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       # taz.de -- Gerichtsurteil in Osnabrück: Kein Gesichtsschleier im Klassenraum
       
       > Eine Abendschule in Osnabrück hat eine Schülerin mit Niqab rausgeworfen.
       > Das örtliche Verwaltungsgericht findet die Entscheidung richtig.
       
   IMG Bild: Dürfte so nicht mehr in die Räume der Osnabrücker Abendschule Sophie Scholl: eine Frau mit Niqab
       
       HAMBURG taz | Sie will mit Gesichtsschleier im Klassenraum sitzen: Eine
       18-jährige Muslima aus Osnabrück hat gegen die Abendschule Sophie Scholl
       geklagt, weil die dortigen Lehrer sie wegen ihres Niqab vom Unterricht
       ausgeschlossen haben. Sie fühlte sich in ihrer Religionsausübungsfreiheit
       verletzt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab gestern allerdings der
       Schule recht.
       
       Ein Niqab ist ein Schleier, der das Gesicht fast vollständig verdeckt. Es
       bleibt nur ein Schlitz für die Augen frei, diese werden aber nicht wie bei
       einer Burka durch ein Gitter überdeckt.
       
       Den Ausschluss der Schülerin begründet die niedersächsische
       Landesschulbehörde damit, dass mit einem solchen Schleier die offene
       Kommunikation zwischen Lehrern und der Schülerin „nicht mehr gewährleistet“
       sei. „Mimik und Gestik sind für die Kommunikation wichtig“, sagt
       Behördensprecherin Bianca Schöneich. Dafür sei es notwendig, die Gesichter
       der Schüler zu erkennen.
       
       Die Schülerin hatte im April die Zusage für die Abendschule erhalten und
       bereits am Unterricht teilgenommen.
       
       Constanze Schnepf, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Vereins
       Ibis in Oldenburg, kritisiert den Ausschluss: „Das Verbot ist nicht in
       Ordnung, wenn andere religiöse Symbole, wie Kreuze oder Kopftücher an der
       Schule erlaubt sind.“
       
       Das Verwaltungsgericht entschied gegen die Schülerin, die ihrer Schule
       gegenüber zwar zugestimmt hatte, sich vor dem Unterricht von einer
       weiblichen Lehrkraft identifizieren zu lassen, aber nicht auf den Niqab
       verzichten wollte. Sie war zur Verhandlung wegen des Medieninteresses nicht
       erschienen.
       
       Sie habe den Konflikt, in den sie geriete, wenn sie den Niqab nicht tragen
       könne, schriftlich nicht ausreichend dargelegt, sagte ein Gerichtssprecher.
       Deshalb entschied das Gericht gegen sie. „Mit der Diskussion um ein
       Burka-Verbot hat das nichts zu tun.“
       
       22 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andrea Scharpen
       
       ## TAGS
       
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