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       # taz.de -- Ramadan für Flüchtlinge: Fasten in der Erstaufnahme
       
       > Am Montag beginnt für MuslimInnen der Fastenmonat. In den zentralen
       > Erstaufnahmen betrifft das ungefähr 3.000 Menschen. Sind die Behörden
       > vorbereitet?
       
   IMG Bild: Es muss ja nicht gleich Pferd sein: Eine warme Mahlzeit am Abend findet der Schura-Vorsitzende Mustafa Yoldas wünschenswert.
       
       Die Verwaltung der Flüchtlingsunterkünfte stellt sich auf Enthaltsamkeit
       ein. Ramadan, der muslimische Fastenmonat, beginnt am 6. Juni und bedeutet
       für die BetreiberInnen der Unterkünfte eine Umstellung. Knapp die Hälfte
       der BewohnerInnen der zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen ist muslimisch –
       darf also nach den Regeln ihres Glaubens zwischen Sonnenauf- und
       Sonnenuntergang weder essen noch trinken.
       
       ## Koordinierungsstab fühlt sich „gut vorbereitet“
       
       „Wir sind darauf eingestellt und werden das entsprechend organisieren“,
       sagt Christiane Kuhrt, die Sprecherin des Zentralen Koordinierungsstabs
       Flüchtlinge. Die Umsetzung liege allerdings bei den Betreiberunternehmen
       wie Fördern und Wohnen, die ihrerseits Cateringfirmen mit der
       Essensversorgung beauftragen.
       
       „Es wäre wünschenswert, dass die Caterer Rücksicht nehmen und die Uhrzeiten
       entsprechend anpassen“, sagt Mustafa Yoldas, der Vorsitzende des Hamburger
       Moscheezusammenschlusses Schura. „Außerdem wäre eine warme Mahlzeit am
       Abend gut, nachdem die Leute dann 18 Stunden gefastet haben.“ Das aber ist
       in den Einrichtungen normalerweise nicht üblich – die eine warme Mahlzeit
       des Tages gibt es mittags. Man sei aber im Gespräch mit der Stadt, so
       Yoldas – und für die Einrichtungen, bei denen es nicht klappt, übernehmen
       Moscheen Patenschaften und organisieren das gemeinsame Fastenbrechen am
       Abend, kündigte er an.
       
       Bei Fördern und Wohnen ist man aber zuversichtlich: „Wir werden die Caterer
       entsprechend beauftragen, die Uhrzeiten anzupassen“, sagt die Sprecherin
       von Fördern und Wohnen, Susanne Schwendtke. Sie rechne nicht mit Problemen,
       da die Versorgung an Ramadan auch im vergangenen Jahr gut geklappt habe.
       
       ## Melden, dass man feiert
       
       Konkret läuft es so, dass sich die praktizierenden MuslimInnen beim
       Sozialmanagement der Unterkünfte melden und sagen, dass sie Ramadan feiern
       wollen. In der Erstaufnahme in der Schnackenburgallee haben sich nach
       Angaben von Fördern und Wohnen bisher 550 Personen gemeldet, also knapp die
       Hälfte der BewohnerInnen.
       
       „Wenn das auch in den anderen Unterkünften in etwa die Dimension ist, haben
       wir insgesamt 3.000 Menschen in Unterkünften, die Ramadan feiern“, so
       Schwendtke. Für alle anderen laufe alles wie gewohnt. Die Fastenden bekämen
       beim Abendessen schon ein Lunchpaket für das Frühstück, das noch bei
       Dunkelheit stattfinden muss – derzeit also gegen 4.30 Uhr. Zum Frühstück
       gebe es Obst, Datteln und ein Sandwich, erklärt Schwendtke, „alles halal“.
       Für das Fastenbrechen nach Sonnenuntergang werde man die Caterer
       beauftragen, zwischen 21.45 Uhr und 22.30 Uhr eine warme Mahlzeit
       auszugeben. Christiane Kuhrt vom zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge
       gibt außerdem an, das ärztliche Personal in den Unterkünften werde ein
       besonderes Augenmerk auf die Fastenden haben, da vor allem Ältere Gefahr
       liefen, zu dehydrieren.
       
       ## Mekka, fasten, beten
       
       Das Fasten an Ramadan stellt im Islam eine der fünf Säulen dar – fünf
       Pflichten, nach denen sich MuslimInnen richten sollen. Neben dem
       Fastenmonat sind das die Pilgerfahrt nach Mekka, das Glaubensbekenntnis,
       fünf tägliche Gebete und die Unterstützung von Bedürftigen in Form einer
       Sozialabgabe. Ramadan findet jedes Jahr im neunten Monat des islamischen
       Kalenders statt, der sich nach dem Mond richtet.
       
       Während der 30 Tage solle tagsüber „jeder freie Mensch“ fasten, erklärt
       Mustafa Yoldas. Ausgenommen sind Gefangene, Kinder, Kranke, Schwangere und
       Reisende.
       
       2 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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