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       # taz.de -- Kommentar EZB-Urteil: Europa unter Karlsruher Aufsicht
       
       > Die Verfassungsrichter haben die EZB-Politik nicht nur abgesegnet. Sie
       > haben den Europäischen Gerichtshof gezwungen, strenge Vorgaben zu machen.
       
   IMG Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen die EZB abgewehrt
       
       Es war klar, dass das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Zentralbank
       (EZB) nicht in den Arm fallen würde. Schon die Ankündigung, Staatsanleihen
       in unbegrenzter Höhe aufzukaufen, hat die Zinsen sinken lassen und ein
       Auseinanderbrechen der Euro-Zone verhindert.
       
       Hätte Karlsruhe diesen großen Erfolg aus juristischen Gründen beanstandet,
       hätte es sich nicht nur in Europa ins Abseits gestellt, es hätte auch
       Bundesregierung und Bundestag massiv herausgefordert, da diese die
       EZB-Politik mittrugen und verteidigten. Karlsruhe und die Euro-Kritiker
       blieben mit ihren apokalyptischen Ängsten um den deutschen Staatshaushalt
       allein.
       
       Das Bundesverfassungsgericht steht nun aber nicht mit leeren Händen da. Es
       hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu gebracht, der EZB halbwegs
       strenge Vorgaben zu machen.
       
       Aus Karlsruher Sicht ist es auch ein Erfolg, dass die unabhängige
       Zentralbank überhaupt von Gerichten kontrolliert wird. Zwar hat der EuGH
       nicht alle Argumente Karlsruhes übernommen. Doch die Karlsruher Richter
       denken langfristig. Ein EuGH, der sich dem Karlsruher Stabilitätsdenken
       annähert, nützt den Verfassungsrichtern mehr als ein Richterstreit um das
       juristisch „letzte Wort“.
       
       Die Karlsruher Richter haben ihre strategische Position auch langfristig
       gefestigt. Weiterhin kann jeder deutsche Bürger das
       Bundesverfassungsgericht einschalten, wenn er sein „Recht auf Demokratie“
       durch EU-Organe gefährdet sieht. Die Richter haben ihre eigene
       Kontrollintensität zwar eingeschränkt und akzeptieren den EuGH als
       Hauptkontrolleur. Wenn der EuGH aber „willkürlich“ entscheidet, werde doch
       das Bundesverfassungsgericht eingreifen.
       
       So kann Karlsruhe den „Dialog“ mit dem EuGH aus einer Position der Stärke
       führen. Die Botschaft des heutigen Tages lautet: Europa bleibt unter
       Karlsruher Aufsicht, aber die Erziehungsmethoden werden moderner.
       
       21 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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