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       # taz.de -- Uruguay siegt gegen Tabakkonzern: Gesundheit vor Investitionen
       
       > In Uruguay gibt es strenge Gesetze zum Verkauf von Tabak. Der
       > Tabakkonzern Philip Morris wollte ein Exempel statuieren – und
       > scheiterte.
       
   IMG Bild: Nach dem Sieg vor Gericht erstmal eine… äh… ein Eis essen?
       
       Buenos Aires taz | Uruguays Präsident Tabaré Vázquez jubelt: Die Klage des
       Tabakkonzerns Philip Morris bei der Schiedsstelle für
       Investitionsstreitigkeiten der Weltbank gegen Uruguay ist abgewiesen. „Der
       Staat Uruguay ist als Sieger hervorgegangen und die Forderungen der
       Tabacaleras sind in vollem Umfang zurückgewiesen worden“, verkündete der
       Präsident am Freitag in einer eigens dafür angesetzten Fernsehansprache.
       
       Statt die geforderte Schadenssumme von 25 Millionen Dollar an den
       Tabakkonzern zu zahlen, muss Philip Morris die gesamten Prozesskosten
       tragen: davon 7,5 Millionen von Uruguay und rund 1 Million der
       Schiedsstelle ICSID.
       
       Vázquez strahlte über beide Backen. Der ehemalige Krebsarzt hatte während
       seiner ersten Amtszeit 2005 bis 2010 den Kampf gegen das Rauchen
       aufgenommen. 2006 verbot er seinen Landleuten das Rauchen in öffentlichen
       und geschlossenen Räumen. Uruguay avancierte zum damals weltweit fünften
       Land, mit einer solchen Verordnung.
       
       Drei Jahre später ließ per Gesetz beschließen, dass 80 Prozent der
       Oberfläche der Zigarettenschachteln mit Warnhinweisen und Warnfotos
       bedruckt sein müssen. Zudem wurde die Verwendung von verharmlosenden
       Begriffen wie ‚light‘ oder ‚Menthol‘ verboten.
       
       ## Präventionspolitik vor Investitionen
       
       Philip Morris sah dadurch seine Rechte verletzt und pochte auf ein
       Investitionsschutzabkommen zwischen Uruguay und der Schweiz von 1998. Im
       Februar 2010 reichte der Tabakkonzern mit Firmensitz in der Schweiz Klage
       bei der Schiedsstelle der Weltbank ein. Uruguay verstoße in mehreren
       Punkten gegen das Abkommen.
       
       So habe man zwölf Marken vom Markt nehmen müssen und könne wegen des
       Platzmangels auf den Schachteln gar nicht mehr angemessen die noch
       verbleibenden Marken präsentieren. Dass sich die Schiedsstelle im Juli 2013
       für zuständig erklärte und die Klage annahm, galt als ein erster Erfolg des
       Konzerns.
       
       Dagegen argumentierte Uruguays Regierung mit der Fürsorgepflicht des
       Staates. Die staatliche Präventionspolitik bei der Gesundheit seiner
       BürgerInnen könne nicht durch ein Investitionsabkommen ausgehebelt werden.
       Zudem habe man das Rauchen nicht verboten. Uruguay hielt alle Verordnungen
       und Gesetze aufrecht. Auch unter Vázquez' Nachfolger José Mujica. Mehr
       noch. Unter Mujica wurde der Anbau und Konsum von Cannabis gerade mit dem
       Gesundheitsargument legalisiert: wenn schon Marihuana, dann gesundes Gras
       und kein gestreckter Dreck vom illegalen Markt.
       
       ## Klage als Abschreckung
       
       Dennoch hing die 25-Millionenklage wie ein Damoklesschwert über dem
       gerademal 3,3 Millionen EinwohnerInnen zählenden kleinen Land. Im Oktober
       2011 schloss Philip Morris seine Firmenanlagen in Uruguay und verließ das
       Land. Der Marktverlust war sicher gering, ging es dem Konzern doch vor
       allem das Statuieren eines Exempels: Die Millionenklage sollte potenzielle
       Nachahmer abschrecken. Tatsächlich verfolgten die Riege der
       Zigarettenhersteller und die für Gesundheit zuständigen in den weltweiten
       Organisationen und nationalen Regierungen mit Argusaugen den
       Prozessverlauf.
       
       Die jetzige Entscheidung ist zum einen ein persönlicher Sieg für Tabaré
       Vázquez, der im März 2015 seine zweite Amtszeit antrat. „Wir bekräftigen
       unser Recht auf den Kampf gegen den Konsum von Tabak“, so Vázquez. Es sei
       nun klargestellt, dass nicht angehe „kommerzielle Aspekte über die
       Verteidigung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit zu stellen“.
       
       Die Tragweite der Entscheidung ist jedoch noch nicht genau absehbar. Sie
       wird die Debatte um das Verhältnis von nationalstaatlicher Autonomie auf
       einzelnen Politikfeldern und die Unterordnung unter internationale
       Abkommen, wie etwa die Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada (Ceta)
       oder zwischen EU und USA (TTIP) neu befeuern.
       
       9 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jürgen Vogt
       
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