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       # taz.de -- Debatte Rente: Ein Polster für die Armen
       
       > Alterseinkommen sind höchst ungerecht verteilt. Wir brauchen eine neue
       > Verzahnung von gesetzlicher Rente und Grundsicherung.
       
   IMG Bild: Demonstrantinnen forden auf einer Kundgebung „Stop. Hände weg von unserer Rente“. Doch die Rentendiskussion geht weiter
       
       Die Zahlen klangen dramatisch: „Fast jedem Zweiten droht die Altersarmut“,
       titelte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) kürzlich und machte eine Rechnung
       auf zu den gesetzlichen Renten der heutigen Erwerbstätigen. Von denen kämen
       angeblich fast die Hälfte im Jahr 2030 nicht über Hartz-IV-Niveau hinaus.
       Inzwischen hat der Sender in seinem Online-Auftritt den Titel korrigiert:
       „Fast jedem Zweiten droht eine Armutsrente“, heißt es jetzt. Die Korrektur
       ist immer noch nicht ganz richtig, denn nicht jeder Empfänger einer kleinen
       „Armutsrente“ ist auch arm.
       
       Ehefrauen, die wenig gearbeitet haben, bekommen oft nur kleine Renten,
       profitieren aber von der Altersversorgung des Partners. Selbstständige, die
       früher mal angestellt waren, erhalten später aus dem Angestelltenverhältnis
       nur eine kleine Rente, haben aber längst eigenes Vermögen aufgebaut.
       Deshalb liegt die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter (in Höhe
       von Hartz IV) derzeit nur bei etwas über 500.000 – wenig angesichts von 20
       Millionen RentnerInnen.
       
       Auch wenn das Rentenniveau in den nächsten 15 Jahren um fast ein Zehntel
       absacken sollte, wäre es unwahrscheinlich, dass die Zahl der RentnerInnen,
       die dann zum Sozialamt müssten, explodierte. Das hängt auch von den
       Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Haushalte ab, die man heute noch
       nicht kennt.
       
       Trotzdem ist die Aufregung über eine drohende Altersarmut berechtigt. Denn
       viele Menschen werden in den späten Jahren tatsächlich nur ein kleines
       Einkommen haben, das vielleicht knapp über dem Niveau der Grundsicherung
       von derzeit im Schnitt 773 Euro netto liegt. Das Rententhema
       emotionalisiert: weil man sich im Alter schnell ausgeliefert fühlt. Und
       weil die Einkommensverhältnisse im Alter zutiefst ungerecht verteilt sind.
       Die Ungleichheiten bei den Arbeitsentgelten, den Erbschaften, im
       Beziehungsstatus werden in der Altersversorgung wie unter einem Brennglas
       noch einmal deutlich sichtbar, und das macht Angst und Wut.
       
       ## Unsere Parameter für Gerechtigkeit
       
       So verdienen viele Menschen in Verschleißberufen, etwa in der Pflege, wenig
       und müssen vorzeitig aus dem Beruf heraus, was zu kleinen Renten führt. Ein
       Verwaltungsbeamter hingegen kann bis zur gesetzlichen Altersgrenze arbeiten
       und sich dann auf die Pension freuen. Wer ein Haus erbte und verkaufen
       konnte, steht später ganz anders da als jemand, der nichts von den Eltern
       zu erwarten hatte. Frauen oder Männer, die einen wohlhabenden Partner
       haben, sind im Alter besser gepolstert als Alleinerziehende.
       
       Die Ungleichheiten fordern unsere Parameter für Gerechtigkeit heraus – aber
       Erwartungen, dass die gesetzliche Rente all diese Gefälle mildern könnte,
       sind zu hoch. Zu komplex sind die Lebenslagen. Möglich ist nur, in
       künftigen Reformen der Alterssicherung Komponenten der Umverteilung
       einzubauen, die den Schwächsten helfen. Die Frage ist, welche Komponenten?
       
       Eine generelle Stabilisierung oder gar Erhöhung des Rentenniveaus (der
       Horst-Seehofer-Vorschlag) wäre teuer und würde auch wohlhabende Rentner
       besser stellen auf Kosten der jungen Beitragszahler. Das muss man nicht
       wollen. Ein höheres gesetzliches Renteneintrittsalter (von Wolfgang
       Schäuble vorgeschlagen) würde zwar eine Absenkung des Rentenniveaus
       vermeiden, aber bedeuten, dass die Abschläge für die wachsen, die früher
       ausscheiden, was für diese also doch eine Art Rentenkürzung wäre.
       
       ## Rente in Höhe von Hartz IV
       
       Gruppen wie die Selbstständigen und Beamten ins gesetzliche Rentensystem
       einzugliedern, um die Zahl der Beitragszahler zu erhöhen, ist schwierig und
       auch folgenreich. Gerade kleine Selbstständige wehren sich gegen die frühe
       zwangsweise Altersvorsorge, weil ihnen, so das Argument, dann kaum noch
       Geld zum Überleben bleibe. Und Beamte ins Rentensystem einzugliedern – das
       klingt gut, allerdings leben Beamten auch besonders lange. Am Ende könnten
       sie als Ruheständler die Kassen erst recht belasten.
       
       Im Koalitionsvertrag steht der vage Vorschlag einer steuerfinanzierten
       Rentenaufstockung, einer Solidarrente für diejenigen, die wegen geringen
       Verdienstes zu wenig eingezahlt haben und nur auf eine Rente in Höhe von
       Hartz IV kommen. Eine Aufstockung würde zur Finanzierung höhere Steuern
       erfordern und müsste nach engen Vorgaben gewährt werden, wobei aus
       Gerechtigkeitsgründen nicht nur die Erwerbsdauer, Wochenarbeitszeit,
       Kindererziehung, sondern auch das Einkommen des Partners, vielleicht sogar
       Vermögen berücksichtigt werden müssten. Das Verhetzungspotenzial dieses
       Vorschlags ist groß.
       
       Der Ansatz aber ist richtig, und man könnte über eine vereinfachte Version
       nachdenken. Das System der gesetzlichen Rentenkasse sollte mit dem System
       der Grundsicherung im Alter, die aus Steuermitteln bezahlt wird, neu
       verzahnt werden. Wer bisher keine oder nur eine sehr kleine Rente bezieht,
       kann diese durch die Grundsicherung bisher lediglich auf Hartz-IV-Niveau
       aufstocken. Man könnte aber auch, wie die Volkswirtin und
       Verteilungsforscherin Irene Becker vorschlägt, einen Teil der gesetzlichen
       Rente nicht auf die Grundsicherung anrechnen.
       
       ## Die Botschaft ist klar
       
       Solche Verrechnungssysteme zwischen steuer- und beitragsfinanzierter
       Alterssicherung gibt es schon in Schweden – dort bekommen KleinrentnerInnen
       zu ihrer „Einkommensrente“ eine stufenweise Aufstockung aus der
       „Garantierente“, die dazu führt, dass Leute, die gearbeitet haben, am Ende
       mit der Aufstockung mehr Geld zur Verfügung haben als Menschen, die nie
       oder kaum in das System der Einkommensrente eingezahlt haben und daher nur
       die Garantierente erhalten.
       
       Die Botschaft ist klar: Wer in ein Rentensystem eingezahlt hat, muss am
       Ende mehr zum Leben haben als nur Hartz IV. Allerdings wäre es fair, das
       Partnereinkommen in eine Berechnung der Aufstockung miteinzubeziehen und
       größere Vermögen mit zu berücksichtigen.
       
       Ein solcher Vorstoß würde den SchlechtverdienerInnen, den Nichterben und
       alleinerziehenden Singles von heute vielleicht etwas die Angst vor später
       nehmen. Die Angst davor, in der Zukunft ganz abseits zu stehen. Eine
       Rentenreform kann kein Wundermittel einer Umverteilung sein. Aber man
       sollte wenigstens bei den Schwächsten ansetzen, und da machen 100 oder 200
       Euro mehr im Monat einen großen Unterschied.
       
       5 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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