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       # taz.de -- Streit über „Schmähgedicht“: Erdoğan verliert gegen Springer-Chef
       
       > Wegen Mathias Döpfners Unterstützung für den Satiriker Jan Böhmermann zog
       > der türkische Präsident vor Gericht. In Köln scheiterte er in letzter
       > Instanz.
       
   IMG Bild: Im Clinch wegen Jan Böhmermann: Döpfner und Erdoğan
       
       Köln epd | Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan ist auch in
       der letzten Gerichtsinstanz mit dem Versuch einer einstweiligen Verfügung
       gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlags, Mathias Döpfner,
       gescheitert. Das Oberlandesgericht habe die Beschwerde Erdoğans gegen einen
       Beschluss des Landgerichts Köln zurückgewiesen, teilte der 15. Zivilsenat
       am Dienstag in Köln mit. Gegen diese letztinstanzliche Entscheidung kann
       Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. (AZ:15 W 32/16)
       
       Wie zuvor das Landgericht im Mai bewerte nun auch das Oberlandesgericht den
       [1][„offenen Brief“ Döpfners auf der Internetseite der Zeitung Die Welt],
       in dem er seine Solidarität mit Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ bekundet,
       als eine von Artikel fünf des Grundgesetzes geschützte zulässige
       Meinungsäußerung, hieß es.
       
       Es handele sich bei dem Brief Döpfners zuvorderst um eine Stellungnahme zur
       rechtlichen Zulässigkeit des Beitrags von Böhmermann in dessen Sendung „Neo
       Magazin Royale“, erklärten die Richter des Oberlandesgerichts. Dass Döpfner
       Böhmermanns Beitrag gutheiße, sei vom Grundgesetz als zulässige
       Meinungsäußerung geschützt.
       
       Auch das „PS“ von Döpfners Brief führe nicht zu einem
       Unterlassungsanspruch, erklärten die Richter des 15. Zivilsenats. Im
       Presserecht könne zwar das „Zu-Eigen-Machen“ einer fremden Äußerung zu
       einer erhöhten Verantwortlichkeit führen, doch sei ein solcher Fall hier
       nicht gegeben. Denn auch das Post Scriptum Döpfners sei Teil der
       Auseinandersetzung um die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen der
       Meinungs- und Kunstfreiheit sowie um die Diskussion hierüber im Anschluss
       an das „Gedicht“ von Böhmermann.
       
       ## Das Wort „Ziegenficker“ ändert nichts
       
       Gegen ein „Zu-Eigen-Machen“ im presserechtlichen Sinne spreche schon, dass
       Döpfner das Gedicht Böhmermanns in seiner satirischen Einkleidung nicht
       wiederholt habe, erklärte das Oberlandesgericht. Vielmehr gehe es dem
       Springer-Chef erkennbar darum kundzutun, dass er das Gedicht Böhmermanns in
       seiner vorgetragenen Form für Satire und damit für zulässig halte.
       
       Eine andere rechtliche Bewertung folgt aus Sicht der Richter auch nicht
       daraus, dass der offene Brief Döpfners das Wort „Ziegenficker“ enthält.
       Döpfner habe damit lediglich auf eine Passage des Gedichts Bezug genommen
       und nicht den Antragsteller der Beschwerde, also Erdoğan, bezeichnet.
       
       21 Jun 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article154171281/Solidaritaet-mit-Jan-Boehmermann.html
       
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