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       # taz.de -- Kommentar Haftbedingungen für Breivik: Rechtsstaat ist Rechtsstaat
       
       > Der Rechtsterrorist Anders Breivik hat sich mit seiner Klage
       > durchgesetzt. Auch für ihn darf es keine doppelte Strafe geben.
       
   IMG Bild: Der Massenmörder beim Betreten eines Gerichtssaals im norwegischen Skien, März 2016.
       
       Anders Behring Breivik hat die norwegische Justiz auf die Probe gestellt.
       Zum zweiten Mal. Die erste Prüfung hatte diese recht passabel absolviert.
       Gegen den rechtsradikalen Terroristen war ein faires Gerichtsverfahren
       geführt worden, bei dem man auch der Versuchung widerstanden hatte, den
       77-fachen Mörder einfach für unzurechnungsfähig zu erklären und in einer
       geschlossenen Anstalt verschwinden zu lassen.
       
       Nun ging es also um die Frage, [1][ob man bei den Haftbedingungen zu weit
       gegangen ist]. Eine Art Doppelbestrafung durch unbegrenzte Isolationshaft
       kann in einem Rechtsstaat nicht zulässig sein. Auch nicht bei einem
       Breivik. Dass der zu lebenslanger Haft Verurteilte seine Strafe unter
       extremen Bedingungen verbüßt, bestritten auch die Vertreter des von ihm
       verklagten norwegischen Staats nicht. Sie glaubten aber, das recht pauschal
       mit Sicherheitserfordernissen rechtfertigen zu können. Und damit, dass auch
       dieser Häftling dem „normalem“ Reglement für Strafgefangene der Kategorie
       „Hochsicherheitsstufe“ unterworfen sei.
       
       Doch das war genau der Knackpunkt für das Gericht. Zu recht wundert es sich
       im Urteil beispielsweise über die angebliche Notwendigkeit teilweise
       mehrmals täglicher demütigender Nacktvisitationen, obwohl der Gefangene
       aufgrund seiner Isolationshaft keine Kontakte nach außen hat. Und es
       moniert die Tatsache, dass das norwegische Recht keine Begründung für
       spezielle Kontroll- und Sicherheitsroutinen fordert, keine Zeitgrenze zur
       Dauer von Isolationshaft kennt und nur als unzureichend eingestufte
       Rechtsmittel bietet, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.
       
       Für den norwegischen Staat ist die Bekräftigung des Vorwurfs
       „unmenschlicher Behandlung“ in diesem Verfahren natürlich eine Niederlage.
       Das Urteil beweist aber auch, dass sein Rechtssystem funktioniert. Und
       unabhängig vom Ausgang des konkreten Falls – der sicher durch die Instanzen
       gehen wird –, wäre Oslo gut beraten, die von vielen Juristen schon lange
       beklagten Rechtssicherheitsmängel im Strafvollzug bald zu schließen.
       
       21 Apr 2016
       
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