# taz.de -- Verfassungsgericht lehnt Anträge ab: Vorratsspeicherung kann starten
> Mehrere Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung sind gescheitert.
> Nur für SMS machen die Richter eine wichtige Einschränkung.
IMG Bild: Strichcode als Protest: Der Weg für die Vorratsdatenspeicherung ist vorläufig frei
Berlin taz | Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung kann wie geplant im
Juli 2017 beginnen. Das Bundesverfassungericht lehnte jetzt zwei Eilanträge
auf sofortige Aussetzung des Gesetzes ab.
Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefon- und
Internetverbindungsdaten der ganzen Bevölkerung anlasslos bei den
Telekom-Firmen gespeichert werden. Dabei wird zehn Wochen lang
festgehalten, wer wann wen angerufen hat und wer sich wann mit welcher
IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. Der Standort aller Mobiltelefone
wird vier Wochen lang gespeichert. Inhalte dürfen dabei nicht erfasst
werden.
Gegen dieses Gesetz, das die große Koalition im Bundestag im Oktober 2015
beschlossen hat, wurden in Karlsruhe zwei Eilanträge eingereicht. Einer kam
vom FDP-Bundesverband und 19 weiteren liberalen Politikern. Der andere
Antrag stammte von 22 Berliner Anwälten, Journalisten und Abgeordneten
verschiedener Fraktionen.
Die Anträge hatten keinen Erfolg, erklärte das Verfassungsgericht jetzt in
zwei 13-seitigen Beschlüssen. Zwar könne die Vorratsdatenspeicherung einen
„erheblichen Einschüchterungseffekt“ bewirken, weil das Gefühl entstehe,
„ständig überwacht zu werden“. In einer Folgenabwägung sprach sich das
Gericht dennoch gegen einen vorläufigen Stopp des Gesetzes aus, da die
Daten nur noch zur Aufklärung und Verhütung schwerer Straftaten genutzt
werden dürfen.
Nur bei SMS-Nachrichten machten die Richter eine wichtige Einschränkung.
Die Kläger hatten bemängelt, dass hier Verbindungsdaten und
Kommunikationsinhalte technisch gar nicht getrennt werden können. In diesem
Fall, so die Vorgabe der Richter, dürften SMS eben gar nicht gespeichert
werden.
## Verhandlung in der Hauptsache kommt noch
Wann die Richter in der Hauptsache über die Vorratsdatenspeicherung
entscheiden, steht noch nicht fest. Derzeit liegen in Karlsruhe sieben
Verfassungsbeschwerden vor. Bis Dezember können noch weitere Klagen
eingereicht werden. Das Gericht deutete in seinen Eilbeschlüssen aber nicht
an, dass die Klagen Erfolg haben könnten.
Beim ersten Versuch des Bundestags, in Deutschland die
Vorratsdatenspeicherung einzuführen, hatte Karlsruhe 2008 eine einstweilige
Anordnung erlassen. Danach durften die Daten zwar gespeichert, aber nicht
genutzt werden.
Als das Gericht im Hauptsacheverfahren 2010 das Gesetz dann für
verfassungswidrig erklärte, mussten alle Daten gelöscht werden. Karlsruhe
hatte damals gefordert, dass die Daten besser zu sichern sind und dass sie
nur zum Schutz „überragend wichtiger Rechtsgüter“ eingesetzt werden dürfen.
Es fehlte dann aber lange die politische Mehrheit für eine Neuauflage des
Gesetzes. Insbesondere die seinerzeitige Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) blockierte. Auch der aktuelle
Justizminister Heiko Maas (SPD) war ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung,
folgte dann aber SPD-Chef Sigmar Gabriel, der sich für das Gesetz stark
gemacht hat.
## Übergangsfrist für Firmen
Derzeit findet noch keine Vorratsdatenspeicherung statt. Die Telekomfirmen
bekamen noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2017, um die
erforderlichen gewaltigen Speicherkapazitäten zu schaffen.
Mit Spannung wird beobachtet, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit
nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung umgeht. 2014 hatte er die
entsprechende EU-Richtlinie für nichtig erklärt, weil sie unverhältnismäßig
sei. Am kommenden Dienstag wird der Generalanwalt am EuGH seine
Empfehlungen zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien
vorstellen.
Az.: 1 BvQ 42/15
15 Jul 2016
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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