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       # taz.de -- Neuer Elbtunnel gestoppt: Gewässerschutz über alles
       
       > Pläne für Autobahn A20 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig
       > erklärt. Der geplante Tunnel unter der Elbe bei Glückstadt missachtet
       > EU-Vorgaben.
       
   IMG Bild: Sie wird noch viele Jahre fahren können: die Elbfähre zwischen Glückstadt in Schleswig-Holstein und Wischafen in Niedersachsen
       
       HAMBURG taz | Der Weiterbau der Autobahn A20 samt eines Elbtunnels westlich
       von Hamburg wird immer unwahrscheinlicher. Das Bundesverwaltungsgericht
       (BVerwG) in Leipzig erklärte am Donnerstag den Planfeststellungsbeschluss
       des Landes Schleswig-Holstein „für rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Das
       führe „zu weiteren Verzögerungen von bis zu fünf Jahren“, sagt Rüdiger
       Nebelsieck, Anwalt der klagenden Umweltverbände BUND und Nabu.
       
       Grund ist ein fehlerhafter Umgang der Planungsbehörden mit dem
       Gewässerschutz und der Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL) der EU. Diese
       war im Juli vorigen Jahres vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verbindlich
       und sehr streng ausgelegt worden (siehe Kasten).
       
       Demzufolge stellt auch der 9. Senat des Leipziger Bundesgerichts klar,
       „dass die Genehmigung eines Vorhabens regelmäßig versagt werden muss, wenn
       es geeignet ist, nach Maßgabe bestimmter Kriterien den Zustand der
       fraglichen Wasserkörper zu verschlechtern oder die Erreichung eines guten
       Zustandes zu gefährden“. Und eben diese Kernfrage wird durch die
       Planunterlagen weder positiv noch negativ beantwortet.
       
       Zwar könne der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, der
       die Planungen im Auftrag des Verkehrsministeriums erarbeitet hat, durch ein
       „ergänzendes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung diesen Fehler
       heilen“, urteilte das Gericht. Daran schließe sich aber wieder eine
       inhaltliche Überprüfung durch das Gericht an, sagt Anwalt Nebelsieck: „Das
       dauert.“
       
       Die A20 verläuft über 345 Kilometer entlang der Ostseeküste von Stettin bis
       westlich von Lübeck. Sie soll über weitere fast 200 Kilometer bis zur A28
       bei Oldenburg fortgeführt werden. Das Umweltbundesamt hatte jüngst aus
       Naturschutzgründen die Streichung der Trasse gefordert.
       
       Gegen den 5,6 Kilometer langen Tunnel zwischen Glückstadt und Drochtersen
       hatten die Umweltverbände BUND und Nabu sowie der Landesnaturschutzverband
       (LNV), die Gemeinde Kolmar, der Kreis Steinburg, ein Fährbetrieb und 22
       Anwohner geklagt. Sie halten ihn für nicht notwendig sowie nicht
       finanzierbar und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb
       auf dieser Strecke fürchtet um seine Existenz. Sämtliche Klagen wurden vom
       Gericht zurückgewiesen – bis auf die der Umweltverbände zum Gewässerschutz
       und zur Anbindung an das Verkehrsnetz.
       
       Denn auf niedersächsischer Seite soll die Planfeststellung für die nächste
       Etappe der A20 erst im kommenden Jahr beginnen. Planerisch endet der Tunnel
       zurzeit südlich der Elbe als Loch im Boden ohne Anbindung an das dortige
       Straßennetz. Um einen deshalb drohenden förmlichen Baustopp zu verhindern,
       gestand Schleswig-Holstein vor dem Leipziger Gericht zu, mit dem Tunnelbau
       erst zu beginnen, wenn in Niedersachsen die Anbindung an die Autobahn A26
       bei Stade rechtskräftig geplant ist. Das wird Jahre dauern.
       
       Das Urteil sei zu ihren Gunsten ausgefallen, kommentieren die drei
       Umweltverbände. Vor allem ihrer Kritik an der Missachtung der
       Wasserrahmenrichtlinie sei das Gericht gefolgt, stellen sie „mit
       Befriedigung“ fest. Politik und Planer hätten die Anforderungen des EuGH
       zum Wasserschutz, die das oberste europäischen Gericht in anhängigen
       Verfahren zur Vertiefung von Elbe und Weser formuliert hatte, „einfach
       nicht ernst genommen“. Deshalb werde ein langwieriges
       Planergänzungsverfahren mit daraus resultierenden neuerlichen Klagerechten
       der Verbände erforderlich.
       
       Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) versprach, die
       Öffentlichkeitsbeteiligung beim Gewässerschutz „zügig nachzuholen“.
       Zugleich betonte er, es gehe „ab heute nicht mehr um das Ob einer
       durchgängigen A20 von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Niedersachsen,
       sondern nur noch um das Wann“. Über diesen Zeitpunkt macht sich der
       Unternehmensverband Logistik hingegen keine Illusionen mehr. Für ihn reiht
       sich die A20 „nahtlos in die Kette der öffentlichen Planungsdefizite wie
       des Berliner Flughafens ein“.
       
       28 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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