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       # taz.de -- Von Flüchtlingen besetzte Schule in Berlin: Bezirk klagt gegen die Bewohner
       
       > Friedrichshain-Kreuzberg will die Geflüchteten aus der ehemaligen Schule
       > klagen. Die Verhandlungen seien gescheitert, sagt die
       > Bezirksbürgermeisterin.
       
   IMG Bild: Ende 2014 sitzen Geflüchtete und Unterstützer vor der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule
       
       Berlin taz | Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg startet einen neuen
       Anlauf, um die verbliebenen Bewohner der ehemaligen
       Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg loszuwerden. Nach taz-Informationen
       hat das Bezirksamt eine zivilrechtliche Räumungsklage beim Amtsgericht
       Tempelhof-Kreuzberg eingereicht. Nun muss die Klage den 24 Bewohnern
       beziehungsweise ihrer Rechtsvertretung zugestellt werden – ob dies bereits
       geschehen ist, war am Mittwochnachmittag unklar.
       
       Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) bestätigte im Gespräch mit
       der taz die Klage. Sie zeigte sich enttäuscht, dass dieser Weg nun nötig
       geworden sei: „Den Bewohnern sind sehr weitgehende Angebote gemacht worden.
       Am Ende haben sie alles, alles abgelehnt“, sagte Herrmann.
       
       Ihr zufolge verharren die zwölf im Haus verbliebenen Männer, sowie zwölf
       weitere Betroffene, die sich einst erfolgreich gegen eine Räumung gewehrt
       hatten, auf ihrer Forderung, einen rechtlichen Status als Flüchtlinge zu
       erlangen. Dieser Lösung stehe allerdings die Senatsverwaltung des Inneren
       um Senator Frank Henkel (CDU) im Weg. Die Männer seien allesamt ohne
       Duldung oder gar Aufenthaltserlaubnis.
       
       Henkel selbst reagierte am Nachmittag: „Es ist ein kleines Wunder, dass
       sich Frau Herrmann endlich dazu durchringt, Recht und Ordnung in der
       Gerhart-Hauptmann-Schule wiederherzustellen.‎ Das begrüße ich sehr“, sagt
       er und fügte hinzu: „Es wäre wichtig, zu einem ‎juristischen Erfolg gegen
       die Besetzer zu kommen. Ich hoffe, dass Herrmanns lange Tatenlosigkeit die
       Chancen vor Gericht nicht verschlechtert hat.“
       
       Herrmann betonte, dass an Lösungen alles diskutiert wurde, „was die
       Phantasie hergibt“. Auch sei es den Bewohnern und ihren Unterstützern nicht
       gelungen, einen Träger für ein von ihnen selbst verwaltetes
       Flüchtlingszentrum zu finden. Eine Integration in den so genannten „Campus
       Ohlauer“, der derzeit vom Bezirk auf dem Gelände errichtet wird, ist damit
       vom Tisch. In einem Neubau auf dem Schulgelände sollen Wohnungen für sozial
       Schwache, Studierende, Geflüchtete und von Obdachlosigkeit betroffene
       Frauen errichtet werden, dazu eine Fahrradtiefgarage und eine Bibliothek.
       
       ## Zeithorizont unklar
       
       Der Nordflügel des Schulgebäudes ist bereits renoviert und soll Platz für
       110 Geflüchtete bieten. Abgetrennt von dem Projekt ist der besetzte
       Südflügel. Wie viel Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung und einer
       eventuellen Räumung der Bewohner vergehen werde, konnte Herrmann nicht
       sagen. Ebenso wenig, wie es um die Erfolgschancen in dem Prozess bestellt
       ist.
       
       Was mögliche Reaktionen betrifft, zeigte sich die Herrmann gelassen, auch
       wenn die Unterstützung für die Geflüchteten insbesondere aus der linken
       Szene in der Vergangenheit enorm war. „Das ist kein unangenehmes Thema für
       mich, sondern für das Land Berlin. Wir als Bezirk haben bis zur Grenze des
       Möglichen getan, was wir konnten“, so Herrmann. Die Grüne will auch nach
       der Wahl weiter als Bezirksbürgermeisterin arbeiten.
       
       Die ehemalige Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße war im Dezember 2012
       von Flüchtlingen besetzt worden. Zeitweilig lebten dort bis zu 200
       Menschen. Im Sommer 2014 endete ein Räumungsversuch nach tagelangen
       Protesten mit der Unterzeichnung eines Einigungspapier, das mehreren
       Dutzend Bewohnern den Verbleib zusicherte.
       
       Ein Jahr später wollte der Bezirk diesen Zustand juristisch beenden,
       scheiterte aber am Einspruch von 24 Bewohnern vor dem Verwaltungsgericht.
       Dieses argumentierte, es müsse geprüft werden, ob die Betroffenen ein
       Wohnrecht erworben hätten. Besondere Gründe für eine Räumung, etwa eine
       Gefahr für die öffentliche Sicherheit, verneinte das Gericht.
       
       Ende September 2015 wurde dieses Urteil in zweiter Instanz vor dem
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Eigentümerrechte
       müssten vor einem Zivilgericht eingeklagt werden, hieß es damals. Diesen
       Weg geht der Bezirk nun.
       
       3 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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