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       # taz.de -- Kommentar Transparenz bei Drittmitteln: Wer Einfluss will, muss ausscheiden
       
       > Die Uni Mainz hat Fehler bei ihren Verträgen mit einer privaten Stiftung
       > eingeräumt. Bedauern allein reicht aber nicht.
       
   IMG Bild: Ein bisschen Bedauern ist nicht genug
       
       Vielleicht folgt dem Skandal dieses Mal die richtige Empörung. Nicht die
       der Unis über den Pauschalverdacht, mit der JournalistInnen die Verträge
       zwischen Hochschulen und Unternehmen beargwöhnen. Nicht die der Wirtschaft
       über die Undankbarkeit der Welt darüber, dass sie den klammen Hochschulen
       noch Forschungsaufträge in Millionenhöhe bescheren.
       
       Und auch nicht die Empörung der empfindlichen Hochschulrektoren über die
       unverschämten Transparenzforderungen, wenn die jeweils konkret
       festgestellte Einflussnahme eines Unternehmens auf die Freiheit von
       Forschung und Lehre ganz sicher nur ein Einzelfall ist.
       
       Nein! Der Nachricht, dass die Universität Mainz der Boehringer Ingelheim
       Stiftung ein weitgehendes Vetorecht bei der Ernennung von Professoren
       eingeräumt hat, müssen an den restlichen Hochschulen im Land ganz andere
       Reaktionen folgen als das Mainzer Bedauern des „Fehlers“ (der angeblich
       nicht beabsichtigt war). Die richtige Reaktion der Wissenschaft wäre, sich
       über ihre eigene Geheimniskrämerei aufzuregen.
       
       Sie schadet ihrem Ruf. Und sie hält die Hochschulen auf Dauer in einer
       Position der Schwäche gegenüber den schwarzen Schafen in der Wirtschaft.
       Würden die Hochschulen das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an den
       Vertragsdetails hochhalten und transparente Verträge zur Bedingung für
       Kooperationen machen – sie liefen weniger Gefahr, die Freiheit von
       Forschung und Lehre aus Geldnot an außeruniversitäre Interessen zu
       verkaufen.
       
       Diese Einsicht hieße im Fall der Universität Mainz: Den aktuellen Vertrag
       für alle – nicht nur für klagende Journalisten – öffentlich zu machen,
       künftig auf Geheimhaltungsklauseln wie in den Verträgen mit der Boehringer
       Ingelheim Stiftung zu verzichten – und sich selbst Auflagen zu setzen, die
       eine Einflussnahme Dritter ausschließt.
       
       Ein Vorbild gibt es schon: Die Universität Frankfurt hat seit 2008 einen
       Kodex zur Einwerbung privater Mittel. Wer Einfluss nehmen will, scheidet
       als Geldgeber aus. Nun müssten nur noch alle Kooperationsverträge
       öffentlich sein, um das zu überprüfen.
       
       6 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ralf Pauli
       
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