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       # taz.de -- Großreformentwurf für Behinderte: Autonomie und Gleichberechtigung
       
       > Die Koalition will die Rechte Behinderter stark reformieren. Nun liegt
       > ein erster Entwurf auf dem Tisch. Ein Aktivist spricht von einem
       > „trügerischen Traum“.
       
   IMG Bild: Autonomie sieht anders aus
       
       Berlin dpa | Seit Jahren warten Menschen mit Behinderung in Deutschland auf
       einen Durchbruch für mehr Rechte. Nun soll es endlich so weit sein. Sie
       sollen besser wählen können, wo und wie sie leben. Sie sollen Geld ansparen
       können. Barrieren sollen abgebaut, Gleichberechtigung soll gestärkt werden
       – das sind Ziele eines der großen sozialpolitischen Projekte, die die
       Bundesregierung nun auf den Weg bringen will. Kann die Reform die
       Versprechen einhalten?
       
       Nach monatelangen Beratungen und Verhandlungen gibt es einen mehr als 360
       Seiten starken Entwurf für das Bundesteilhabegesetz aus dem
       Bundessozialministerium ([1][Teil 1: .pdf], [2][Teil 2: .pdf]). Jetzt
       sendete das Bundeskanzleramt das von Ressortchefin Andrea Nahles (SPD)
       angestrebte grüne Licht für die weitere Abstimmung in der Regierung – ein
       Kabinettsbeschluss und das weitere normale Gesetzesverfahren sollen folgen.
       Für die Fachszene ist das nach Gezerre bis zuletzt schon ein Durchbruch.
       
       [3][Mit 7,5 Millionen Menschen sind mehr als zehn Prozent der Bevölkerung
       schwerbehindert.] Bis 2020 sind nun Mehrausgaben für den Bund von mehr als
       1,5 Milliarden vorgesehen, für Länder und Gemeinden von 350 Millionen Euro.
       Doch beim Geld ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Dazu soll in der
       Regierung noch eine Runde gedreht werden, auch mit den Ländern war man sich
       zuletzt nicht einig.
       
       Geht es nach Ulla Schmidt, ist eine schnelle Einigung bitter nötig. Die
       frühere Gesundheitsministerin ist heute Vizepräsidentin des Bundestags –
       und Vorsitzende der Lebenshilfe, einer Vereinigung für Menschen mit
       geistiger Behinderung. „Das Gesetz beschreibt Schritte hin zu einem
       fundamentalen Umdenken“, sagt Schmidt. Die Eingliederungshilfe solle
       schrittweise aus der Sozialhilfe geholt werden. Für Menschen mit
       Behinderung sei das immens wichtig – sie wollten mehr Wahlrecht. „Sie
       wollen selbst entscheiden, wo und mit wem sie leben, wo und wie sie
       arbeiten wollen.“
       
       ## Deutschland muss mehr tun
       
       2015 stellten die Vereinten Nationen fest: Deutschland müsse mehr tun. Bund
       und Länder koordinierten sich schlecht in dem Bereich. Nur 28 Prozent der
       behinderten Schüler besuchten eine Regel- statt einer Förderschule. Eine
       normale Arbeit jenseits spezieller Werkstätten zu finden, sei für viele
       schwer. Leistungen zur Selbstbestimmung fehlten.
       
       Angesetzt werden soll an mehreren Stellen. Die Ausgaben für
       Eingliederungshilfe sind seit 2005 von 11,3 auf 16,4 Milliarden Euro
       gestiegen. Trotzdem kann es zu Armut führen, wenn man behindert ist und
       Eingliederungshilfe bezieht. Denn heute darf man nur 2.600 Euro besitzen –
       alles andere wird angerechnet.
       
       Auf bis zu 50.000 Euro soll die Schwelle in Stufen ansteigen,
       Partnereinkommen sollen freigestellt werden. „Die Erhöhung weist in die
       richtige Richtung“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK
       Deutschland. Doch ausreichend sei es nicht. Auch Schmidt meint, Ziel müsse
       eine komplette Freistellung des eigenen Einkommens sein.
       
       ## Unterschiedliche Leistungen
       
       Die Leistungen für Behinderte sind heute in den Bundesländern oft
       unterschiedlich – und für die Betroffenen wenig übersichtlich. Oft müssen
       sie von Hilfeträger zu Hilfeträger laufen – künftig soll einer
       erstzuständig sein und die Anträge weiterleiten. Ein anderes Beispiel
       betrifft den Schritt aus den geschützten Werkstätten in den ersten
       Arbeitsmarkt. Er fällt vielen schwer. Ein „Budget für Arbeit“ für
       Arbeitgeber soll helfen. Wer Betroffene einstellt, soll einen unbefristeten
       Lohnkostenzuschuss erhalten.
       
       Nicht alle Pläne stoßen bei Experten auf Zustimmung. Schmidt mahnt, dass
       Betroffene den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente nicht länger verlieren
       dürften, wenn sie den Wechsel aus einer Werkstatt in einen regulären Job
       wagen. Anderes Beispiel: Leistungen für Assistenten zur Mobilität dürften
       nicht gepoolt werden. „Sonst müssen die Menschen immer warten, bis sie zum
       Beispiel in die Stadt können.“
       
       Führt das nun auf den Weg gebrachte Gesetz wirklich zu handfesten
       Verbesserungen? „Es dürfen uns keine Assistenzpersonen vorgeschrieben
       werden, mit denen wir nicht einverstanden sind“, [4][betont etwa Uwe
       Frevert von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben]. „Dies verletzt
       unsere Würde und unsere Intimsphäre.“ Ottmar Miles-Paul, der seit Jahren
       für Rechte von Behinderten kämpft, sprach vor wenigen Tagen von „einem
       trügerischen Traum“, dass Behindertenrechte umgesetzt würden. Er sah die
       Zeit für verstärkte Proteste gekommen.
       
       26 Apr 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://dpaq.de/OiKMk
   DIR [2] http://dpaq.de/5hvAF
   DIR [3] https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/BehinderteMenschen.html
   DIR [4] http://dpaq.de/LnQc3
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Basil Wegener
       
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