicht bevorzugt werden klassische Autovermieter, da bei ihnen der
Umweltschutzaspekt nach Ansicht der Bundesregierung fehlt. Ebenso wenig
wird privates Carsharing bevorzugt – wegen einer „mutmaßlich hohen
Missbrauchsanfälligkeit“. Gemeint ist, dass sich Privatleute nur pro Forma
ein Auto teilen könnten, um Sonderparkplätze nutzen zu können.
Der Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben. „Rein fachlich
ist das richtig gut“, sagte Verbandssprecher Gunnar Nehrkel der taz.
Sinnvoll sei die klare Unterscheidung zwischen stationsbasierten und
stationsunabhängigen Anbietern. Schließlich ergebe es wenig Sinn, wenn
Stellplätze stationsbasierter Anbieter von Fahrzeugen stationsunabhängier
Anbieter belegt würden. Dass Carsharing zu Lasten des ÖPNV gehe, weil viele
oft lieber Auto statt Bus oder Bahn fahren, verneint Nehrkel. „In der Summe
ergänzen sich Carsharing und ÖPNV.“
Dies gelte auch für das stationsunabhängige Carsharing, wie eine Studie der
Stadt München gezeigt habe. Nicht glücklich sei sein Verband aber mit der
Zweistufigkeit des Verfahrens. Der Bund ermächtige die Länder ja nur, das
Carsharing zu fördern: „Wann die neuen Regeln in den Städten wirklich
gelten, wissen wir nicht.“
28 Aug 2016
## AUTOREN
DIR Richard Rother
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