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       # taz.de -- Verfassungsgericht lehnt Anträge ab: Vorratsspeicherung kann starten
       
       > Mehrere Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung sind gescheitert.
       > Nur für SMS machen die Richter eine wichtige Einschränkung.
       
   IMG Bild: Strichcode als Protest: Der Weg für die Vorratsdatenspeicherung ist vorläufig frei
       
       Berlin taz | Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung kann wie geplant im
       Juli 2017 beginnen. Das Bundesverfassungericht lehnte jetzt zwei Eilanträge
       auf sofortige Aussetzung des Gesetzes ab.
       
       Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefon- und
       Internetverbindungsdaten der ganzen Bevölkerung anlasslos bei den
       Telekom-Firmen gespeichert werden. Dabei wird zehn Wochen lang
       festgehalten, wer wann wen angerufen hat und wer sich wann mit welcher
       IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. Der Standort aller Mobiltelefone
       wird vier Wochen lang gespeichert. Inhalte dürfen dabei nicht erfasst
       werden.
       
       Gegen dieses Gesetz, das die große Koalition im Bundestag im Oktober 2015
       beschlossen hat, wurden in Karlsruhe zwei Eilanträge eingereicht. Einer kam
       vom FDP-Bundesverband und 19 weiteren liberalen Politikern. Der andere
       Antrag stammte von 22 Berliner Anwälten, Journalisten und Abgeordneten
       verschiedener Fraktionen.
       
       Die Anträge hatten keinen Erfolg, erklärte das Verfassungsgericht jetzt in
       zwei 13-seitigen Beschlüssen. Zwar könne die Vorratsdatenspeicherung einen
       „erheblichen Einschüchterungseffekt“ bewirken, weil das Gefühl entstehe,
       „ständig überwacht zu werden“. In einer Folgenabwägung sprach sich das
       Gericht dennoch gegen einen vorläufigen Stopp des Gesetzes aus, da die
       Daten nur noch zur Aufklärung und Verhütung schwerer Straftaten genutzt
       werden dürfen.
       
       Nur bei SMS-Nachrichten machten die Richter eine wichtige Einschränkung.
       Die Kläger hatten bemängelt, dass hier Verbindungsdaten und
       Kommunikationsinhalte technisch gar nicht getrennt werden können. In diesem
       Fall, so die Vorgabe der Richter, dürften SMS eben gar nicht gespeichert
       werden.
       
       ## Verhandlung in der Hauptsache kommt noch
       
       Wann die Richter in der Hauptsache über die Vorratsdatenspeicherung
       entscheiden, steht noch nicht fest. Derzeit liegen in Karlsruhe sieben
       Verfassungsbeschwerden vor. Bis Dezember können noch weitere Klagen
       eingereicht werden. Das Gericht deutete in seinen Eilbeschlüssen aber nicht
       an, dass die Klagen Erfolg haben könnten.
       
       Beim ersten Versuch des Bundestags, in Deutschland die
       Vorratsdatenspeicherung einzuführen, hatte Karlsruhe 2008 eine einstweilige
       Anordnung erlassen. Danach durften die Daten zwar gespeichert, aber nicht
       genutzt werden.
       
       Als das Gericht im Hauptsacheverfahren 2010 das Gesetz dann für
       verfassungswidrig erklärte, mussten alle Daten gelöscht werden. Karlsruhe
       hatte damals gefordert, dass die Daten besser zu sichern sind und dass sie
       nur zum Schutz „überragend wichtiger Rechtsgüter“ eingesetzt werden dürfen.
       
       Es fehlte dann aber lange die politische Mehrheit für eine Neuauflage des
       Gesetzes. Insbesondere die seinerzeitige Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) blockierte. Auch der aktuelle
       Justizminister Heiko Maas (SPD) war ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung,
       folgte dann aber SPD-Chef Sigmar Gabriel, der sich für das Gesetz stark
       gemacht hat.
       
       ## Übergangsfrist für Firmen
       
       Derzeit findet noch keine Vorratsdatenspeicherung statt. Die Telekomfirmen
       bekamen noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2017, um die
       erforderlichen gewaltigen Speicherkapazitäten zu schaffen.
       
       Mit Spannung wird beobachtet, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit
       nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung umgeht. 2014 hatte er die
       entsprechende EU-Richtlinie für nichtig erklärt, weil sie unverhältnismäßig
       sei. Am kommenden Dienstag wird der Generalanwalt am EuGH seine
       Empfehlungen zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien
       vorstellen.
       
       Az.: 1 BvQ 42/15
       
       15 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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