# taz.de -- Nach Anschlag auf Essener Sikh-Tempel: Zu jung für die Erfassung
> Dem NRW-Verfassungsschutz ist es verboten, Infos über Minderjährige zu
> speichern. Sind junge Isamisten eine neue Herausforderung für die
> Behörden?
IMG Bild: Für die Sicherheitsbehörden stellen Minderjährige eine Herausforderung da, denn sie genießen einen besonderen Schutz
Köln taz | Das genaue Motiv ist noch unklar – und auch, ob es Drahtzieher
im Hintergrund gab. Nach ihrer Festnahme am Donnerstag haben zwei
16-Jährige den Bombenanschlag auf den Essener Sikh-Tempel teilweise
gestanden. Die Ermittler gehen weiterhin davon aus, dass die beiden
Jugendlichen den Anschlag nicht im Alleingang planten. Das Alter der
mutmaßlichen Bombenleger dürfte sie aber ebenfalls beschäftigen.
Mit Minderjährigen tritt eine neue Generation von islamistischen
Extremisten auf den Plan. Erst vor wenigen Wochen rammte eine 15-Jährige in
Hannover einem Polizisten ein Messer in den Hals. Die Schülerin war in
Propagandavideos des Salafistenpredigers Pierre Vogel aufgetreten und hatte
versucht, nach Syrien auszureisen. Die Altersgrenze nach unten scheint
offen: Im vergangenen Sommer wurde ein 13-Jähriger an der
türkisch-syrischen Grenze aufgegriffen, auch er wollte sich dem IS
anschließen. Allmählich scheint die Saat aufzugehen, die Salafisten durch
jahrelange Agitation gesät haben: Immer mehr Teenager, radikalisiert über
Koranverteilaktionen, Internethassvideos und Facebookgruppen, verschreiben
sich dem Terror.
Für die Sicherheitsbehörden stellen minderjährige Islamisten eine
Herausforderung da, denn sie genießen einen besonderen rechtlichen Schutz.
Ihre Daten dürfen eigentlich nicht erfasst werden. „Da muss schon
Erhebliches vorliegen“, heißt es seitens des Verfassungsschutzes. Das
Bundesverfassungsschutzgesetz erlaubt Ausnahmen, wenn eine „erhebliche
Gefahr für Leib oder Leben einer Person abgewehrt werden muss“. Das sei
etwa der Fall, wenn ein 15-Jähriger im Internet mit IS-Flagge posiere und
sich damit brüste, in den Heiligen Krieg zu ziehen. Dann erfolgt ein
Eintrag in eine bundesweite Verbundkartei namens NADIS, auf welche auch die
Länder Zugriff haben. Dieser Eintrag muss bei Minderjährigen aber nach
spätestens zwei Jahren wieder gelöscht werden.
Auch die Jugendlichen des Sikh-Tempel-Anschlags in Essen waren „in
Staatsschutzangelegenheiten“ aufgefallen, das bestätigt der Sprecher des
NRW-Verfassungsschutzes, Jörg Rademacher. Nähere Auskünfte erteilt er
nicht, nur dass die „Daten zur Verfügung standen und schnell der Polizei
zur Verfügung gestellt wurden“. Nach Recherchen des ARD-Politmagazins
„Report München“ hatte einer der beiden, Yusuf T. aus Essen, engen Kontakt
mit der islamistischen „Lohberger-Brigade“ und er soll auch bei der
Koranverteilaktion „Lies!“ dabei gewesen sein. Zahlreiche Aktivisten dieser
Koran-Kampagne landeten später beim IS.
## Mehr Überwachung gefordert
Ob es diese oder noch weitere Hinweise sind, die den Behörden vorliegen,
ist unklar. Jedenfalls sind sie nur durch die Verbunddatei NADIS abrufbar.
Dem NRW-Verfassungsschutz ist es per Gesetz verboten, Informationen über
Minderjährige zu speichern. Der innenpolitische Sprecher der CDU, Theo
Kruse, kritisiert dies und fordert eine eigene landesweite Datenerhebung:
„Sonst bleibt Nordrhein-Westfalen bei der Fahndung nach mutmaßlichen
Terroristen auf glückliche Zufälle und Hilfe von außen angewiesen.“ Der Ruf
nach verschärfter Überwachung ist nicht neu. Nach den Bombenfunden am
Bonner Hauptbahnhof 2012 kritisierte der CDU-Innenpolitiker Peter
Biesenbach, die Tatverdächtigen seien nicht ausreichend im Visier der
Behörden gewesen.
Nordrhein-Westfalen gilt als Salafistenhochburg. Der NRW-Verfassungschutz
beobachtet rund 600 gewaltbereiten Salafisten, rund ein Viertel von ihnen
gilt als besonders risikobereit. Wie viele Minderjährige darunter sind, ist
unklar. Für ganz Deutschland legte das BKA kürzlich Zahlen vor: Demnach
waren unter den 800 Islamisten, die nach Syrien und Irak gereist sind, 40
Kinder und Jugendliche.
23 Apr 2016
## AUTOREN
DIR Claudia Hennen
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