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       # taz.de -- Nach Anschlag auf Essener Sikh-Tempel: Zu jung für die Erfassung
       
       > Dem NRW-Verfassungsschutz ist es verboten, Infos über Minderjährige zu
       > speichern. Sind junge Isamisten eine neue Herausforderung für die
       > Behörden?
       
   IMG Bild: Für die Sicherheitsbehörden stellen Minderjährige eine Herausforderung da, denn sie genießen einen besonderen Schutz
       
       Köln taz | Das genaue Motiv ist noch unklar – und auch, ob es Drahtzieher
       im Hintergrund gab. Nach ihrer Festnahme am Donnerstag haben zwei
       16-Jährige den Bombenanschlag auf den Essener Sikh-Tempel teilweise
       gestanden. Die Ermittler gehen weiterhin davon aus, dass die beiden
       Jugendlichen den Anschlag nicht im Alleingang planten. Das Alter der
       mutmaßlichen Bombenleger dürfte sie aber ebenfalls beschäftigen.
       
       Mit Minderjährigen tritt eine neue Generation von islamistischen
       Extremisten auf den Plan. Erst vor wenigen Wochen rammte eine 15-Jährige in
       Hannover einem Polizisten ein Messer in den Hals. Die Schülerin war in
       Propagandavideos des Salafistenpredigers Pierre Vogel aufgetreten und hatte
       versucht, nach Syrien auszureisen. Die Altersgrenze nach unten scheint
       offen: Im vergangenen Sommer wurde ein 13-Jähriger an der
       türkisch-syrischen Grenze aufgegriffen, auch er wollte sich dem IS
       anschließen. Allmählich scheint die Saat aufzugehen, die Salafisten durch
       jahrelange Agitation gesät haben: Immer mehr Teenager, radikalisiert über
       Koranverteilaktionen, Internethassvideos und Facebookgruppen, verschreiben
       sich dem Terror.
       
       Für die Sicherheitsbehörden stellen minderjährige Islamisten eine
       Herausforderung da, denn sie genießen einen besonderen rechtlichen Schutz.
       Ihre Daten dürfen eigentlich nicht erfasst werden. „Da muss schon
       Erhebliches vorliegen“, heißt es seitens des Verfassungsschutzes. Das
       Bundesverfassungsschutzgesetz erlaubt Ausnahmen, wenn eine „erhebliche
       Gefahr für Leib oder Leben einer Person abgewehrt werden muss“. Das sei
       etwa der Fall, wenn ein 15-Jähriger im Internet mit IS-Flagge posiere und
       sich damit brüste, in den Heiligen Krieg zu ziehen. Dann erfolgt ein
       Eintrag in eine bundesweite Verbundkartei namens NADIS, auf welche auch die
       Länder Zugriff haben. Dieser Eintrag muss bei Minderjährigen aber nach
       spätestens zwei Jahren wieder gelöscht werden.
       
       Auch die Jugendlichen des Sikh-Tempel-Anschlags in Essen waren „in
       Staatsschutzangelegenheiten“ aufgefallen, das bestätigt der Sprecher des
       NRW-Verfassungsschutzes, Jörg Rademacher. Nähere Auskünfte erteilt er
       nicht, nur dass die „Daten zur Verfügung standen und schnell der Polizei
       zur Verfügung gestellt wurden“. Nach Recherchen des ARD-Politmagazins
       „Report München“ hatte einer der beiden, Yusuf T. aus Essen, engen Kontakt
       mit der islamistischen „Lohberger-Brigade“ und er soll auch bei der
       Koranverteilaktion „Lies!“ dabei gewesen sein. Zahlreiche Aktivisten dieser
       Koran-Kampagne landeten später beim IS.
       
       ## Mehr Überwachung gefordert
       
       Ob es diese oder noch weitere Hinweise sind, die den Behörden vorliegen,
       ist unklar. Jedenfalls sind sie nur durch die Verbunddatei NADIS abrufbar.
       Dem NRW-Verfassungsschutz ist es per Gesetz verboten, Informationen über
       Minderjährige zu speichern. Der innenpolitische Sprecher der CDU, Theo
       Kruse, kritisiert dies und fordert eine eigene landesweite Datenerhebung:
       „Sonst bleibt Nordrhein-Westfalen bei der Fahndung nach mutmaßlichen
       Terroristen auf glückliche Zufälle und Hilfe von außen angewiesen.“ Der Ruf
       nach verschärfter Überwachung ist nicht neu. Nach den Bombenfunden am
       Bonner Hauptbahnhof 2012 kritisierte der CDU-Innenpolitiker Peter
       Biesenbach, die Tatverdächtigen seien nicht ausreichend im Visier der
       Behörden gewesen.
       
       Nordrhein-Westfalen gilt als Salafistenhochburg. Der NRW-Verfassungschutz
       beobachtet rund 600 gewaltbereiten Salafisten, rund ein Viertel von ihnen
       gilt als besonders risikobereit. Wie viele Minderjährige darunter sind, ist
       unklar. Für ganz Deutschland legte das BKA kürzlich Zahlen vor: Demnach
       waren unter den 800 Islamisten, die nach Syrien und Irak gereist sind, 40
       Kinder und Jugendliche.
       
       23 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudia Hennen
       
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