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       # taz.de -- Reform der Erbschaftsteuer: Kurzer Brief aus Karlsruhe
       
       > Die Politik kann sich nicht auf eine Reform der Erbschaftsteuer einigen.
       > Nun macht das Verfassungsgericht Druck.
       
   IMG Bild: Nicht am Steuerformular, sondern an der Erbschaftssteuer selbst scheitert derzeit die Politik
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht drängt die Politik, sich
       schnell auf eine [1][Reform der Erbschaftsteuer] zu einigen. In einem Brief
       an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat droht Karlsruhe jetzt mit einer
       „Vollstreckungsanordnung“.
       
       Bisher können Unternehmenserben große Werte auch dann steuerfrei erben,
       wenn dies nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen dient. Dies hatten die
       Verfassungsrichter jedoch im Dezember 2014 beanstandet. Bis zum 30. Juni
       2016 sollte die Politik eine Neuregelung beschließen.
       
       Die Große Koalition im Bundestag beschloss zwar Ende Juni ein neues
       Erbschaftsteuergesetz. Doch der Bundesrat lehnte die Regelung Anfang Juli
       ab. SPD-, grün- und linksregierte Länder kritisierten zu große
       Zugeständnisse an die Unternehmenserben und riefen den
       Vermittlungsausschuss an.
       
       Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, kündigte
       jetzt in einem knappen Brief an, dass sich sein Senat Ende September erneut
       mit der Erbschaftsteuer befassen wird.
       
       ## Nachträgliche Vollstreckungsanordnung angedroht
       
       Konkret hätte das Gericht dabei wohl drei Möglichkeiten. So könnte es eine
       Übergangsregelung beschließen und dabei selbst die Privilegien für
       Firmenerben definieren. Oder es könnte bestimmen, dass die Privilegien nach
       einer weiteren Frist ersatzlos enden, wenn der Gesetzgeber bis dahin nichts
       beschließt.
       
       Firmenerben würden dann behandelt wie andere Bürger auch. Die Richter
       könnten aber auch das Thema noch einmal vertagen, falls sich im September
       abzeichnet, dass sich Bundestag und Bundesrat doch noch auf eine Reform
       einigen.
       
       Nur eine Option besteht nicht: Karlsruhe wird die Erbschaftsteuer nicht
       ersatzlos entfallen lassen, falls sich die Politik nicht einig wird. Darauf
       hatten sich die Verfassungsrichter schon in den Nachberatungen nach ihrem
       Urteil verständigt und damit entsprechenden Spekulationen der CDU/CSU den
       Wind aus den Segeln genommen.
       
       Bisher hat das Verfassungsgericht erst einmal eine nachträgliche
       Vollstreckungsanordnung angedroht. Das war 2013, als es um die
       Gleichstellung von Homo-Partnerschaften bei der Grunderwerbsteuer ging.
       Damals reagierte der Gesetzgeber, bevor Karlsruhe sich erneut mit der Sache
       beschäftigte.
       
       15 Jul 2016
       
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