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       # taz.de -- Studie von Foodwatch: TTIP hebelt EU-Vorsorgeprinzip aus
       
       > Verbraucherschützer fürchten, die Abkommen mit den USA und Kanada
       > attackieren Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Industrie sagt:
       > „Panikmache“.
       
   IMG Bild: Nicht nur Foodwatch findet TTIP und Ceta kritikwürdig
       
       Berlin taz | Die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA setzen
       einen wichtigen Grundgedanken der europäischen Umwelt-, Gesundheits- und
       Verbraucherschutzpolitik außer Kraft: Ceta und TTIP hebelten das in der EU
       geltende Vorsorgeprinzip aus, heißt es in einem [1][Gutachten] im Auftrag
       der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Dass EU-Kommission und
       Bundesregierung stets das Gegenteil behaupteten, sei „eine bewusste
       systematische Täuschung der Öffentlichkeit“, ärgerte sich Foodwatch-Chef
       Thilo Bode.
       
       Auf den bereits ausverhandelten fast 1.600 Seiten des Ceta-Vertrags komme
       das Vorsorgeprinzip „höchstens in den Fußnoten vor“, sagte Bode. Er habe in
       vielen Dokumenten erkannt, „dass die Kommission auf der ganzen Linie
       nachgegeben hat“, sagte Peter-Tobias Stoll, Juraprofessor von der
       Universität Göttingen. Er hat das Gutachten mit Kollegen aus Den Haag und
       Brüssel verfasst.
       
       Das Vorsorgeprinzip legt fest, dass in der EU Stoffe und Verfahren nur dann
       zugelassen werden, wenn wissenschaftlich bewiesen ist, dass sie
       ungefährlich sind. In den USA und Kanada gilt das Wissenschaftsprinzip: Die
       Schädlichkeit eines Stoffes muss nachgewiesen sein, bevor er der
       Regulierung unterworfen wird. Das gilt als industriefreundlicher. Konzernen
       drohen jedoch empfindlich hohe Strafen, wenn Kunden durch Produkte Schaden
       nehmen.
       
       Wenn Ceta oder TTIP in Kraft träten, wäre es „in Zukunft weitaus
       schwieriger, Pestizide nicht auf dem EU-Markt zu erlauben“, sagte Stoll.
       Auch Vorsichtsmaßnahmen für andere Stoffe und Zulassungsverfahren müsse die
       Kommission künftig rechtfertigen. Wenn sie einen Stoff aus Vorsichtsgründen
       verbiete, riskiere sie Strafzölle.
       
       ## Neuzulassung von Pestiziden: Verhindern unmöglich
       
       Abkommen Beispiel Glyphosat: Derzeit tobt in der EU ein heftiger Streit
       über das weit verbreitete Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung Ende
       dieses Monats ausläuft. Unter dem Regime der Abkommen – über TTIP wird noch
       verhandelt – „werde es künftig unmöglich, eine Neuzulassung zu verhindern“,
       meint Stoll.
       
       Beispiel Kosmetika: In der EU sind derzeit über 1.300 chemische Zusätze
       sowie mehr als 80 Pestizidwirkstoffe verboten, die in den USA zugelassen
       sind. Foodwatch warnte, dass solche Chemikalien aus Übersee mit den
       Abkommen künftig ohne Prüfung auf den hiesigen Markt gelangen könnten.
       
       Von „Panikmache“ sprach der Verband der Chemischen Industrie. Ceta und TTIP
       ließen die „Regulierungsautonomie“ bestehen, hieß es in einer Mitteilung.
       Auch mit den Abkommen könne die Gegenseite Vorsorgemaßnahmen nicht
       anzweifeln – falls diese nicht gegen die Vorschriften der
       Welthandelsorganisation WTO verstoßen.
       
       „Die Studie spricht eine deutliche Sprache“, sagte Renate Künast (Grüne),
       Chefin des Bundestagsausschusses für Verbraucherschutz. „Ob Pestizide,
       Hormonfleisch oder Gentechnik: CETA und TTIP sind eine Gefahr für das
       Vorsorgeprinzip, die tragende Säule des europäischen Verbraucherschutzes.“
       
       22 Jun 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.foodwatch.org/uploads/media/2016-06-21-_Studie_Vorsorgeprinzip_TTIP_CETA.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai Schöneberg
       
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