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       # taz.de -- Trotz des Funds von Rostfässern: Inspektionen in Gorleben verweigert
       
       > Der Betreiber des Zwischenlagers Gorleben klagt gegen eine Anordnung des
       > niedersächsischen Umweltministeriums, den strahlenden Müll sicher zu
       > lagern.
       
   IMG Bild: Unzureichende Bedingungen: Atommüll-Zwischenlager der GNS in Gorleben
       
       Göttingen taz | Neuer Krach in Gorleben: Der Betreiber der beiden dortigen
       Atommüllzwischenlager, die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), will
       strengeren Vorgaben des niedersächsischen Umweltministeriums für die
       Einlagerung schwach und mittelradioaktiver Abfälle nicht nachkommen. Gegen
       eine entsprechende Anordnung des Ministeriums erhoben die GNS und ihre
       örtliche Tochter Brennelement Lager Gorleben GmbH (BLG) Klage beim
       Verwaltungsgericht Lüneburg.
       
       Nach dem Fund angerosteter Fässer im sogenannten Abfalllager wies
       Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) die GNS im Juni an, die technischen
       Lagerbedingungen in der Halle zu verbessern. Konkret soll der Betreiber für
       bessere klimatische Bedingungen sorgen sowie unverzüglich ein Überwachungs-
       und Inspektionskonzept vorlegen, das eine Rundum-Sichtkontrolle aller
       eingelagerten Behälter ermöglicht – bisher sind nur die ersten Reihen
       einzusehen. Fässer dürfen dem Ministerium zufolge nur noch dann aus
       Gorleben abtransportiert werden, wenn sie vorher umfassend untersucht
       wurden.
       
       ## Rostige Fässer nicht untersucht
       
       Schon unmittelbar nach Bekanntwerden der Rostbefunde im April hatte Wenzel
       verfügt, dass die GNS bis Ende dieses Jahres eine hundertprozentige
       Inspektion aller noch im Abfalllager befindlichen Fässer vorzunehmen hat.
       Die schadhaften Fässer waren beim Bereitstellen für einen Weitertransport
       nach Nordrhein-Westfalen entdeckt worden.
       
       Bereits 2014 hatte das Ministerium nach einem Starkregen auf dem
       Hallenboden des Zwischenlagers feuchte Stellen und an einigen Behältern
       Farbabplatzungen festgestellt. Daraufhin wurde unter anderem das Schließen
       von Lüftungsklappen veranlasst und die Überwachung der Raumluft verbessert.
       
       Die jüngste Anordnung des Ministeriums sei „nicht gerechtfertigt“, sagte
       GNS-Geschäftsführer Hannes Wimmer. Die Zwischenlagerung aller Abfallgebinde
       erfolge streng nach den gesetzlichen Vorgaben sowie im Rahmen der
       uneingeschränkt gültigen Genehmigung. Die vom Ministerium verfügten
       Maßnahmen führten „in keiner Weise“ zu einer tatsächlichen Verbesserung der
       Sicherheit, argumentiert Wimmer. Sie bedeuteten jedoch eine unnötige
       zusätzliche Strahlenbelastung für das Betriebspersonal. Dies widerspreche
       dem Minimierungsgebot im Strahlenschutz, „weswegen wir schon aufgrund der
       Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter dagegen vorgehen müssen“.
       
       Wenzel sagte auf Anfrage, er habe kein Verständnis für das Vorgehen der
       GNS, einer gerichtlichen Klärung der Sache sehe er aber gelassen entgegen.
       Sicherheit und Vorsorge hätten Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen
       des Betreibers.
       
       ## Technische Bedingungen „unzureichend“
       
       Die Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass die
       technischen Bedingungen für die Lagerung in der Halle unzureichend seien.
       Die GNS müsse endlich ein schlüssiges Überwachungs- und Inspektionskonzept
       vorlegen. „Wir wollen Sicherheit nach dem neuesten Stand von Wissenschaft
       und Technik“, sagte Wenzel. „Das können zum Beispiel der Einsatz von
       Spezialkameras und die Bildung von Inspektionsgassen sein.“
       
       Bei Atomkraftgegnern stieß die Klage der GNS auf scharfe Kritik. Das
       Unternehmen werbe für sich mit den drei Buchstaben als „gewissenhaft“,
       „nachhaltig“ und „sicher“, spottet Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative
       (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Diese Eigenwerbung erweise nun als
       Bumerang: Just in dem Moment, wo die Firma für mehr Sicherheit sorgen
       könne, versage sie. Die GNS solle sich nicht hinter der möglichen
       Strahlenbelastung von Mitarbeitern verschanzen, sagte Ehmke. Es sei „zu
       durchsichtig“, dass sie nur das Geld für die Nachrüstung sparen wolle. „Das
       G in GNS steht wohl eher für ‚geizig‘.“
       
       Die Sozial-ökologische Liste (Soli) Wendland erinnert daran, dass das
       Umweltministerium selbst ein Jahr gebraucht habe, um ein taugliches
       Überwachungsmanagement von der GNS zu fordern. Wenn der Betreiber jetzt
       ausgerechnet mit dem Minimierungsgebot für die Strahlenbelastung ihrer
       Mitarbeiter argumentiere, sei das zynisch. „So erleben wir die Atom-Firma
       GNS seit langem“, sagte der Soli-Kreistagsabgeordnete Kurt Herzog.
       „Gefahren werden schlicht geleugnet und eine zeitgemäße
       Sicherheitsstrategie verweigert.“
       
       12 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reimar Paul
       
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