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       # taz.de -- Verbot von Ferienwohnungen: Kein Sonderzug in Pankow
       
       > Weil sich der Pankower Bezirksstadt weigert, gegen illegale
       > Ferienwohnungen vorzugehen, bringt Bausenator Geisel (SPD) das Thema in
       > den Senat.
       
   IMG Bild: Oder auch zum Vermieten an Touristen?
       
       Bislang hatte Bausenator Andreas Geisel (SPD) nur kritisiert. Nun aber
       sollen den Worten Taten folgen. „Das geht so nicht, dass einzelne Bezirke
       sich aussuchen, welche Gesetze sie umsetzen und welche nicht“, sagte Geisel
       am Montag. Hintergrund ist die Weigerung von Pankows Baustadtrat Torsten
       Kühne (CDU), Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu ahnden.
       
       Wie berichtet sind seit dem 1. Mai die übergroße Zahl der Ferienwohnungen
       illegal, die Bezirke können bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro
       verhängen. Nicht so in Pankow. Bereits Ende April hatte der CDU-Politiker
       angekündigt, zunächst einmal abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden.
       „Wenn hier von Seiten der Antragsteller eine gerichtliche Klärung angezeigt
       wird, werden diese Verfahren zur Vermeidung von etwaigen späteren
       Schadenersatzansprüchen erst einmal ‚ruhig gestellt‘, so dass auch über den
       30. April hinaus ein Verwaltungszwangsverfahren vorerst nicht weiter
       verfolgt wird“, erklärte Kühne den Prenzlberger Nachrichten. Im Klartext:
       Wer Ferienwohnungen vermietet und gegen das Verbot klagen will, muss in
       Pankow vorerst mit keiner Strafe rechnen.
       
       Andreas Geisel kann die Begründung nicht nachvollziehen. „Eine gerichtliche
       Klärung kann sich über Jahre hinziehen.“ Gerade in Pankow gebe es besonders
       viele Ferienwohnungen. Geisel will den Sonderzug aus Pankow nun auf der
       Senatssitzung am Dienstag zur Sprache bringen. „Wenn sich ein Bezirk nicht
       an die Gesetzeslage hält, ist das eine Sache für die Bezirksaufsicht“,
       sagte Geisel. Er gehe davon aus, „dass Innensenator Frank Henkel dafür
       sorgt, dass Gesetze befolgt werden“, so Geisel.
       
       ## Unterschiedliche Interpretationen
       
       Doch die Verfolgung des Verbots ist nicht der einzige Punkt, an dem Pankow
       ausschert. Auch bei der Auslegung des Gesetzestextes zum Verbot wird
       zwischen Bezirk und Senat unterschiedlich interpretiert. Wer zum Beispiel
       seine Ein-Zimmer-Wohnung dreimal im Jahr für sechs Wochen vermieten möchte,
       darf das laut Berliner Senat – laut Bezirksamt Pankow jedoch nicht.
       
       Die dargestellte Vermietung sei „unzulässig und kann nicht genehmigt
       werden“, sagte Kühne über den Bezirk Pankow auf Nachfrage der taz. Jede
       Nutzung, die über die Eigennutzung hinausgehe, stelle eine Zweckentfremdung
       dar. Durch die wiederholte Vermietung würde das Verbot gelten, so Kühne
       weiter. Martin Pallgen, Pressesprecher der Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung und Umwelt, gibt hingegen an, dass sich eine längere
       Untervermietung dieser Art, als „unbedenklich darstellen“ würde – sprich
       erlaubt sei.
       
       Grund für die unterschiedlichen Interpretationen des Verbots könnte sein,
       dass unklar ist, wann eine Wohnung eine Ferienwohnung ist. „Es gibt keine
       Definitionen für eine Ferienwohnung“, so Pallgen weiter. Für einen
       einheitlichen Umgang mit dem Verbot ist das in der Tat hinderlich.
       
       9 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uwe Rada
   DIR Sophie Schmalz
       
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