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       # taz.de -- Musterklage für mehr Selbstbestimmung: Flüchtlingsrat verklagt Hamburg
       
       > Der Flüchtlingsrat hat eine Musterklage gegen die Stadt eingereicht. Denn
       > Geflüchtete dürfen oft nicht entscheiden, wer sie besucht.
       
   IMG Bild: Geflüchtete in der Unterkunft Nostorf/Horst protestieren schon lange gegen zu wenig Freiheit
       
       Hamburg taz | Der Hamburger Flüchtlingsrat kämpft dafür, dass auch
       nichtamtliche Berater ungehindert Flüchtlingsunterkünfte betreten dürfen.
       Eine entsprechende Musterklage hat er am Mittwoch mit Unterstützung des
       Vereins Pro Asyl beim Hamburgischen Verwaltungsgericht eingereicht. Die
       Klage richtet sich gegen die jeweiligen Verantwortlichen in den
       Innenressorts in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Denn Hamburg bringt
       Geflüchtete bereits seit Jahren auch in einer Einrichtung im
       mecklenburgischen Nostorf/Horst unter.
       
       Mit Blick auf diese im staatlichen Auftrag betriebenen Einrichtungen
       kritisieren Pro Asyl und der Flüchtlingsrat, dass „der Zugang für
       Ehrenamtliche und nichtamtliche BeraterInnen wird zu Beratungszwecken in
       aller Regel komplett verwehrt“ wird. Eine einheitliche Regel, er rein dürfe
       und wer nicht, sei nicht erkennbar und Vorgaben des Hamburger Senats, die
       öffentliches Recht und Europarecht berücksichtigten, seien „nach
       klägerischer Kenntnis“ nicht vorhanden, hieß es.
       
       Die Kläger führen ein Musterverfahren, weil die Praxis in Hamburg und im
       mecklenburgischen Nostorf nach ihrer Ansicht typisch ist für viele
       Aufnahmeeinrichtungen in ganz Deutschland ist und außerdem der
       EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 widerspricht (siehe Kasten).
       
       Unterstützer, so lautet der Vorwurf, werden „aus wechselnden Gründen wie
       angeblicher Quarantäne aufgrund von Masern, Umbauarbeiten, fehlenden
       Räumlichkeiten, Öffnungszeiten oder auch ohne Nennung jeglichen Grundes“
       abgewiesen. Gerade während der ersten Tage und Wochen des Asylverfahrens
       sei es jedoch wichtig, die Geflüchteten zu beraten. Die Menschen kämen aus
       den Lagern oft „faktisch nicht heraus“.
       
       Dem soll eigentlich die EU-Richtlinie 2013/33 Rechnung tragen. Sie schreibt
       vor, dass Berater und Mitarbeiter von anerkannten
       Nichtregierungsorganisationen Zugang zu den Unterkünften erhalten sollen,
       um den Schutzsuchenden zu helfen. „Der Zugang darf nur aus Gründen der
       Sicherheit der betreffenden Räumlichkeiten oder der Antragsteller
       eingeschränkt werden“, heißt es darin.
       
       Die Richtlinie hätte bis zum Sommer 2015 in nationales Recht umgesetzt
       werden müssen, was der schwarz-rot dominierte Bundestag jedoch auf die
       lange Bank schob. Ein entsprechender Antrag, mit dem die Grünen auf eine
       Umsetzung drängen, hängt seit einem Jahr im Innenausschuss fest.
       
       In der Praxis, berichtet der Flüchtlingsrat, seien in verschiedenen Fällen
       Hausverbote gegen Unterstützende ausgesprochen worden, etwa wenn
       Geflüchtete mit Informationsmaterial versorgt wurden. In anderen
       Bundesländern seien zum Teil auch Hausverbote gegenüber Journalisten und
       Landtagsabgeordneten ausgesprochen worden.
       
       ## Abgeordnete können Unterkünfte besuchen
       
       Zumindest die Hamburger Linksfraktion sieht an dieser Stelle keinen Grund,
       sich zu beschweren. Abgeordnete hätten die Unterkünfte problemlos besuchen
       können, zwar nur mit Anmeldung, aber manchmal auch kurzfristig, sagte
       Fraktionssprecher Florian Kaiser.
       
       Der Zentrale Koordinierungsstab für Flüchtlinge sagt, dass es keinen
       gesetzlichen Anspruch auf ein allgemeines Zugangsrecht zu Erstaufnahmen
       gebe. „Es handelt sich bei diesen Unterkünften nicht um öffentliche
       Einrichtungen oder Gebäude in dem Sinne, dass sie der Allgemeinheit
       zugänglich sind“, sagte Kerstin Graupner, Sprecherin des
       Koordinierungsstabes.
       
       Auch die EU-Aufnahmerichtlinie gewähre kein vorbehaltloses Zugangsrecht für
       Nichtregierungsorganisationen zu Flüchtlingsunterkünften. Schließlich
       lebten dort Menschen, die nach ihrer Flucht zum ersten Mal zur Ruhe kommen
       könnten und auch deshalb eines besonderen Schutzes bedürften.
       
       „Selbstverständlich können Flüchtlinge Rechtsberatungen und Hilfen in
       Anspruch nehmen“, versicherte Graupner. Nach vorheriger Absprache und
       Anmeldung hätten Rechtsanwälte, Sozialarbeiter und Hilfsorganisationen
       Zugang. Auch können die Bewohner jederzeit die Unterkünfte verlassen und
       Büros von Nichtregierungsorganisationen aufsuchen.
       
       Letzteres dürfte schwierig sein, wenn die Menschen in so abgelegenen
       Einrichtungen wie Nostorf/Horst untergebracht sind – bis zum nächsten Ort
       sind es rund acht Kilometer.
       
       18 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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