URI:
       # taz.de -- Reform des Sexualstrafrechts: Ist das nun der Durchbruch?
       
       > Jetzt sind auch die Koalitionsspitzen für das Prinzip „Nein heißt Nein“.
       > Versprochen wurde es schon oft – und war doch nicht ernstgemeint.
       
   IMG Bild: Findet „Nein heißt Nein“ jetzt auch gut: Unionsfraktionschef Volker Kauder
       
       Endlich haben sich am Wochenende auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU
       und SPD für einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
       ausgesprochen. Volker Kauder und Thomas Oppermann haben sich nach den
       Debatten der letzten Wochen zum Prinzip „Nein heißt Nein“ im
       Sexualstrafrecht bekannt.
       
       Das ist ein großer Erfolg der Frauenbewegung, mit dem noch vor einem halben
       Jahr nicht zu rechnen war. Damals blockierte das Kanzleramt sogar den
       halbherzigen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas. Doch noch steht
       der Erfolg nur in der Zeitung, nicht aber im Gesetzblatt. Erst wenn die
       Koalition den Entwurf von Minister Maas wirklich konsequent nachbessert,
       hatten die Proteste der Frauen Erfolg.
       
       Nach dem bisherigen Verlauf der Debatte ist auch eine Finte zur Beruhigung
       der Öffentlichkeit nicht auszuschließen. Schon nach den Kölner Vorfällen
       hat sich die CDU-Spitze in ihrer „Mainzer Erklärung“ zum Prinzip „nein
       heißt nein“ bekannt. Doch am Tag danach sagte der zuständige Fraktions-Vize
       Thomas Strobl, das sei nicht wörtlich zu verstehen, man habe nur eine
       „griffige Formulierung“ gesucht.
       
       Auch der SPD kann man nur bedingt über den Weg trauen. Um ihren
       Justizminister vor Kritik zu schützen, wird immer wieder behauptet, sein
       Gesetzentwurf setze das Prinzip „Nein heißt Nein“ bereits um. Erst am
       letzte Donnerstag stellte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes
       Fechner, im Bundestag unverfroren diese eindeutig falsche Behauptung auf.
       
       Die dritte Gefahr ist, dass „Nein heißt Nein“ nur als Grundregel verankert
       wird, von der es dann Ausnahmen gibt, um Beweisprobleme zu vermeiden. So
       hat etwa der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann jüngst argumentiert. Wer
       aber nur das bestrafen will, was sich stets gut beweisen lässt, kann das
       Sexualstrafrecht gleich abschaffen. Gegen falsche Beschuldigungen schützt
       nach wie vor der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Und mit einem
       Freispruch aus Mangel an Beweisen kann das Opfer leichter leben als mit der
       Auskunft, dass ein strafwürdiger Übergriff gar nicht strafbar war.
       
       Letztlich geht es hier um eine Wertentscheidung des Strafrechts, dass die
       sexuelle Selbstbestimmung generell und nicht nur in bestimmten
       Konstellationen geschützt wird.
       
       1 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Strafrecht
   DIR Heiko Maas
   DIR Sexualstrafrecht
   DIR Sexuelle Gewalt
   DIR Bundestag
   DIR Sexualstrafrecht
   DIR Sexualstrafrecht
   DIR Sexualstrafrecht
   DIR Sexuelle Gewalt
   DIR Vergewaltigung
   DIR Sexualstrafrecht
   DIR Vergewaltigung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Politische Debatte über Sexualstrafrecht: Wie viel wert ist ein Nein?
       
       Wie ernst meint es die Koalition mit der Reform des Sexualstrafrechts? Es
       gibt noch keinen Gesetzentwurf für ein „Nein heißt Nein“.
       
   DIR Kommentar Reform des Sexualstrafrechts: Selbstbestimmung ja, Rassismus nein
       
       „Nach Köln“ wird das Sexualstrafrecht verschärft – das ist gut. Doch darf
       es nicht dazu führen, dass nicht weiße Täter eher verurteilt werden.
       
   DIR Bundesrats-Initative zum Sexualstrafrecht: Nein soll wirklich Nein heißen
       
       CDU und CSU wollen das Sexualstrafrecht offenbar bis zum Sommer umfassend
       reformieren. Justizminister Maas hatte sich dagegen ausgesprochen.
       
   DIR Sexualstrafrecht im Bundestag: Halt auf halber Strecke
       
       Nein: Parteiübergreifend fordern PolitikerInnen eine Verschärfung des
       Gesetzentwurfs von Justizminister Heiko Maas.
       
   DIR Reform des Sexualstrafrechts: „Nein heißt nein“
       
       Frauengruppen wenden sich in einem offenen Brief an Angela Merkel: Ihnen
       reicht der Vorstoß des Justizministers nicht aus.
       
   DIR Kommentar Sexualstrafrecht: Maas bleibt mäßig
       
       Das Sexualstrafrecht bleibt weitgehend reaktionär. „Nein heißt Nein“ gilt
       weiter nicht, Frauen müssen meist Widerstand leisten.
       
   DIR Debatte Reform Sexualstrafrecht: Das bisschen Grabschen
       
       Frauen müssen besser geschützt werden, hieß es nach Köln. Justizminister
       Maas versäumt es, das antiquierte Sexualrecht zu reformieren.