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       # taz.de -- Kommentar Reform der Leiharbeit: Völlig wirkungslos
       
       > Der Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist ein halbgarer
       > Kompromiss. Die meisten Leiharbeiter haben von den Regelungen überhaupt
       > nichts.
       
   IMG Bild: Ein Herz für Leiharbeiter auf einer DGB-Kundgebung
       
       Wenn die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der
       Deutsche Gewerkschaftsbund unisono ihr neues Gesetz gegen den Missbrauch
       von Leiharbeit und Werkverträgen begrüßen, dann hat Andrea Nahles wohl
       alles richtig gemacht. Könnte man meinen. Aber der Schein trügt. Der
       Entwurf der sozialdemokratischen Arbeitsministerin, auf den sich die
       Koalitionsspitzen jetzt nach monatelangem Ringen verständigt haben, ist
       nicht mehr als ein halbgarer Kompromiss. Die Zweiklassengesellschaft in den
       Betrieben bleibt weiter bestehen.
       
       Zu Recht freuen sich die Gewerkschaften über das geplante Verbot,
       Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Ansonsten jedoch ist das Gesetz
       zwar gut gemeint, zielt aber an der betrieblichen Praxis weitgehend vorbei
       – weswegen die Arbeitgeber damit auch gut leben können. Den Einsatz eines
       Leiharbeiters in einem Betrieb grundsätzlich auf 18 Monate zu begrenzen,
       ist sicherlich nicht verkehrt. Ebenso wenig, dass er immerhin nach neun
       Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten soll.
       
       Doch nicht nur die jeweils möglichen tarifvertraglichen Ausnahmen sind
       problematisch. Der noch größere Haken: Die meisten Leiharbeiter haben von
       beiden Regelungen überhaupt nichts. Denn mehr als die Hälfte ihrer
       Beschäftigungsverhältnisse endet bereits nach drei Monaten.
       
       Eigentlich war die Leiharbeit dazu gedacht, kurzfristige Arbeitsspitzen
       möglichst einfach auffangen zu können. Tatsächlich wurde sie jedoch in
       großem Umfang zum Lohndumping missbraucht. Das wird sich auch künftig nicht
       ändern. Denn das wäre nur möglich, wenn Leiharbeit generell Unternehmern
       nicht mehr billiger kommen würde als reguläre Beschäftigungsverhältnisse.
       So wie in Frankreich. Da gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit ausnahmslos
       ab dem ersten Tag – und noch ein zehnprozentiger Flexibilitätszuschlag
       obendrauf. Das wäre eine wirklich uneingeschränkt begrüßenswerte Reform.
       
       12 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Pascal Beucker
       
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