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       # taz.de -- Handelte verdeckte Ermittlerin illegal?: In doppelter Mission
       
       > Die Enttarnung der verdeckten Ermittlerin Astrid O. in der linken Szene
       > Hamburgs beschäftigt erstmals das Parlament. Der Senat will schnell ein
       > neues Gesetz.
       
   IMG Bild: Fährt an der Roten Flora nicht nur vorbei: Hamburgs Polizei
       
       Hamburg taz | Die [1][Enttarnung der verdeckten Staatsschutz-Ermittlerin
       Astrid O.] in der linken Szene Hamburgs – die dritte in eineinhalb Jahren
       – beschäftigt am Donnerstag erstmals den Innenausschuss der Hamburger
       Bürgerschaft. Bisher hat es in Senatsantworten nur spärliche Informationen
       über das Wirken von Astrid O. unter dem Tarnnamen „Astrid Schütt“ gegeben.
       Deshalb wird mit Spannung erwartet, was Innensenator Andy Grote (SPD) und
       Polizeipräsident Ralf Meyer preisgeben werden.
       
       Fest steht nur, dass das Hamburger Landeskriminalamt Astrid O. vom 1. März
       2007 bis zum 3. Oktober 2013 offiziell als verdeckte Ermittlerin zur
       Gefahrenabwehr in der linken Szene eingesetzt hatte. Das hatte der Senat
       bereits eingeräumt. Ende 2006 war sie im Jugendzentrum Unser Haus im
       Stadtteil Bergedorf aufgetaucht, um sich über Verbindungen des AntifaCafés
       im Café Flop in die linke Szene zwecks Infiltrierung einzuschleusen.
       
       ## Auftrag mit Lücken
       
       Da die Polizei ihren sechsjährigen Einsatz im Prinzip jährlich von der
       Staatsanwaltschaft verlängern oder neu genehmigen lassen musste, es aber
       Lücken gibt, liegt es auf der Hand, dass „Astrid Schütt“ in dieser Zeit
       auch als verdeckte Aufklärerin – sogenannte Beamtin für Lagebeurteilung –
       für das LKA 7 tätig gewesen war. In dieser Eigenschaft hätte sie keine
       Privatwohnungen betreten dürfen.
       
       „Ob zum Beispiel Wohnungen als Beobachterin für Lagebeurteilung betreten
       wurden, kann weder bestätigt noch dementiert werden“, schreibt der Senat.
       „Erkenntnisse zu einem Betreten von Räumen, für die ein Betreten aus
       besonderen gesetzlichen Schutzgründen nicht zulässig gewesen wäre, liegen
       der Polizei ausgehend von den derzeitigen Informationen nicht vor.“ Es sei
       daran erinnert, dass die Polizei das Wirken der aufgeflogenen verdeckten
       Ermittlerin Iris. P. alias „Iris Schneider“ beim linken Radio Freies Sender
       Kombinat von 2003 bis 2006 anfangs auch bestritten hat.
       
       ## Berichte für den Verfassungsschutz
       
       Zugegeben wird allerdings, dass bei dem Einsatz von Astrid O. gegen das
       Trennungsgebot von Polizei und Inlandsgeheimdienst verstoßen wurde, indem
       einzelne Berichte auch dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zur
       Verfügung gestellt wurden „Darüber hinaus gab es nach derzeitigem
       Informationsstand drei Treffen der Beamtin mit Vertretern des LfV Hamburg
       zu einem allgemeinen Informationsaustausch über Entwicklungen im Bereich
       Linksextremismus“, räumt der Senat ein.
       
       Nach den erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte
       Bundeskriminalamtsgesetz hat der rot-grüne Senat nun eiligst eine
       Gesetzesnovelle zur Revision des CDU-Gesetzes von 2005 zur
       Datenverarbeitung bei der Polizei (PolDVG) auf die Tagesordnung des
       Innenausschusses gesetzt. Das soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
       vom April dieses Jahres zum BKA-Gesetz zur Terrorismusbekämpfung gerecht
       werden, indem der Einsatz verdeckter ErmittlerInnen – die ja nicht nur in
       der linken Szene eingesetzt werden – auf eine scheinbar verfassungskonforme
       Basis gestellt wird.
       
       So sollen verdeckte ErmittlerInnen – wie bei der Strafverfolgung – auch zur
       Gefahrenabwehr nur noch mit richterlicher Anordnung tätig werden dürfen.
       Anlass soll künftig nur ein „konkretes absehbares Geschehen“ dienen. Es
       dürfte also nicht mehr über Jahre hinweg ins Blaue hinein ermittelt werden,
       was schon der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im
       Innenausschuss als „unzulässige geheimdienstliche Tätigkeit“ gebrandmarkt
       hatte.
       
       23 Jun 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Dritte-verdeckte-Ermittlerin-in-Hamburg/!5301856/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai von Appen
       
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