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       # taz.de -- Ökostrom-Förderung des Bundes: Kabinett beschließt EEG-Reform
       
       > Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird reformiert: Es gibt keine feste
       > Vergütung mehr, neue Projekte werden ausgeschrieben. Engpass bleiben die
       > Stromnetze.
       
   IMG Bild: Der Bau von Windparks an Land wird gedrosselt
       
       Berlin dpa | Die Förderung von Ökostrom in Deutschland soll vom kommenden
       Jahr an komplett umgestellt werden. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch
       in Berlin eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
       auf den Weg. Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von
       Biogas-Anlagen bekommen künftig für ihren eingespeisten Strom keine feste,
       gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte
       ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält dann den
       Zuschlag.
       
       Zudem wird eine jährliche Höchstmenge für Windenergie sowie für Strom aus
       Solaranlagen und Biomasse festgelegt. Letztlich sollen mit dem Änderungen
       Überkapazitäten abgebaut und verhindert sowie der Kostenanstieg beim
       Ökostromausbau gedämpft werden.
       
       Für Betreiber einer privaten Solaranlage etwa auf dem Dach ändert sich
       praktisch nichts. Bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt kommen sie weiter
       in den Genuss der gesetzlichen Förderung. Bürger, die gemeinsam einen
       Windpark betreiben wollen, müssen sich dagegen künftig an Ausschreibungen
       beteiligen. Für sie gilt aber eine Sonderregel. Bund und Länder sowie Union
       und SPD hatten nach langem Streit erst in der vergangenen Woche letzte
       Streitpunkte ausgeräumt.
       
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verteidigte die Reform. Im
       ZDF-„Morgenmagazin“ wies der SPD-Chef den Vorwurf zurück, damit würden die
       Energiewende abgewürgt und kleine Anbieter vom Markt gedrängt. „Das
       Gegenteil machen wir. Wir werden für die Kleineren sogar extra Regeln
       haben, die besser sind als für die großen.“ Dazu zähle zum Beispiel, dass
       sich kleinere Anbieter nicht um emissionsschutzrechtliche Genehmigungen
       kümmern müssten.
       
       ## Stromnetze zu klein für Ökostrom-Ausbau
       
       Zwar wird der Bau neuer Windparks an Land gedrosselt. Die Regierung hält
       aber für den Klimaschutz an den Gesamt-Ausbauzielen für Ökostrom fest.
       Danach sollen bis zum Jahr 2025 etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs
       aus erneuerbaren Quellen kommen.
       
       Derzeit liegt der Anteil bei etwa 33 Prozent. Allerdings reichen die
       Stromnetze bei weitem nicht aus. Der Zubau neuer Windparks soll daher
       begrenzt und in Regionen mit Strom-Übeschüssen und Engpässen beim Transport
       an die knappen Netzkapazitäten angepasst werden.
       
       Größere Änderungen des Kabinettsentwurfs sind nach der Einigung von Bund
       und Ländern sowie der Koalitionsspitzen unwahrscheinlich. Aus der Union
       kommen aber Forderungen nach stärkeren Begrenzungen beim Ökostrom, andere
       Stimmen plädieren für bessere Konditionen für „Bürgerwindparks“. Da die
       EU-Kommission der EEG-Reform noch zustimmen muss, soll das Gesetz bis zur
       Sommerpause Anfang Juli stehen.
       
       8 Jun 2016
       
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