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       # taz.de -- Freiheitsentzug für Geflüchtete: Unterkunft mit Knast-Charakter
       
       > Am Hamburger Flughafen wird das Fundament für eine Einrichtung zum
       > „Ausreisegewahrsam“ gegossen. Die Behörden betonen, es sei kein
       > Abschiebeknast.
       
   IMG Bild: Am Flughafen festgesetzt: Hamburg sperrt Flüchtlinge vor der Abschiebung ein
       
       Hamburg taz | Hamburg macht Ernst: Die seit Anfang des Jahres angekündigte
       sogenannte „Einrichtung zum Ausreisegewahrsam“ am Hamburger Flughafen
       befindet sich jetzt im Bau. Im westlichen Teil des Flughafens werden
       bereits die Fundamente gegossen, wie der Pressesprecher der Innenbehörde,
       Frank Reschreiter, bestätigte. Im nächsten Schritt sollen dort
       Wohncontainer aufgestellt werden, in denen Asylsuchende ein bis vier Tage
       vor ihrer Abschiebung eingesperrt werden sollen. Zwanzig Plätze entstehen
       dort, davon 15 für Menschen, die in Hamburg Zuflucht gesucht haben, und
       fünf für AsylbewerberInnen aus Schleswig-Holstein.
       
       Den Hamburger Behörden ist es derweil wichtig, explizit nicht von einem
       Abschiebeknast oder von Abschiebehaft zu sprechen. „Das ist ein
       Unterschied“, betonte Reschreiter. Hauptsächlich jedoch ein juristischer,
       denn die beiden Formen des Gewahrsams gehen auf je unterschiedliche
       Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes zurück.
       
       Die Abschiebehaft regelt der Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes, den
       Ausreisegewahrsam §62b. „Abschiebehaft ist eine Nummer härter als
       Ausreisegewahrsam“, sagte Reschreiter. Der Sprecher der Hamburger
       Ausländerbehörde Norbert Smekal präzisierte: „Die Einrichtung zum
       Abschiebegewahrsam ist eher wie eine Unterkunft zu betrachten. Nur – man
       kommt nicht raus.“ Zudem unterscheidet sich die Dauer des Aufenthalts in
       beiden Einrichtungen – während man in Ausreisegewahrsam höchstens vier Tage
       sein darf, können Menschen bis zu sechs Monate in Abschiebehaft sitzen und
       im schlimmsten Fall kann die Dauer sogar noch um 12 Monate verlängert
       werden.
       
       Weitere Details über die Abschiebeunterkunft am Hamburger Flughafen brachte
       die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane
       Schneider (Linkspartei) hervor. „Die in Gewahrsam genommenen Personen
       werden in Einzelzimmern mit separaten Raum für WC und Waschbecken
       untergebracht“, schreibt der Senat. Die Zimmer seien inklusive Waschräume
       14,5 Quadratmeter groß. Außerdem gebe es vier Gemeinschaftsräume, zwei
       Raucherräume, ein Spielzimmer, zwei Duschbereiche und zwei Außenbereiche.
       
       Besuche und die Wahrnehmung rechtlicher Beratungen sollen möglich sein.
       Kinder von beiden Elternteilen zu trennen, will der Senat „nach Möglichkeit
       vermeiden“. Betreiberin der Einrichtung ist das Einwohnerzentralamt, zu
       der auch die Ausländerbehörde gehört. Diese stellt auch den
       Sicherheitsdienst. Geschätzter Kostenpunkt: 40.000 Euro pro Monat.
       
       In Gewahrsam genommen werden soll am Flughafen ab Herbst, wer sich seiner
       Abschiebung immer wieder systematisch entziehe, erklärte Smelak. Es bedarf
       allerdings einer richterlichen Anordnung. Seit den Asylpaketen I und II ist
       die aber leichter zu bekommen. Im Aufenthaltsgesetz steht, eine
       Ingewahrsamnahme werde angeordnet, „wenn der Ausländer ein Verhalten
       gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder
       vereiteln wird“.
       
       Wer zum Beispiel seine gesetzliche Mitwirkungspflicht verletzt hat oder
       über seine Identität oder Staatsangehörigkeit zu täuschen versucht hat, dem
       droht Freiheitsentzug.
       
       Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) hatte im Januar die Innenbehörde
       beauftragt, die Einrichtung zu schaffen. Innensenator Andy Grote (SPD)
       lobte gegenüber dem NDR das Resultat – es sei bundesweit die erste
       Einrichtung dieser Art. So könne man Menschen, die sich ihrer Rückführung
       immer wieder entzögen, zukünftig noch konsequenter abschieben.
       
       Kritik kam vom Flüchtlingsrat. „Es ist klar, dass das zuallererst
       Roma-Flüchtlinge betrifft, die im Eilverfahren aussortiert werden“, sagte
       eine Sprecherin. Der Flüchtlingsrat werde sich an Protesten beteiligen.
       Auch Schneider kritisierte die Einrichtung. „Für besonders bedenklich halte
       ich, dass der Rechtsschutz de facto ausgehebelt ist“, sagte sie. „Es dürfte
       unmöglich sein, innerhalb von vier Tagen eine qualifizierte Rechtsberatung
       zu erhalten.“
       
       15 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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