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       # taz.de -- Grünen-Anfrage im Bundestag: „Sichere Herkunftsstaaten“ prüfen
       
       > Am Beispiel Ghana kritisieren die Grünen die Asylpolitik und
       > Einstufungspraxis. Das Land müsse von der Liste der sicheren Staaten
       > gestrichen werden.
       
   IMG Bild: September 2015: Angela Merkel und eine Delegierte aus Ghana bei einer UN-Debatte in New York
       
       Berlin taz Die Grünen im Bundestag fordern eine „kontinuierliche
       Beobachtung der menschenrechtlichen Lage“ in den von Deutschland als
       „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuften Heimatländern von Asylsuchenden. In
       einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung, deren Antwort der taz
       vorliegt, erinnert die grüne Bundestagsfraktion an die seit 2015 geltende
       gesetzliche Verpflichtung, „alle zwei Jahre einen Bericht darüber
       vorzulegen, ob die Voraussetzungen für die Bestimmung der ‚sicheren
       Herkunftsstaaten‘ weiterhin vorliegen“.
       
       Mit einem detaillierten Fragenkatalog zu Ghana, „sicheres Herkunftsland“
       seit 1993, wollen die Grünen nun die Notwendigkeit davon unter Beweis
       stellen: Die Menschenrechtslage in Ghana sei „äußerst problematisch“, so
       die Sprecher für Migrations- und Flüchtlingspolitik, Volker Beck und Luise
       Amtsberg: „Ghana ist kein sicherer Herkunftsstaat und muss von der Liste
       gestrichen werden.“
       
       Im Einzelnen bestätigt die Bundesregierung in ihren Antworten die in Ghanas
       Gesetzgebung verankerte Verfolgung von Schwulen und Lesben, wonach
       einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe stehen. Das
       gesetzliche Verbot der Genitalverstümmelung werde ebenso wenig durchgesetzt
       wie das der Kinderversklavung. Bestätigt werden Menschenrechtsverletzungen
       an psychisch Kranken ebenso wie Missstände im Strafvollzug oder
       Diskriminierung von Menschen mit HIV/Aids.
       
       Diese Zustände sind zwar keine politische Verfolgung – Ghana gilt als
       stabile Demokratie mit Meinungs- und Pressefreiheit. Sie können aber
       Abschiebehindernisse darstellen. Bei „sicheren Herkunftsstaaten“ werden sie
       seltener berücksichtigt, so Experten. Im Jahr 2014 beantragten nach
       amtlichen Angaben 1.171 Ghanaer in Deutschland Asyl – es fielen 643
       Entscheidungen, davon 632 Ablehnungen. Elf durften bleiben.
       
       ## Homosexualität illegal – das genügt nicht
       
       Einer davon war als Kind aus der Elfenbeinküste während des dortigen
       Bürgerkrieges ausgereist, seine Eltern waren tot und er hatte keine Familie
       in Ghana mehr: Asyl erhielt er nicht, aber das Verwaltungsgericht
       Gelsenkirchen bescheinigte ihm eine „chronische posttraumatische
       Belastungsstörung“ und lehnte eine Abschiebung ab, weil „psychisch kranke
       Menschen in Ghana unter schwerer Stigmatisierung leiden“.
       
       Aber das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte kurz vorher den Asylantrag
       eines Ghanaers ab, der Homosexualität geltend gemacht hatte: Dass
       Homosexualität unter Strafe stehe, genüge nicht, sondern es sei
       „erforderlich, dass diese Strafe auch tatsächlich in der Praxis verhängt
       wird“. Der Antragsteller könne nicht behaupten, dass staatliche Stellen in
       Ghana ihn nicht schützen würden, wenn er sich nicht um staatlichen Schutz
       bemüht habe – kein Wunder allerdings, wenn Homosexualität unter Strafe
       steht.
       
       Zum Zeitpunkt der Einstufung Ghanas als „sicherer Herkunftsstaat“ im Jahr
       1993 war Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung noch kein
       Asylgrund. Dass Flüchtlinge heute aus Gründen anerkannt werden können, die
       früher ignoriert wurden, müsse bei der Überprüfung Ghanas und anderer
       Länder berücksichtigt werden, so die Grünen: „Jedenfalls hat sich der
       flüchtlingsrechtliche Rahmen geändert.“
       
       ## Kritik von Menschenrechtsorganisationen
       
       Zu ähnlichen Schlüssen waren die Grünen bereits im Juni im Fall Senegal
       gekommen, dem anderen als „sicherer Herkunftsstaat“ geltenden Land in
       Afrika. Dort bestätigte die Bundesregierung 58 Festnahmen wegen
       gleichgeschlechtlicher Handlungen seit 2011, dazu Polizeigewalt gegen
       Oppositionelle unter dem 2012 abgewählten Präsidenten Abdoulaye Wade.
       
       Neben Ghana und Senegal stuft Deutschland alle EU-Mitglieder, die nicht zur
       EU gehörenden ehemaligen Bestandteile Jugoslawiens sowie Albanien als
       „sichere Herkunftsstaaten“ ein. Die von der Regierung geplante Erweiterung
       der Liste um Algerien, Marokko und Tunesien bleibt umstritten und ist noch
       nicht erfolgt.
       
       Dass Deutschland entgegen der entsprechenden EU-Richtlinie keine
       regelmäßige Überprüfung der Lage in den „sicheren Herkunftsstaaten“
       vornimmt, wird regelmäßig von Menschenrechtsorganisationen kritisiert.
       Deutschland hat diese Überprüfungen erst 2015 gesetzlich festgeschrieben;
       sie stehen somit 2017 an. Man wolle nun versuchen, „die Messlatte hoch zu
       legen“, heißt es aus Kreisen der Grünen.
       
       18 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominic Johnson
       
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